Beiträge von Humblebee

    FOR = Berechtigung die Fachoberschule besuchen zu dürfen, Fachoberschulreife

    FHR = Berechtigung die Fachhochschule besuchen zu dürfen, Fachhochschulreife

    Q-Vermerk oder FORQ: Berechtigung die Fachoberschule besuchen zu dürfen und dort das Abitur abzulegen. Hierfür muß in Klasse 10 in den Fächern Deutsch, Mathe, Englisch midenstens ein Notenschnitt von 3,0 erreicht werden. Eine 4 kann durch eine 2 ausgeglichen werden. Aber eine 5 in einem der Fächer führt automatisch zur Verweigerung des Q-Vermerks.

    Kurzum: Man selektiert da zwischen denen, die die FOR so gerade eben geschafft haben und denen, denen man mehr zutraut.

    Danke für die Erklärungen! Also ist die "FOR" - wie ich ja bereits vermutet hatte - der "mittlere Bildungsabschluss" und entspricht damit unserem "Sek I - Realschulabschluss" und die "FORQ" unserem "erweiterten Sek I-Abschluss".

    Aber Moooment, eine Frage habe ich noch:

    Berechtigung die Fachoberschule besuchen zu dürfen und dort das Abitur abzulegen.

    An einer FOS/Fachoberschule kann man in NRW doch nicht das Abitur, also die "allgemeine Hochschulreife", erwerben, oder? Hier in NDS erwirbt man nach erfolgreichem Besuch der Klasse 12 der FOS die "Fachhochschulreife". Ich meine, das sei auch in NRW so, wenn ich eine dort tätige ehemalige Mitreferendarin nicht falsch verstanden habe.

    (Die "allgemeine Hochschulreife" kann man an den nds. BBS sowieso ausschließlich am BG erwerben; das nur nebenbei.)

    Hmmm, ok.... Meine Verwirrung ob der unterschiedlichen Schulabschlüsse wird gerade nicht geringer. ;)

    "FOR" ist dann wohl die "Fachoberschulreife", richtig? Und "FOR mit Q-Vermerk" entspricht deiner Erklärung nach vermutlich dem, was sich in NDS "erweiterter Sek. I-Abschluss" nennt (zumindest benötigen die SuS den an den nds. BBSn, wenn sie das berufliche Gymnasium besuchen wollen).

    Ach so, diese Assistent*innen-Ausbildungen sind in NRW dreijährig. Das wusste ich bislang noch gar nicht. Wir haben in NDS ja auch berufsqualifizierende Berufsfachschulen, die zu einem Berufsabschluss führen (z. B. die BFS Sozialpädagogische/r Assistent/in), die aber fast alle nur zweijährig sind und wo man maximal den "erweiterten Sekundarabschluss I" erwerben kann, also keine FHR. Der "einfache" Realschulabschluss ist Eingangsvoraussetzung für mehrjährige BFSn in NDS.

    Was bedeutet dieser "Q-Vermerk" eigentlich genau? In NDS gibt es einen "Sek. I - Hauptschulabschluss" - nach der 10. Klasse Hauptschule -, den man früher meines Wissens auch als "qualifizierten Hauptschulabschluss" bezeichnet hat. Ist das sowas? Oder eher ein Realschulabschluss?

    Dem muß ich zustimmen. Unsere Vollzeitschüler brauchen im ersten Jahr, in dem die bei uns sind, also zumeist Klasse 11, extrem viel Betreuung. Allein schon das ganze Mahnwesen bzgl. der unentschuldigten Fehlzeiten inkl. Meldung an die Familienkasse (Wegen Kindergeld), das BAföG-Amt und die Ausländerbehörde zwecks Auffenthaltstitel frißt ordentlich Zeit.

    Üblicherweise fängt man das Schuljahr mit 30 Schülern an und beendet es mit 20. Die übrigen 10 haben uns wegen unentschuldigter Fehlzeiten verlassen. Als Klassenlehrer muß man für diese Schüler aber zuvor das komplette Mahnverfahren bis zur Teilkonferenz durchgezogen haben.

