Beiträge von Humblebee

    Naja, in den Ferien muss ich dann noch eine Kinderbetreuung finden, das ist deutlich mehr Stress, deshalb bleibe ich dabei, meine Arzttermine werde ich immer vormittags an meinen freien Tagen legen, wird der Stundenplan geändert, hat der Stundenplaner Pech (wobei bei uns niemand wagen würde ohne Absprache freie Tage überhaupt nur ansatzweise zu ändern).

    Dir ist schon klar, dass ich das auf mich persönlich bezogen habe? Daher habe ich den Beitrag in der "Ich"-Form geschrieben ;) . Ich habe ja keine Kinder, ergo auch nicht die von dir geschilderten Probleme. Dass du das anders handhabst, mag ja sein.

    Scheinbar aber auch noch woanders üblich und vor allem einfach ehrlich, denn auch Ärzte brauchen Feierabend und mit den Sprechzeiten sind sie trotzdem selten vor 18/19 Uhr raus.

    Mag ja sein, dass die auch woanders üblich sind, hier aber halt nicht. Natürlich nehmen sich die Ärztinnen und Ärzte aber auch ihren Feierabend (wären ja blöd, wenn nicht!), aber sie bieten dann eben bspw. keine Akutsprechstunden an, haben mittags längere Schließzeiten (z. B. vormittags von 8 bis 12 Uhr geöffnet und dann zwei-/dreimal die Woche nachmittags von 16 bis 18 Uhr) und definitv keine Sprechzeiten an Samstagen.

    Kontrolltermine bei (Fach)Ärzt*innen nehme ich übrigens fast immer in den Ferien. Da bin ich dann ja flexibel bzgl. der Zeiten und kann auch Vormittagstermine nehmen, wenn da gerade beim Zahnarzt, Gynäkologen, ... was frei ist, und für mich selber bedeutet es weniger Stress, als wenn ich noch nachmittags nach der Schule einen Arzttermin wahrnehmen muss.

    DArum ging es ja, das ich sie genau deshalb eben in die Zeit lege und nicht außerhalb der regulären Unterrichtszeit legen kann und dann bei einer Stundenplanänderung eben der Schule nicht zur Verfügung stehe. Womit wir wieder am Anfang des Threads wären und es wie man sieht somit völlig berechtigt ist, dass die TE genervt ist bzw. trotz nun Unterricht da den Termin wahrnehmen wird.

    Auch da kann ich nochmal wiederholen: Ich halte das "Genervtsein" aufgrund von Stundenplanänderungen generell für nicht unbedingt berechtigt, denn die sind halt nun mal oftmals notwendig (und - wie man hier im Thread ja lesen konnte - bei fast allen an der Tagesordnung). Allenfalls der kurzfristige Termin zur Umsetzung des neuen Stundenplans ist m. E. ein Grund genervt zu sein. Nichtsdestotrotz - auch das wurde hier ja mehrfach betont - sollte es eigentlich überhaupt kein Problem sein, wenn der/die TE mit der SL spricht, den Arzttermin trotz nun Unterricht wahrzunehmen.

    Davon abgesehen, sind solche Öffnungszeiten wie die deiner Hausarztpraxis - wie ich bereits schrieb - hier in der Stadt und auch in den Landkreisen drumherum ungewöhnlich. Alles in allem kann und konnte ich persönlich auch unter Berücksichtigung unserer regulären Unterrichtszeit (wenn ich dabei vom Ende der 8. Stunde um 15:10 Uhr ausgehe und meiner Fahrzeit von max. 45 Minuten) also problemlos Arzttermine außerhalb der Unterrichtszeit an Nachmittagen machen.

    Hängt ja vom Arbeitsweg ab, bei mir würde es außerhalb der regulären Schulzeiten nicht reichen, außerhalb meiner Unterrichtszeiten vermutlich schon, denn die beginnen ja später.

    Wie früh beginnt denn bei euch die reguläre Schulzeit bzw. wie lang ist dein Arbeitsweg, dass du nicht mal um 6 Uhr früh zum Arzt gehen könntest?!?

    auch die Samstagssprechstunde, genau wie die späteren Sprechzeiten machen sie einfach nicht mehr.

    Samstagssprechstunden gibt es hier in der Gegend überhaupt nicht (und gab es auch nie). Wer am Wochenende erkrankt, für den gibt es einen hausärztlichen Notdienst. Früher haben sich die Hausärzt*innen in der Gegend diesen geteilt, so dass jede/r mal an einem Wochenende dran war; mittlerweile gibt es vielfach "Notfallpraxen".

