Meckerforum, hier darf alles rein, was doof ist

  • Bei uns sind von 55 Anmeldungen nur 7 erschienen in der BFS. :uebel:

    Solche krassen Unterschiede zwischen angemeldeten und erschienenen SuS können bei uns nicht passieren, weil wir die SuS der Vollzeit-Bildungsgänge schon vor den Sommerferien "einschulen". Es ist oft so, dass sich viel mehr SuS im Februar anmelden als dann zu Schuljahresbeginn erscheinen (diejenigen, die dann doch nicht zu uns kommen, haben doch noch einen Ausbildungsplatz erhalten, wiederholen die Abschlussklasse, gehen woanders zur Schule o. ä.). Aber wir forschen halt schon nach der Einschulungsveranstaltung vor den Ferien bei denen hinterher, die dort nicht aufgetaucht sind, um ihren Verbleib festzustellen und unsere Klassenanzahl festlegen zu können.

    Bei besagter Einschulung Anfang Juli waren auch schon 33 oder 34 SuS für meine BFS-Klasse erschienen bzw. haben telefonisch zusagt, dass sie den Schulplatz wirklich annehmen wollen. Mein Abteilungsleiter war aber der festen Ansicht, dass sicherlich noch ein paar abspringen würden, die noch einen Ausbildungsplatz bekämen. Das scheint aber wohl doch nicht der Fall zu sein... Im Gegenteil sind im Laufe der Sommerferien ja sogar noch SuS dazugekommen.

    Ich hatte mal eine Klasse mit 40 Schülerinnen und Schülern. Mehr als 25 habe ich aber nie gesehen.

    Wie kann das denn sein? Haben immer so viele gefehlt oder haben die ihren Schulplatz dann doch nie angetreten?


    Na ja, ich bin halt mal gespannt, wieviele junge Leute ich nun morgen in Empfang nehmen darf und was mein Abteilungsleiter dazu meint, wenn es tatsächlich über 30 sind (da ist bei uns nämlich die schulinterne Obergrenze in Vollzeitklassen).

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

    2 Mal editiert, zuletzt von Humblebee ()

  • Erinnert mich an unsere AV-Klassen. In denen landen die Schüler, die die 5. Klasse viermal wiederholt haben und die 6. Klasse dreimal, bis sie irgendwann einfach 16 Jahre alt waren und ohne Abschluß aus dem System gepurzelt sind. In einer AV-Klasse haben wir alle komplett hoffnungslosen Fälle. Von insg. 60 Schülern in der Klasse habe ich noch nie mehr als 5 Schüler gesehen. Aber glaubt nicht, daß die 5 Schüler, die mittags da sind, die gleichen sind, die auch morgens da waren. Das ist da ein lustiges Kommen und Gehen im Gleitzeit-Modus.

    Aber die sind doch dann längst nicht mehr schulpflichtig, oder? Warum werden sie bei einem solchen Verhalten nicht "an die Luft gesetzt"?

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  • Ok, das alles passiert natürlich bei uns auch, aber ich habe es noch nie erlebt, dass eine Klasse dermaßen "geschrumpft" ist.

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  • Humblebee


    In NRW besteht die (Teilzeit-) Schulpflicht bis zum Ende des Schuljahrs, in dem man 18 geworden ist. Darum wurden ja auch die 2-jährigen Lehrberufe eingeführt, damit die Azubis nach der 10. Klasse so ihre Teilzeit-Schulpflicht erfüllen können.


    In den AV-Klassen bekommen normalerweise alle Schüler den Abschluss, weil mit Abschluss ihre Schulpflicht schon im Alter von 17 endet und nicht erst mit 18.

  • So machen wir das inzwischen auch. Hatte letztes Jahr erst so einen beratungsresistenten Fall, bei dem auch ein Bußgeldverfahren wenig Änderung bewirkt hat...schrieb mich kürzlich aber verwundert an, dass man seltsamerweise nicht in den Kurslisten auftauche :sterne:

  • Hatte letztes Jahr erst so einen beratungsresistenten Fall, bei dem auch ein Bußgeldverfahren wenig Änderung bewirkt hat...

    Ich bin gerade wieder dabei die Tage zu zählen, um die entsprechenden Kandidaten gemäß §47 Schulgesetz NRW ohne Mahnverfahren auszuschulen. Die reiben sich zumeist verwundert die Augen, wenn das Kindergeld eingestellt wird, weil sie nicht mehr zur Schule kommen, dann doch einmal wieder bei uns aufschlagen und dann feststellen, daß sie keine Schüler mehr sind, sich im Sekretariat das lagernde Abgangszeugnis holen können und ihnen nur noch der Weg zur Ausgangstür gezeigt wird.

  • Ich bin gerade wieder dabei die Tage zu zählen, um die entsprechenden Kandidaten gemäß §47 Schulgesetz NRW ohne Mahnverfahren auszuschulen. Die reiben sich zumeist verwundert die Augen, wenn das Kindergeld eingestellt wird, weil sie nicht mehr zur Schule kommen, dann doch einmal wieder bei uns aufschlagen und dann feststellen, daß sie keine Schüler mehr sind, sich im Sekretariat das lagernde Abgangszeugnis holen können und ihnen nur noch der Weg zur Ausgangstür gezeigt wird.

    Ach davon haben wir auch schon mehr als einen Kandidaten. Mal sehen, wann die Verantwortlichen aktiv werden. Mir fallen spontan schon zwei Personen ein die bereits mehr als 20 Stunden erreicht hat. Die eine reicht vielleicht in ein paar Wochen dann doch noch Atteste nach...

  • Mir fallen spontan schon zwei Personen ein die bereits mehr als 20 Stunden erreicht hat.

