Beiträge von Humblebee

    Nein, denn es gab hier heute gar keinen Neuschnee, also war heute kein Schneeräumen notwendig. Gestern hat mein Lebensgefährte nach Feierabend noch auf unserer Auffahrt ein wenig Schnee geschippt (so viel war es zum Glück nicht), weil ich wegen einer OMK bis abends in der Schule war.

    Glaubst du an "Übersinnliches"?

    Fahrt halt kein Auto, sondern geht spazieren. Damit ihr mal eine andere Perspektive bekommt.

    Spazierengehen bei eisglatten Wegen. Nee, is' klar ^^. Du kannst das Wetter ja gerne "schön" finden, wenn es aber aufgrund der Glätte viele Unfälle (sowohl mit Fahrzeugbeteiligung als auch auf Fußwegen im Übrigen) gibt, Züge usw. ausfallen, kann ich das einfach nicht schön finden. Ob man Schnee schön findet, steht ja auf einem ganz anderen Blatt.

    Btw Humblebee, da du mich ja blockierst kannst du bitte auch einfach aufhören meine Beiträge trotzdem zu lesen, danke.

    1. Hast du mir nicht vorzuschreiben, was ich zu tun habe. Danke. 2. Kann ich wie viele andere auch leider nicht spazierengehend zur Arbeit gelangen.

    Ach übrigens, blockiere ich dich gar nicht (mehr) 8). War mir zu langweilig, so viele User*innen auf der "ignore"-Liste zu haben; da konnte ich kaum noch Threads vernünftig lesen :zahnluecke:...

    Oha, ich drücke euch die Daumen, dass es nicht noch schlimmer wird! Wir hatten gestern Morgen etwas Schnee und teilweise heftige Glätte, heute Morgen war es ebenfalls noch stellenweise ziemlich glatt. Insgesamt aber so, dass man mit entsprechender Fahrweise gut zur Schule gelangen konnte. Auch die Schulbusse sind bei uns an beiden Tagen einigermaßen gut durchgekommen.

    OT:

    Zwischen den Jahren war es wunderbar: saumild und trocken.

    Da hatten wir hier im nordwestlichen NDS Temperaturen um die 10 Grad ("saumild" also nicht) - was mich nicht weiter gestört hat, aber vor allem Hochwasser in vielen Flüssen :( .

    Letzte Woche, das war schön. Der Januar gefällt mir bisher.

    Nee, "schön" geht anders. Seit letzter Woche hatten wir schon einige Tage mit Glatteis und etwas Schnee. Das mag ich auch nicht. Kalt und trocken ist ok, aber ansonsten kann es gerne Frühling werden (aber im Sommer dann bitte auch nicht zu heiß) :) .

    Der Fragesteller bereitet aber nicht an einer BBS.

    Das weiß ich doch; darum ging es mir mit meinem heutigen Beitrag aber gar nicht ;) . Mir ging es lediglich um meine eigene Situation, nämlich darum, dass sich zum einen für mich durch die heutige Aussage unserer Verwaltungsleiterin bzw. durch den genannten Runderlass meine Frage von Freitag geklärt hat:

    Hm, ist das an BBS anders? Meine TZ-Anträge (ich hatte in den letzten Jahren um 4-6 Stunden reduziert) wurden bislang alle von unserer Verwaltungsleiterin genehmigt/unterschrieben. Oder muss sie die Anträge anschließend noch weiterreichen?

    Denn wie sich nun heute 'rausstellte: Ja, das ist an den BBS tatsächlich anders! Zum anderen hat sich für mich damit auch die Frage geklärt, wieso mein Schulleiter nichts von einem solchen Schreiben an die Schulleitungen und einem evtl. geänderten Vorgehen wusste. Er hat ja höchstwahrscheinlich dieses Schreiben, dass du gesehen hast, gar nicht erhalten, weil es - vermute ich nun stark - nur an die Schulleitungen der allgemeinbildenden Schulen geschickt wurde.