    Mal davon abgesehen, dass die letzten Termine so weit ich weiß um 15 Uhr vergeben werden, ja, dann müsste ich innerhalb der regulären Unterrichtszeit aus der Schule gehen, denn ich muss ja auch noch hin zum Arzt. Nützt mir ja nichts, wenn der Termin außerhalb der Zeit ist, aber ich nicht vor Ort.

    Nein, das ist wohl wahr. Ich kann mich nur wiederholen, dass ich es für eine Arztpraxis absolut "arbeitnehmer*innenunfreundlich" finde, nicht wenigstens zweimal die Woche auch nach 16 Uhr oder noch später Termine zu vergeben!

    Zum Glück scheinen die Hausarzt- und Facharztpraxen hier in der Umgebung, die ich so kenne, das ähnlich zu sehen. Gerade in den letzten ca. 10 Jahren sind da so einige dazu übergegangen, einen "langen Tag" anzubieten. Bei meiner Hausarztpraxis ist das seit ca. drei Jahren der Dienstag, wo sie bis 19:30 Uhr (statt 18 Uhr) geöffnet haben. Dafür schließen sie nun montags, dienstags und donnerstags mittags schon eine halbe Stunde früher (um 12 statt 12:30 Uhr).

    Es ging darum, ob ich immer außerhalb der regulären Unterrichtszeit Termine machen kann und nein, das kann ich eben genau dann nicht.

    Eine Akutsprechstunde brauche ich ja nur mit akuten Sachen, dann gehe ich eh nicht zur Schule.

    Nützt mir also bei Terminen nichts!

    Also vor 16 Uhr bedeutet für dich "außerhalb der regulären Unterrichtszeit"? Wie lange dauert die denn bei euch? Wäre es denn noch innerhalb der regulären Unterrichtszeit, wenn du bspw. um 15:30 Uhr einen Termin bei dieser Hausarztpraxis hättest? A8ßerdem bleibt die Frage (daher hatte ich meinen Beitrag nochmal geändert): Hat dein Hausarzt/deine Hausärztin denn wirklich jeden Tag ab 16 Uhr Akutsprechstunde? Wenn ja, ist das m. E. - wie bereits erwähnt - eine sehr merkwürdige Regelung.

    Aber du hast ja eh zwei "freie Tage" pro Woche (darauf hast du doch in der letzten Zeit ständig hingewiesen). Dann sollte es mit den Hausarztterminen ja eigentlich für dich kein Problem sein, weil du sie auch morgens machen kannst.

    Unser Hausarzt ist extremer Frühaufsteher und wenn man dann um 6 Uhr auf der Matte steht, dann kommt jede(r) schnell und spontan dran. Glücksfall. Und dann nur 5 Minuten weg. Doppelplusguter Glücksfall.

    Ui, 6 Uhr ist aber tatsächlich seeehr früh! Aber das ist natürlich auch eine gute Sache, gerade wenn man noch vor Arbeitsbeginn zum Arzt möchte!

    Also unsere Hausarztpraxis hat maximal bis 16 Uhr auf, danach nur Akutsprechstunde, also ohne Termin.

    Ähm, dann hat sie aber doch trotzdem geöffnet, vergibt aber halt nach 16 Uhr keine Termine mehr, richtig? Und ist das tatsächlich täglich der Fall? Finde ich eine etwas seltsame Regelung, muss ich sagen. Meiner Meinung nach sollten Nachmittagstermine doch eher für diejenigen, die bis nachmittags an ihrem Arbeitsplatz sind, vorgehalten werden und daher die Akutsprechstunden für die akut Erkrankten dann lieber auf den Vormittag gelegt werden. Aber na ja, Praxismanagement halt...

    Eine Hausarztpraxis hier in der Nähe hat übrigens ebenfalls dreimal die Woche Akutsprechstunde: einmal morgens von 8 bis 9, dann an einem Tag von 11 bis 12:30 und noch einmal nachmittags von 16:30 bis 18:30 Uhr; vorher bzw. hinterher haben sie aber trotzdem noch Terminsprechstunden. Meine Hausarztpraxis bietet hingegen gar keine Akutsprechstunden an. Dort kann man nur mit Termin vorstellig werden, erhält diese aber - wie gesagt - i. d. R. in akuten Fällen noch am selben oder spätestens am nächsten Tag (zumindest in dringenden Fällen; ansonsten kann ich ja eh nur hingehen, wenn ich Zeit habe, also auch ruhig mal einige Tage warten)

    Wenn du eh nicht länger als einen Tag warten musst, kannst du doch auch den Vormittagstermin nehmen, so spontane Stundenplanänderungen wird es wohl nicht geben.