    Meiner Meinung nach kommt es a) auf den Vollzeit-Bildungsgang an, wie viel "Aufwand" man als Klassenlehrkraft hat (im BG oder einer Fachschule ist der im Gegensatz zu einigen BFS-Klassen oder der BES viel geringer), und b) auf das Bundesland, in dem man tätig ist. Ich glaube, ich schrieb es hier schon einmal irgendwo: Bei uns ist das Mahnverfahren weniger aufwendig, als du es schilderst, obwohl die allermeisten meiner KuK dieses auch "durchziehen". Unsere noch schulpflichtigen SuS bekommen drei Mahnbriefe bei unentschuldigtem Fehlen, dann wird der Fall an den Landkreis/das Schulamt abgegeben und wir sind erstmal "raus"; nicht mehr schulpflichtige SuS werden von der Schulleitung ohne großes Trara ausgeschult. Konferenzen halten wir für unentschuldigt fehlende SuS nicht ab und die Meldungen an die Familienkasse und die Ausländerbehörde brauchen wir als Schule auch nicht zu machen (das übernimmt vermutlich der LK). Lediglich bei den (relativ wenigen) SuS, die BAföG beziehen, müssen unentschuldigte Fehlzeiten von uns ans Amt gemeldet werden.

    Aufgrund der wenigen Elternarbeit würde ich tatsächlich meinen, dass ich als (BFS-)Klassenlehrerin an einer BBS weniger Arbeit als ein/e Klassenlehrer/in an einer Grundschule habe.

    Wenn man es schleifen läßt, hat man die Verhaltensoriginellen auch noch in den nächsten Jahren in der Klasse sitzen und die guten Schüler sehen, daß man mit deren LMAA-Haltung durchkommt. Dann lieber im ersten Jahr richtig durchgreifen, damit man in den verbleibenden beiden Jahren mit den Schülern, die den Abschluß wirklich wollen und eben nicht bloß in der Schule sitzen, damit die Eltern Kindergeld bekommen, vernünftig arbeiten kann.

    Prinzipiell gebe ich dir da recht, aber kurze Frage: Was sind denn das bei euch für dreijährige Vollzeitbildungsgänge, in denen solche SuS sitzen? In NDS sind nur das berufliche Gymnasium und wenige Fach- und Berufsfachschulen mehr als zweijährig und dort finden sich nur äußerst selten "schwierige" Schüler*innen.

    plattyplus: Auch der von dir genannte Fall ist aber doch schon einige Jahre her und es lag damals bei deiner Cousine am Unterrichtsfach Englisch (womit es mittlerweile auch keine Probleme mehr geben dürfte), oder habe ich das falsch in Erinnerung? Wie gesagt: Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dahingehend beim derzeitigen Lehrkräftemangel großartige Probleme geben könnte; da stimme ich mit CDL überein.

    DIe/der TE schreibt ja, dass auch einige Mitreferendar*innen von ihr/ihm schon in Kontakt mit Grundschulen in NRW stehen. Die dürften sich vermutlich schon mit den "Gegenheiten" auseinandergesetzt haben.

    BTW kenne ich eine ganze Reihe von Lehrkräften - inkl. ca. einem Dutzend meiner damaligen ehemaligen Mitrefis -, die komplett problemlos nach dem Ref von NDS nach NRW oder in andere Bundesländer (u. a. Bremen, MV, SH, Hessen) wechseln konnten.

    Ab und zu schon. Aber am liebsten mache ich Urlaub an der Ostsee - ich liebe das Meer! Und dort kann ich im Strandkorb auch gut mal einen halben Tag verbringen (einen kompletten "Strandtag" in der knalligen Sonne brutzelnd zu verbringen wäre allerdings auch nicht so mein Ding).

    DUUM fährt in den diesjährigen Sommerferien ins Ausland.

    Was ist eigentlich "unbegründet" Teilzeit machen? Gründe wird doch jeder haben.

    Richtig, so sehe ich das auch. In NDS nennt sich das m. E. "voraussetzungslose Antragsteilzeit" (nach § 61 NBG), die also ohne das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen - wie eben familiäre Gründe, Pflege von Angehörigen oder auch Altersteilzeit - beantragt werden kann.

    "unbegründet" ist also wohl so gemeint, dass man bei der Antragsstellung keine Gründe für den Wunsch auf Teilzeit angeben muss.

