Das Lehramt ja, aber nicht jeder Bildungsgang. Was jetzt genau zur Sek1 gehört weiß ich nicht und konnte es auch nicht finden.
In BW ist die Sekundarstufe 2 alles über der Fachschulreife. Sprich: über der „mittleren Reife“. Hierzu gehören die Berufsschule, die 1- und 2jährigen Berufsfachschulen, der Übergangsbereich mit VAB und AVdual,….
Dann scheint das in Hessen und BW anders zu sein als hier in NDS. Ich habe nun nochmal nachgeschaut. Hier spricht das MK davon, dass die BBS komplett zur Sek II gehören, offenbar völlig unabhängig vom Bildungsgang (Quelle: Unsere Schulen | Nds. Kultusministerium (niedersachsen.de)) :
"Die Schulformen sind sogenannten Schulbereichen zugeordnet:
Der Primarbereich umfasst die 1. bis 4. Schuljahrgänge,
der Sekundarbereich I die 5. bis 10. Schuljahrgänge der allgemein bildenden Schulen und
der Sekundarbereich II die 11. bis 12. Schuljahrgänge des Gymnasiums und der Kooperativen Gesamtschule, die 11. bis 13. Schuljahrgänge der Integrierten Gesamtschule und der Förderschule; außerdem das Abendgymnasium und das Kolleg sowie alle berufsbildenden Schulen.
In der Förderschule im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung umfasst der Sekundarbereich I die 5. bis 9. Schuljahrgänge, der Sekundarbereich II die 10. bis 12. Schuljahrgänge."
(kursiv von mir)
Also hatte ich es doch richtig in Erinnerung. Und es scheint in NDS tatsächlich so zu sein, dass man als Sek I-Lehrkraft nicht an einer BBS unterrichten könnte.