Liebe Humblebee,
du bist Beamtin des Landes Niedersachsens. Das Land hat per Erlass sehr deutlich gemacht, wofür die Geräte eingesetzt werden dürfen. Dazu gehört auch die Vor- und Nachbereitung digitalen Unterrichtes. Es wird aber auch eindeutig gesagt, dass die Speicherung Personenbezogener Daten auf diesen Geräten nicht vorgesehen ist. Das habe ich die auch schon mehrfach verlinkt. Das hat auch nichts mit iPad zu tun, sondern es ist generell für die Geräte nicht vorgesehen. Es ist ja super, wenn euer Schulträger/Schulleitung das anders handhabt. Es ist aber nicht mit den Vorgaben des Landes konform. Und genau darum ging es hier: Die Speicherung von Schülerdaten ist auf dem Gerät nicht zulässig. Deswegen kann ich es nicht als einziges Dienstgerät für meine tägliche Arbeit nutzen.
Liebe/r Tom,
zusätzlich zu dem, was Seph bereits schrieb, möchte ich dich auffordern, meine Posts richtig zu lesen! Ich habe überhaupt nichts zur Speicherung personenbezogener Daten geschrieben - auch wenn du darauf ständig herumreitest -, sondern es ging lediglich um die Vor- und Nachbereitung von Unterricht mit Hilfe der Dienstgeräte als auch die Durchführung des D. U. (da du geschrieben hattest, dass die Geräte uns nur für die Durchführung des Digitalunterrichts zur Verfügung gestellt wurden). Und noch einmal: Hier hat das Land eindeutig geschrieben (und meine Schulleitung hat sich dessen noch einmal beim MK rückversichert!), dass auf diesen Geräten nicht nur der digitale Unterricht durchgeführt werden darf, sondern wir darauf sämtlichen Unterricht in Form digitalen Unterrichts vor- und nachbereiten und natürlich auch durchführen dürfen, egal ob dieser dann im "Homeschooling" oder als Präsenzunterricht durchgeführt wird.
Hierzu noch ein letztes Mal der Auszug aus der bereits genannten Richtlinie - "gefettete" Teile von mir (https://digitaleschule.nieders…te_fuer_Lehrkraefte.pdf):
"Ziel dieser Fördermaßnahme ist der Einsatz schulgebundener digitaler Endgeräte durch Lehrkräfte. Hiermit soll kurzfristig ermöglicht werden, mobile Endgeräte als Teil der im Rahmen des DigitalPakts geförderten schulischen Infrastruktur flexibel für die Unterrichtsvorbereitung und die Durchführung digitaler Unterrichtsformen zu nutzen, unabhängig davon, ob dieser Unterricht in der Schule oder als Distanzlernen stattfindet."