    Also ich mache weiter Termine, wie es mir passt, solange ich da regulär keinen Unterricht habe und sonst keine schulische Veranstaltung. Auf ein KÖNNTE nehme ich da erst mal keine Rücksicht

    Vormittagstermine bei meiner Hausarztpraxis mache ich tatsächlich i. d. R. nur, wenn ich krank bin (also so krank, dass ich nicht arbeiten kann); ansonsten versuche ich, die auf nachmittags zu legen.

    Spontane Stundenplanänderungen wird es sicherlich nicht geben (ich schrieb ja schon, dass die bei uns meistens mit einer Vorlaufzeit von einer Woche gelten), wohl aber Vertretungen. Aber auch da könnte ich meinem Abteilungsleiter Bescheid geben, wenn ich einen dringenden Arzttermin hätte. Wenn's nicht so dringend wäre und kein Termin, auf den ich lange warten musste, würde ich aber dann wahrscheinlich doch versuchen, diesen zu verlegen.

    Wie gesagt: Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es bzgl. des Arzttermins bei Kiray Probleme geben wird. Einfach mal nett bei der SL anfragen!

    Dass ich Klassenarbeiten/Klausuren und Unterrichtsreihen umplanen muss, passiert mir übrigens auch immer mal wieder, nicht nur wegen Stundenplanänderungen, sondern auch bspw. weil ich selber krank werde.

    Keine spontanen oder kurzfristigen jedenfalls.

    Mein Hausarzt hat nur donnerstags länger auf. Aber die Abendtermine sind natürlich heiß begehrt. Was nützt es mir, wenn der nächste freie Abendtermin in 5 Wochen ist, wenn ich JETZT ein Problem habe?

    Tja nun, dann sind scheinbar hier auch die Hausärzt*innen flexibler bzgl. ihrer Öffnungszeiten. Mir ist keine Hausarztpraxis bekannt, die nur einmal wöchentlich nachmittags länger geöffnet hat. Und weder ich als Privatpatientin als auch mein Lebensgefährte haben jemals länger als einen Tag auf einen Hausarzttermin warten müssen. Auch aus meinem Umfeld habe ich das noch nie gehört. Ist denn wohl hier die hausärztliche Versorgung so viel besser? Das kann ich mir - gerade auf dem Land - eigentlich gar nicht vorstellen.

    Aber irgendwie habe ich gerade den Eindruck, diese Diskussion um Wartezeiten bei (Fach-)'Ärzt*innen hatten wir beide schon einmal. Kann das sein Anna Lisa ?

    Früher, als ich noch gearbeitet habe, hatten alle Bürojobs der Firma flexible Arbeitszeit mit einer Mindestanwesenheitszeit von ca. 4 1/2 Stunden. Das ohne Kernzeit. Da waren Arzttermine problemlos (außer es gab konkrete Job-Termine). Das ist also nichts ungewöhnlich, dass das möglich ist ;)

    Na ja, mein Lebensgefährte hat auch "leicht" flexible Arbeitszeiten, aber zwischen 7 und 16 Uhr müssen die Büros besetzt sein. Viele seiner Ärzt*innen sind zudem hier in der größeren Stadt und nicht in der Kleinstadt, wo er arbeitet und die eine halbe Stunde entfernt liegt. Von daher versucht er eben, erst nach Feierabend - also ab 16:30 Uhr - Termine zu bekommen; das war bisher aber nie ein Problem. Wenn's gar nicht anders passt, macht er halt doch mal früher Feierabend oder fängt später an, und dann ist sein Vertreter eben dementsprechend früher/später da.

    Mein Endokrinologe hat z. B. nur bis 16 Uhr auf, Mittwochs und Freitags sogar nur bis 12.

    Klar, mittwochs und freitags haben ja viele Ärzt*innen nur bis mittags auf. Aber hier ist es i. d. R. so, dass die Praxen an allen Tagen bis mittags geöffnet sind und dann - nach einer Mittagspause - montags, dienstags und/oder donnerstags nachmittags nochmal ab spätestens 15/16 Uhr für mind. zwei Stunden öffnen. Der Endokrinologe, wo mein Lebensgefährte kommende Woche einen Termin hat, hat bspw. dienstags und donnerstags nachmittags von 14:30 bis 17:30 Uhr geöffnet (habe gerade nachgeschaut).