    Nichtsdestotrotz würde mich mal interessieren, ob Minnski nun zu einem Gespräch mit Ihrer/ihrem bzw. seiner/seinem Schulleiter/in an der Oberschule muss und ob der Teilzeitantrag genehmigt wird. Vielleicht bekommen wir darüber in den nächsten Wochen ja noch eine Rückmeldung von Minnski . Würde mich freuen!

    Das entscheidet nicht die Schule, sondern der Dezernent.

    So, jetzt bin ich noch ein wenig "schlauer", denn ich traf heute zufällig auf dem Flur vor dem Sekretariat unsere Verwaltungsleiterin, die ich zu dieser Thematik auch noch kurz befragt habe. Ihre Aussage: Für die berufsbildenden Schulen gilt nicht, dass der/die Dezernent*in des RLSB über Teilzeitanträge entscheidet, sondern dies dürfen die BBSn selber tun bzw. deren Verwaltungsleitung (ich hatte ja oben - siehe Beitrag 7 - schon geschrieben, dass ich meine TZ-Anträge der letzten Jahre alle direkt an unsere Verwaltungsleiterin gerichtet habe). Das RSLB hat also mit "unseren" TZ-Anträgen gar nichts zu tun (und deshalb wird vermutlich das genannte Behördenschreiben gar nicht an die Schulleitungen der BBSn gesandt worden sein).

    Wie ich nun selber nochmal "ergooglet" habe, findet sich das Ganze im Runderlass "Dienstrechtliche Befugnisse und sonstige personalrechtliche Aufgaben und Befugnisse sowie Zuständigkeiten nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz" wieder. Dort steht unter Punkt 2 "Sonstige personalrechtliche Aufgaben und Befugnisse des Dienstvorgesetzten und des Arbeitgebers": "Die berufsbildenden Schulen entscheiden über ... i) Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung nach den §§ 61 bis 64 NBG für Beamtinnen und Beamte sowie Teilzeitbeschäftigung nach § 11 TV-L für Beschäftigte, [...]"

    Ich verstehe es so, dass du eben nur 8 und nicht 24 Stunden (bei einem dreiwöchigen Praktikum) "verlierst", also nur in einer Praktikumswoche "faktorisiert" wirst. Wenn ich dran denke, frage ich in den nächsten Tagen bei meinen BES-KuK und dem zuständigen Abteilungsleiter nochmal nach, wie wir das genau handhaben.

    EDIT: Ach so, fast vergessen: Für die Betreuung einer Praktikantin/eines Praktikanten - Anruf(e), Besuch im Praktikumsbetrieb und Korrektur der Praktikumsmappe - wird uns auch eine halbe Stunde gutgeschrieben (nicht nur in der BES, sondern auch in den BFS-Klassen).

    Wie wird das an Euren BBS gehandhabt?

    Ich befürchte übrigens, dass du keine weiteren Antworten von nds. BBS-Lehrkräften mehr bekommen wirst. Soweit ich weiß, sind wir beide derzeit hier im Forum "allein auf weiter Flur"... Zumindest wüsste ich von keinen derzeit regelmäßig hier schreibenden User*innen, die an einer BBS in NDS tätig sind.

    Ist das normal am BK? Wie geht eure Schule vor? Mein Eindruck ist, dass es mit jedem Jahrgang (bin jetzt bald 4 Jahre am BK) schlimmer wird und die Messlatte für "Ich melde mich krank." ins Bodenlose gesunken ist.

    Nicht BK sondern BBS: In einigen Bildungsgänge ist an meiner Schule die Fehlzeitenquote schon immer hoch. Das betrifft insbesondere den Bereich BFS und BES (Berufsvorbereitung), in anderen ist sie "traditionell" eher niedrig (insbesondere im BG, aber auch in der FOS und den Fachschulen ist sie eher im mittleren Bereich). Geändert hat sich daran in den letzten Jahren meiner Erfahrung nach nichts, also die Fehlzeiten sind weder mehr noch weniger geworden.

