Beiträge von Humblebee

    Ups! Hier meine Alternativfrage, weil die vorherige eher zum Frage/Antwort-Spiel gehört hätte:) ( Humblebee Ich hab's gemerkt - diesmal gerade noch so die Kurve bekommen *lach...:grimmig:)

    Würdest Du lieber ein Instrument oder eine Sportart sehr gut beherrschen wollen?

    Siehste, diesmal habe ich es nicht bemerkt, weil ja auch CDLs Frage schon nicht passte :P!

    Würdest Du lieber ein Instrument oder eine Sportart sehr gut beherrschen wollen?

    Ein Instrument (wobei ich sowohl unmusikalisch als auch unsportlich bin :D).

    Pizza oder Pasta?

    Eine beste Freundin oder besten Freund habe ich gar nicht. Aber zum Ressourcen-Auftanken "reichen" mir schon Treffen mit guten Freund*innen und einfach mal wieder ausführlich zu klönen und natürlich auch zusammen zu lachen.

    Mit sehr lieben Freund*innen treffen wir uns an dem Sonntag nach Ostern; da werden die Zwillinge eines unserer vier Paare, die in dieser "Clique" sind, konfirmiert und wir sind alle zur Feier eingeladen. Darauf freue ich mich sehr, weil wir uns schon seit Oktober nicht mehr gesehen haben!

    Wann triffst du dich wieder mit guten/deinen besten Freund*innen? EDIT: Frage unpassend; neue Frage: siehe unten!

    Ich find zwei Sachen problematisch:

    1. Kinder die Angst kriegen
    2. Was macht das mit der Reputation, wenn man ständig als "Vermöbelter" herumläuft. Kann in beide Richtungen ausgehen...

    1. Ich kann mir kaum vorstellen, dass Kinder deswegen Angst kriegen. Insbesondere nicht, wenn sie um das Hobby des/der TE wissen.

    2. Bitte den Eingangspost beachten:

    da ich privat Kickbox-Training nehme, kommt es, wenn auch selten, mal vor, dass man auch mal ein Veilchen im Gesicht davon trägt.

    "selten", nicht "ständig" - "Veilchen im Gesicht", nicht "Vermöbelter". Also bitte nicht übertreiben!

    Im Übrigen war ein Bekannter von mir (mittlerweile in Pension) jahrzehntelang Kampfsporttrainer und als Lehrer in der Sek. I tätig. Er hatte auch ab und zu mal leichte Blessuren im Gesicht, aber das hat nie jemanden gekümmert - weder seine SuS noch deren Eltern oder die anderen Lehrkräfte -, weil alle sein Hobby kannten.

    Vergiss Berlin. Klingt doch, als ob das nix für dich ist.

    Was ist mit Niedersachsen und Schleswig Holstein? Da wird gesucht! Und übrigens auch verbeamtet auf A13.

    Ist übrigens deutlich näher als Berlin an NRW…

    Klingt ein bisschen danach, als solltest du deine Stelle tatsächlich nach der Entfernung aussuchen. Je weiter, je besser!

    Dieser Thread ist ja nun auch schon längst wieder "veraltet" :D. Wenn mich nicht alles täuscht, hat FrozenYoghurt zum 01.02.22 eine Vertretungsstelle in NRW angetreten (siehe Post vom 30.01.22 im Thread RE: Planstelle in Brandenburg)

    Die Reglungen sind natürlich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Deswegen bitte immer sagen, in welchem Bundesland die jeweilige Regelung gilt.

    Da Sawe in Niedersachsen tätig ist, ist doch eigentlich klar (zumindest war mir das beim Lesen der Ausgangsfragen klar), dass es ihm/ihr um NDS geht. Und da Moebius ebenfalls in NDS unterrichtet, handelt es sich bei der zitierten Arbeitszeitverordnung natürlich auch um die niedersächsische. ;)

    Für NDS ist es im Schulgesetz folgendermaßen formuliert (§ 51 NSchG): "1Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, hat die Schule diejenigen Personen, die bei Eintritt der Schülerinnen und Schüler in die Volljährigkeit deren Erziehungsberechtigte im Sinne des Absatzes 1 gewesen sind, über besondere Vorgänge, insbesondere Sachverhalte, die zu Ordnungsmaßnahmen (§ 61 Abs. 3) Anlass geben oder die Versetzung in den nächsten Schuljahrgang oder den Abschluss gefährden, zu unterrichten, sofern die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler der Unterrichtung nicht widersprochen hat. 2Auf das Widerspruchsrecht sind die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig vor Eintritt der Volljährigkeit hinzuweisen. 3Über einen Widerspruch, der keinen Einzelfall betrifft, sind die bisherigen Erziehungsberechtigten (Satz 1) von der Schule zu unterrichten."

    Wir lassen uns von volljährigen SuS per Kreuz und Unterschrift "bescheinigen", ob sie mit einer solchen Information ihren Eltern einverstanden sind oder dieser widersprechen.

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    Lärm

    Ich weiß, das sollte es nicht, aber mich trifft das irgendwie.