    Dass eine Praxis schon um 16 Uhr schließt, habe ich wirklich noch nie erlebt. Dann hat deine Endokrinologiepraxis sicherlich durchgehend geöffnet, wenn sie schon um 16 Uhr schließt, oder?

    Wenn ich dann noch Wegezeit einplane, kann ich nie vor 16.30 Uhr Termine nehmen. Die gibt es aber bei den meisten Ärzten gar nicht

    Hm, die meisten Arztpraxen haben aber doch - zumindest hier in der Gegend - mind. zweimal, oft dreimal, pro Woche bis 18 oder sogar 19 Uhr geöffnet. Meine Hausarztpraxis macht bspw. montags, dienstags und donnerstags am Nachmittag sogar erst um 16 Uhr wieder auf. Und mein Lebensgefährte muss immer bis nach 16 Uhr arbeiten, bekommt aber auch - sowohl bei seinem Hausarzt als auch bei Fachärzt*innen - i. d. R. noch nach 16:30/17 Uhr Termine.

    Um nochmal auf den Eingangsbeitrag zurück zu kommen: Bei uns gibt es auch des Öfteren Stundenplanänderungen. Wenn möglich, werden diese aber mit etwa einer Woche Vorlaufzeit mitgeteilt (ansonsten werden etwaige Änderungen erstmal über den Vertretungsplan geregelt). Es hat aber noch nie Probleme gegeben, wenn eine Lehrkraft mal einen Arzttermin in der Unterrichtszeit hatte; bei Facharztterminen erst recht nicht.

    Ich habe das Gefühl, dass die ganzen zusätzlichen Anstrengungen wie Mitarbeit in AGs, Projektgruppen, Lehrbuchsammlung nicht gewürdigt werden.

    An meiner Schule werden solche "zusätzliche Anstrengungen" in Form von Anrechnungsstunden "gewürdigt". Die gibt es z. B. für die Leitung eines Bildungsgang- oder Fachteams, die Schulbuchausleihe und die Zeugnisschreibung in den einzelnen Abteilungen, die Durchführung von Informationsveranstaltungen an allgemeinbildenden Schulen, den Posten der/des "Erste-Hilfe-Beauftragten" oder der/des "Beauftragten für Arbeitsschutz und Sicherheit", als Beratungslehrkraft, die Internationalisierung, die Betreuung von Projekten im BG usw.

    Deshalb frage ich mich zunehmend ob sich Anstrengungen in dem System überhaupt lohnen oder ob man nicht besser fährt wenn man sich nicht kontrovers äußert und einfach Dienst nach Vorschrift macht?

    Dazu wurde ja nun schon Einiges gesagt. Ich kann mich insbesondere den Posts von yestoerty und MrsPace anschließen.

    Tipp meinerseits: Warte doch erstmal ab, wie es dir an deiner neuen Schule gefällt! Aber wenn dir das Beamtentum nun tatsächlich so gar nicht zusagt - und den Eindruck gewinne ich durch deine Beiträge mehr und mehr: Sieh' zu, dass du in die Privatwirtschaft wechselst oder zumindest an eine private Schule/privates BK.

    ich kann mahnen, so viel ich will, ein Schüler kann nur der Schule bei schwerem und wiederholtem Fehlverhalten verwiesen werden und das nur, wenn ein bestimmtes Verfahren durchlaufen wird.

    Richtig, das ist bei uns aber - zumindest für die noch schulpflichtigen SuS - aber genauso. Und unentschuldigtes Fehlen zählt nicht zu diesem Fehlverhalten.

    Insofern haben BBSn schon eine gesonderte Stellung, auch bundesweit, da die Vollzeitschulpflicht erfüllt ist, oder? Ich bin verwirrt

    Ja, das ist auch verwirrend, weil es eben bundeslandspezifisch unterschiedlich geregelt ist.

    Wir in NDS dürfen die noch schulpflichtigen SuS nicht so einfach ausschulen, wenn sie unentschuldigte Fehlzeiten haben. Diese SuS müssen wir mehrfach "anmahnen" (bei uns sind das drei Mahnschreiben); danach geben wir den Fall ans zuständige Schulamt - in unserem Fall den Landkreis - ab. Die kümmern sich dann weiter, setzen evtl. Bußgelder fest oder versuchen, den/die Schüler/in in ein Langzeitpraktikum zur Erfüllung der Schulpflicht zu vermitteln.