    Die SuS, die im BG, der FOS oder in den Fachschulklassen häufig fehlen, bekommen meist im Laufe des Schuljahres die Quittung: sie kommen dann nämlich schlicht und ergreifend nicht mehr mit. Das führt natürlich im Endeffekt i. d. R. zu schlechten Noten und damit zu einer Nicht-Versetzung oder einem Nicht-Bestehen der Prüfungen und des Bildungsgangs.

    An meiner Schule wird bei unentschuldigtem Fehlen sehr schnell das Mahnverfahren eingeleitet. Erfahrungsgemäß geraten auch die SuS mit hohen Fehlzeiten, die meist entschuldigt fehlen, hier doch irgendwann hinein, wenn mal keine Entschuldigung eingereicht wird.

    Schulleiter müssen in Niederachsen neuerdings bei jedem Antrag ein Gespräch führen und dann gegenüber der Behörde den Antrag begründen.

    Wie ich gerade oben erklärt habe, muss der Schulleiter zusätzlich zum schriftlichen Antrag der Behörde gegenüber erklären, warum Kollege X Teilzeit arbeiten möchte nachdem er das Gespräch mit Kollege X geführt hat.

    versus

    Schulleitungen in Niedersachsen haben Ende letzten Jahres eine Anweisung ihres Regionlen Landesamtes für Schule und Bildung erhalten, die de facto überhaupt keine Neuigkeiten enthielt, sondern lediglich eine Checkliste, die man freiwillig nutzen kann. Es hat sich gar nichts geändert.

    Eliza100 hat Recht. Das Gespräch ist in dem Sinne freiwillig. Dazu findet sich im aktuellen Einstellungserlass auf schure auch die bekannte Formulierung, dass nach Vorausschätzung ALLEN Teilzeitanträgen entsprochen wird.

    Tja, wie denn nun? Verpflichtendes Gespräch oder nicht?

    Ich habe heute kurz mit meinem Schulleiter gesprochen und er ist sich auch keiner Änderung im Verfahren bewusst. Er wusste auch nichts davon, dass er seit Neuestem jeden Teilzeitantrag gegenüber der RLSB - nachdem ein (verpflichtendes) Gespräch mit den antragstellenden KuK geführt wurde - begründen muss. Aber vielleicht ist ihm das auch "durch die Lappen gegangen"; kann ich natürlich nicht sagen... Ich habe auf jeden Fall wie gehabt meinen TZ-Antrag gestellt und warte nun ab, ob ich deswegen nochmal zum SL muss. Ich werde berichten!

    Ich würde immer gesundheitliche Gründe nennen

    Wenn man auf dem TZ-Antrag ankreuzt, dass man TZ nach §61 beantragt, braucht man keine Gründe angeben. Dafür ist gar kein Platz auf dem Antrag vorgesehen.

    Es gibt in allen Fällen nicht nur einen Anlass, sondern sogar einen guten Grund: die KuK haben ein hohes Belastungsempfinden und können (mindestens gefühlt und auch das ist ernst zu nehmen) nicht mehr.

    Das würde ich nicht unbedingt pauschalisieren wollen, denn das ist nicht in allen Fällen so. Ich kenne einige, die sich nicht überlastet fühlen, sondern ihre Stunden reduziert haben, weil sie bspw. mehr Zeit für ihre Hobbys haben möchten - Work-Life-Balance halt.

    Das entscheidet nicht die Schule, sondern der Dezernent.

    Hm, ist das an BBS anders? Meine TZ-Anträge (ich hatte in den letzten Jahren um 4-6 Stunden reduziert) wurden bislang alle von unserer Verwaltungsleiterin genehmigt/unterschrieben. Oder muss sie die Anträge anschließend noch weiterreichen?

    Schulleiter müssen in Niederachsen neuerdings bei jedem Antrag ein Gespräch führen und dann gegenüber der Behörde den Antrag begründen.

    Hast du dafür eine Quelle zum Nachlesen? Ich habe davon bisher noch nichts gehört.

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