    Spannend, dann ist das in NDS wieder mal anders organisiert. Bspw. kann man meines Wissens hier an einem BG Sport gar nicht als LK oder GK wählen und wir haben - wie oben bereits erwähnt - in allen Fächern abgesehen von den beruflichen Fachrichtungen dieselben Abiklausuren wie am allgemeinbildenden Gym. Wobei es für die BGs in den "verbindlichen Materialien" für die Oberstufe jeweils eine Lektüre oder einen Film gibt, der für die allg. Gym nicht vorgesehen ist (Bsp. hier fürs Englisch-Abi 2024: Für das BG ist ein zusätzlicher Film, für das allg. Gym ein Kurzdrama vorgesehen https://www.nibis.de/uploads/mk-bol…nweise_2024.pdf).

    Die von dir genannte "Assistent*innenausbildung" ist bei uns ja eh ganz anders aufgebaut. Die laufen hier über eine meist zweijährige BFS, die mit Abschlussprüfungen für einen Berufsabschluss endet (das Abi dort zu machen, ist in NDS nicht möglich).

    Ich denke, daß der Unterschied darin liegt, daß bei uns am BK die Prüfungen alle auch noch einen Berufsbezug haben. Die Abiturienten haben z.B. das Fach Elektrotechnik. Dort sieht die Prüfung zweigeteilt, 120 Minuten Klausur und weitere 120 Minuten praktische Prüfung in der Werkstatt. Zusammen hat die Prüfung dann eine Bearbeitungszeit von 240 Minuten.

    Solch praktische Teile in einer Abiturprüfung kenne ich aus dem Gymnasium gar nicht.

    Interessant! Gilt das auch für die allgemeinbildenden Fächer? In NDS schreiben die BG-Abiturient*innen z. B. in Englisch und Deutsch dieselben Abi-Klausuren wie die SuS der allgemeinbildenden Gymnasien. Da gibt es keinen Berufsbezug. Und auch in den Abi-Prüfungen in der beruflichen Fachrichtung - also "Wirtschaft", "Gesundheit und Soziales" usw. - haben unsere SuS keine praktischen Prüfungen.

    Na, da würde mich ja mal interessieren, wo man als Lehrkraft Anrechnungsstunden für das Nachschreiben von Klassenarbeiten oder für die Unterrichtsplanung (oder was auch immer der Herr Merten mit "Erstellung von Unterrichtsplänen" meint...) bekommt!

    Aus meiner Sicht müsste man eigentlich die Fächerkombinationen einschränken. Wer Lehrer:in werden will muss mindestens ein Fach aus der Fächergruppe I (oder mögliche zweite Fremdsprache) studieren, es dürfen aber nicht zwei Sprachen kombiniert werden. Da es hier so einen Mangel gibt: zwei Fächer der Fächer der Fächer Gruppe II sind dan erlaubt, wenn es sich um Mangelfächer handelt (Kunst/Musik (hatten wir schon als Kollege), zwei aus PH/CH/IF etc.).

    Was sind denn diese "Fächergruppen"? Die sind mir aus NDS bzw. aus dem BBS-Bereich nicht bekannt. Mag mir mal jemand aus NRW erläutern, welche Fächer zu welcher Gruppe gehören?

    Ich kenne recht viele Lehrer*innen, die Vollzeit verbeamtet sind und Vollzeit unterrichten. Mehr machen sie nicht. Weder habe sie extra Aufgaben, noch erstellen sie Prüfungen oder werden im Abitur oder anderen Abschlussprüfungen als Prüfer eingesetzt. Sie haben keinen vorsitzt etc etc.

    In beruflichen Schulen wirst du solche Lehrkräfte eher selten finden, weil die allermeisten im Laufe des Schuljahres mit Abschlussprüfungen und/oder dem Abitur im BG zu tun haben.

    Queenli85 : Warum so pampig? Dir wurde ledigllich eine freundliche Frage gestellt bzw. um Aufklärung gebeten. An meiner Schule beginnt übrigens der Unterricht auch erst um 8:10 Uhr und im Ref (das ich allerdings an einer BBS gemacht habe, wo der Unterricht früher begann) wie auch heutzutage hatte ich zudem des Öfteren erst zur dritten Stunde Unterrichtsbeginn ;) . Also zu "rechtfertigen" brauchst du dich keineswegs.

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