    Richtig, das solltest du dir absolut nicht zu Herzen nehmen. Du bist diesem Schüler doch keine Rechenschaft schuldig!

    Übrigens wird es an meiner Schule so gehandhabt, dass auch SuS, die ständig zu spät kommen, ins "Mahnverfahren" wegen unentschuldigter Fehlzeiten aufgenommen werden. Nicht-erledigte oder nicht selbstständig erledigte Hausaufgaben (wenn es denn nachweisbar ist) schlagen sich in den Bemerkungen zum Arbeitsverhalten, Verspätungen oder Nicht-Abgabe des Handys oder auch Benutzung des Handys im Unterricht im Sozialverhalten nieder.

    Kann es sein, dass du von deinen dualen Schüler*innen ausgehst, bzw. von SuS, die ganz lange im Praktikum sind und dies deswegen auch im Deputat berücksichtigt wird?

    Nein, ich gehe nicht von den SuS in der Berufsschule aus, denn die sind ja in der dualen Ausbildung und machen kein Praktikum. Und ansonsten sind unsere Vollzeitschüler*innen - zumindest in den Bildungsgängen, in denen ich unterrichte - insgesamt vier Wochen im betrieblichen Praktikum (entweder zweimal zwei Wochen, einmal vier Wochen am Stück oder - so wird es in einigen BFS-Klassen im technischen Bereich gehandhabt - im zweiten Halbjahr an einem Tag in der Woche). Insgesamt sind es dann für alle diese Klassen 20 Tage bzw. 160 Stunden Praktikum, was ich nicht als "ganz lange" bezeichnen würde. Dass diese insgesamt vierwöchigen Praktika im Deputat berücksichtigt werden, kenne ich auch von anderen BBSn so.

    An Schulen, wo die SuS nur einmal im Jahr 2 Wochen weg sind, wird es nicht berücksichtigt, sondern lässt sich einfach so regeln.

    Ich war der Ansicht, dass ich das tatsächlich schon mal gehört hätte von einer Bekannten, die an einer Oberschule unterrichtet (also, dass dort Praktika auch im Deputat berücksichtigt werden), kann mich aber irren. Da muss ich nochmal nachhaken!

    Sorry, aber das mit den "Kappungen" und "Kappungsgrenzen" verstehe ich nicht wirklich :weissnicht:.

    Bei uns ist es folgendermaßen geregelt: Stunden, die nicht erteilt werden können, weil Klassen im Praktkum sind, werden nicht mit einer vollen Stunde für uns ausgewiesen sondern mit 0,x Stunden - je nachdem, wie lange die jeweilige Klasse im Praktikum ist. Dann erhalten wir aber wiederum "Anrechnungszeiten" für die Praktikumsbetreuung (also das Telefonat mit und den Besuch im Praktikumsbetrieb sowie die Korrektur der Praktikumsmappe); das sind - wenn ich mich nicht irre - eine halbe Stunde pro Betreuung. So kommt man dann im Endeffekt doch wieder auf seine "volle" Unterrichtsstunde.

    Und ich kann es immernoch nicht nachvollziehen, wieso Lehrkräfte, die eine Klasse gar nicht unterrichten, dort Praktikumsbesuche vornehmen müssen. Für sie fällt ja kein Unterricht aus, der zu "kompensieren" wäre.

    (Praktika dauer oft zwei Wochen ;) )

    Ja, das ist mir klar. So lange dauern sie ja hier in NDS z. B. in den 9. Klassen an den allgemein bildenden Schulen und bei uns an den BBS in den Berufseinstiegsklassen auch. Aber trotzdem machen die Lehrkräfte dort nicht wöchentlich einen Praktikumsbesuch sondern nur einen in den zwei Wochen. Also hat man auch, wenn man 14 Stunden in einer Klasse unterrichtet, "nur" 14 Besuche zu erledigen und nicht 28.

    Kris24 : Wie kommst du denn auf 28 Besuche bei 14 Deputatsstunden? In deinem ersten Satz schriebst du doch, dass die Anzahl der Deputatsstunden (also in dem Fall 14) die Anzahl der zu betreuenden Praktikant*innen mit sich brachte; das wären dann aber doch 14 und nicht 28? Oder musstet ihr die SuS zweimal in der Praktikumszeit - also einmal pro Woche - im Betriebe besuchen?!? Das finde ich etwas übertrieben, muss ich sagen. Hier ist es - sowohl bei uns an den BBS als auch an den allgemeinbildenden Schulen - so, dass es nur einen Praktikumsbesuch gibt und ein Telefonat.

    Wenn bei mir 14 Stunden, die ich in einer Klasse unterrichte, ausfallen, übernehme ich aber auch 14 Praktikumsbetreuungen. Dieses Jahr waren es bei mir 10 Betreuungen in meiner Klasse, weil ich 11 Unterrichtsstunden dort unterrichte. Allerdings brauchten wir in diesem Jahr bisher keine Besuche zu machen, da die Vorgabe vom MK war, die Betreuungen lieber telefonisch oder per Videochat durchzuführen.

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