    Bei mehr als 20 Stunden mußt Du aber nach §53 Schulgesetz ausschulen. Da bedarf es zweier Mahnungen, Teilkonferenz etc., Ausschulungen nach §47 Schulgesetz sind da viel einfacher. Fehlt ein Schüler mehr als 20 Tage ununterbrochen unentschuldigt, ist das ganze Mahnverfahren entbehrlich und es kann direkt ausgeschult werden. Eine einfache Erinnerung reicht da und die Erinnerungen habe ich schon alle rausgehauen. Aber viele Erinnerungen kommen zurück, weil die entsprechenden Schüler natürlich eine falsche Adresse angegeben haben, damit wir das Mahnverfahren nicht durchziehen können.

  • Fehlt ein Schüler mehr als 20 Tage ununterbrochen unentschuldigt, ist das ganze Mahnverfahren entbehrlich und es kann direkt ausgeschult werden.

    Ich hatte mal einen Schüler, der kam jeden 20. Tag zur Schule. Wenn er da war, wurde von dem Mitschüler:innen schon immer hämisch gefragt: Na, sind wieder die 20 Tage um?
    Irgendwann wurde der aber ausgeschult, ich weiß nur nicht mehr genau warum. Vielleicht ist er auch freiwillig gegangen. Ich weiß es nicht mehr.

  • Bei mehr als 20 Stunden mußt Du aber nach §53 Schulgesetz ausschulen. Da bedarf es zweier Mahnungen, Teilkonferenz etc., Ausschulungen nach §47 Schulgesetz sind da viel einfacher. Fehlt ein Schüler mehr als 20 Tage ununterbrochen unentschuldigt, ist das ganze Mahnverfahren entbehrlich und es kann direkt ausgeschult werden. Eine einfache Erinnerung reicht da und die Erinnerungen habe ich schon alle rausgehauen. Aber viele Erinnerungen kommen zurück, weil die entsprechenden Schüler natürlich eine falsche Adresse angegeben haben, damit wir das Mahnverfahren nicht durchziehen können.

    Ja, wir sind aber so nett und machen Mahnungen. Der eine wird wohl einfach 20 Tage durchlaufen. Ein anderer hat schon Mahnungen erhalten und Vorgaben.

  • Ja, wir sind aber so nett und machen Mahnungen.

    Ich mahne ja auch, aber "aufwachen" tun diese Schüler erst, wenn die Sozialleistungen (= Kindergeld, Bafög, ...) ausbleiben. Nur sind dann zumeist die 20 Tage rum. Dank §47 bekommen wir wenigstens die ganzen Karteileichen aus dem System, die sich nur angemeldet haben und gar nicht erschienen sind oder nur am Tag der Einschulung einmal da waren, um die Schulbescheinigung abzugreifen. Als sie festgestellt haben, daß es die nicht am ersten Tag gibt, wurden sie nicht mehr gesehen.

  • Ja, da habe ich früher auch immer alles mitgezählt, was halbwegs als Schüler durchgehen könnte. Mittlerweile haben wir Schülerzahlen, dass wir nicht mehr wissen, wohin wir die alle setzen sollen.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Humblebee


    In NRW besteht die (Teilzeit-) Schulpflicht bis zum Ende des Schuljahrs, in dem man 18 geworden ist. Darum wurden ja auch die 2-jährigen Lehrberufe eingeführt, damit die Azubis nach der 10. Klasse so ihre Teilzeit-Schulpflicht erfüllen können.


    In den AV-Klassen bekommen normalerweise alle Schüler den Abschluss, weil mit Abschluss ihre Schulpflicht schon im Alter von 17 endet und nicht erst mit 18.

    Ach ja, das mit der Schulpflicht ist ja in NRW anders geregelt als in NDS. Hier hat die mit dem Alter überhaupt nichts zu tun. Grundsätzlich gilt bei uns 12 Jahre Schulpflicht. Aber auch nach neun Jahren im allgemeinbildenden Schulbereich und einem Jahr in einer beruflichen Vollzeitschule hat man die Schulpflicht erfüllt (auch, wenn man dann erst 16 ist).


    Dass aus deinem genannten Grund zweijährige Lehrberufe eingeführt wurden, war mir nicht bewusst. Davon gibt es doch aber gar nicht allzu viele, oder? An meiner Schule sind im Berufsschulbereich m. E. die Verkäufer*innen die einzigen mit einer zweijährigen Ausbildung.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Übrigens: Von den 38 SuS, die auf meiner Klassenliste standen, waren heute tatsächlich 33 da! Zwei Schüler hatten sich krankgemeldet (kommen aber dann nächste Woche); drei SuS mussten wir "hinterher telefonieren", weil wir nichts über deren Verbleib wussten (zwei haben sich noch nicht zurückgemeldet, einer macht ein FSJ). Drei weitere SuS haben dann noch in eine andere BFS-Klasse gewechselt.

    Bleiben 32 SuS für meine Klasse, wobei eine noch überlegt ebenfalls zu wechseln. Ich hoffe, sie setzt es in die Tat um1

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • 32 Schüler in einer Klasse ist schon anstrengend. Ich hoffe nur, dass in einem Berufskolleg es doch etwas einfacher ist als in der SEK I. Ich kann das aber überhaupt nicht einschätzen, da bin ich mal ehrlich. Ich hatte vorletztes Jahr mal 32 Schüler in einer Klasse, das war Stress pur.

    Bei Klassenarbeiten hat man natürlich viel Korrekturarbeit. Du bist echt nicht zu beneiden.

  • Meine größte Lerngruppe hatte 35 Insassen von der 7. bis zur 9. Klasse (in der 5./6. waren es 33). Es war die rückblickend angenehmste Klasse, die ich bislang hatte.

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