Was ist eigentlich "unbegründet" Teilzeit machen? Gründe wird doch jeder haben.
Richtig, so sehe ich das auch. In NDS nennt sich das m. E. "voraussetzungslose Antragsteilzeit" (nach § 61 NBG), die also ohne das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen - wie eben familiäre Gründe, Pflege von Angehörigen oder auch Altersteilzeit - beantragt werden kann.
"unbegründet" ist also wohl so gemeint, dass man bei der Antragsstellung keine Gründe für den Wunsch auf Teilzeit angeben muss.