    Ausschulen nach drei "Mahnstufen" können wir an den nds. BBS also nur die nicht mehr Schulpflichtigen, d. h. diejenigen, die ihre Schulpflicht nach 12 Jahren erfüllt haben (das betraf gerade erst eine Schülerin aus meiner BFS-Klasse, die nach der 10. Klasse Realschule zu uns kam, aber bereits auf der Grundschule und dann noch auf der Realschule ein Schuljahr hatte wiederholen müssen; sie ist somit also schon 12 Jahre zur Schule gegangen) oder aber diejenigen, die mind. 9 Jahre eine allgemeinbildende Schule und danach noch ein Jahr einen Vollzeitbildungsgang an einer BBS besucht haben (z. B. jemand, der/die den Hauptschulabschluss nach der 9. Klasse nicht geschafft hat, diesen bei uns in der BES nachholt und anschließend eine BFS besucht und dort dann viele unentschuldigte Fehlzeiten aufweist; der/die kann auch von unserer SL ausgeschult werden).

    Das ist - wenn ich es richtig verstanden habe - z. B. in NRW anders. Dort gelten andere Voraussetzungen für eine Ausschulung aus dem BK.

    Die Klassenlehrkräfte eines Bildungsgangs tagen bei uns nicht noch zusätzlich und Konferenzen zur Schulentwicklung gibt es an meiner Schule auch nicht, aber Teamsitzungen des Bildungsgangs und der Unterrichtsfächer haben wir ebenfalls (jeweils einmal pro Halbjahr) und Abteilungs- und Gesamtdienstbesprechungen/-konferenzen ebenfalls (jeweils ca. dreimal pro Schuljahr).

    Da der Umgang mit Fehlzeiten bzw. das Mahnverfahren schulweit dasselbe ist, betrifft das bei uns die Gesamtkonferenz. Alles Weitere von dir genannte - wie den Umgang mit Fehlverhalten, Orga von Unterricht und Prüfungen - wird aber auch vom/im Bildungsgangteam geregelt.

    Mich wundert es nach wie vor, da man in Deutschland schulpflichtig ist bis 18

    Das stimmt so nicht. Die Schulpflicht ist von BL zu BL unterschiedlich geregelt; grundsätzlich dauert meines Wissens die Schulpflicht 12 Jahre. Hier in NDS kann man aber bspw. schon mit 16 oder 17 seine Schulpflicht erfüllt haben, wenn man nämlich neun Schuljahre lang eine allgemeinbildende Schule und anschließend noch ein Jahr einen Vollzeitbildungsgang an einer BBS besucht hat oder durch einen einjährigen Freiwilligendienst die Schulpflicht ein Jahr lang geruht hat (siehe dazu hier: https://www.nds-voris.de/jportal/?quell…d.psml&max=true und hier: https://www.nds-voris.de/jportal/portal…key=#focuspoint ).

    Auch die Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen unterschieden sich ja nun mal teilweise erheblich in den einzelnen BL.

    Zudem würde ich nicht sagen, dass es an berufsbildenden/beruflichen Schulen "grundsätzlich" anders läuft als an allgemeinbildenden Schulen. Die Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen bspw. legt ja das in dem BL geltende Schulgesetz fest. An meiner BBS ist z. B. genau mit dem Landkreis abgestimmt, wie das Mahnverfahren laufen soll; ich schätze mal, das ist an den allgemeinbildenden Schulen in dem Landkreis dasselbe. Nichtsdestotrotz wird es immer mal wieder Klassenlehrkräfte geben, die die Mahnungen/Mahnschreiben vor sich her schieben und nicht gleich tätig werden. Da sind dann natürlich auch die SLn gefragt, damit sie ein Auge darauf haben.

    Zusätzlich zum Schulgesetz gibt es in NDS auch noch eine "Verordnung für berufsbildende Schulen", wo u. a. die Aufnahmevoraussetzungen, Prüfungen und Abschlüsse an den BBS geregelt sind. Wird in anderen BL ähnlich sein, denke ich.

    Hat man an BBS denn sowas wie Konferenzen, Personalversammlungen, Zusammenkünfte, auf denen man mal grundsätzlich über sowas reden kann?

    Ja, hat man!

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