FOR = Berechtigung die Fachoberschule besuchen zu dürfen, Fachoberschulreife
FHR = Berechtigung die Fachhochschule besuchen zu dürfen, Fachhochschulreife
Q-Vermerk oder FORQ: Berechtigung die Fachoberschule besuchen zu dürfen und dort das Abitur abzulegen. Hierfür muß in Klasse 10 in den Fächern Deutsch, Mathe, Englisch midenstens ein Notenschnitt von 3,0 erreicht werden. Eine 4 kann durch eine 2 ausgeglichen werden. Aber eine 5 in einem der Fächer führt automatisch zur Verweigerung des Q-Vermerks.
Kurzum: Man selektiert da zwischen denen, die die FOR so gerade eben geschafft haben und denen, denen man mehr zutraut.
Danke für die Erklärungen! Also ist die "FOR" - wie ich ja bereits vermutet hatte - der "mittlere Bildungsabschluss" und entspricht damit unserem "Sek I - Realschulabschluss" und die "FORQ" unserem "erweiterten Sek I-Abschluss".
Aber Moooment, eine Frage habe ich noch:
Berechtigung die Fachoberschule besuchen zu dürfen und dort das Abitur abzulegen.
An einer FOS/Fachoberschule kann man in NRW doch nicht das Abitur, also die "allgemeine Hochschulreife", erwerben, oder? Hier in NDS erwirbt man nach erfolgreichem Besuch der Klasse 12 der FOS die "Fachhochschulreife". Ich meine, das sei auch in NRW so, wenn ich eine dort tätige ehemalige Mitreferendarin nicht falsch verstanden habe.
(Die "allgemeine Hochschulreife" kann man an den nds. BBS sowieso ausschließlich am BG erwerben; das nur nebenbei.)