Beiträge von Humblebee

    Die Reglungen sind natürlich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Deswegen bitte immer sagen, in welchem Bundesland die jeweilige Regelung gilt.

    Da Sawe in Niedersachsen tätig ist, ist doch eigentlich klar (zumindest war mir das beim Lesen der Ausgangsfragen klar), dass es ihm/ihr um NDS geht. Und da Moebius ebenfalls in NDS unterrichtet, handelt es sich bei der zitierten Arbeitszeitverordnung natürlich auch um die niedersächsische. ;)

    Für NDS ist es im Schulgesetz folgendermaßen formuliert (§ 51 NSchG): "1Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, hat die Schule diejenigen Personen, die bei Eintritt der Schülerinnen und Schüler in die Volljährigkeit deren Erziehungsberechtigte im Sinne des Absatzes 1 gewesen sind, über besondere Vorgänge, insbesondere Sachverhalte, die zu Ordnungsmaßnahmen (§ 61 Abs. 3) Anlass geben oder die Versetzung in den nächsten Schuljahrgang oder den Abschluss gefährden, zu unterrichten, sofern die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler der Unterrichtung nicht widersprochen hat. 2Auf das Widerspruchsrecht sind die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig vor Eintritt der Volljährigkeit hinzuweisen. 3Über einen Widerspruch, der keinen Einzelfall betrifft, sind die bisherigen Erziehungsberechtigten (Satz 1) von der Schule zu unterrichten."

    Wir lassen uns von volljährigen SuS per Kreuz und Unterschrift "bescheinigen", ob sie mit einer solchen Information ihren Eltern einverstanden sind oder dieser widersprechen.

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    Lärm

    Ich weiß, das sollte es nicht, aber mich trifft das irgendwie.

    Richtig, das solltest du dir absolut nicht zu Herzen nehmen. Du bist diesem Schüler doch keine Rechenschaft schuldig!

    Übrigens wird es an meiner Schule so gehandhabt, dass auch SuS, die ständig zu spät kommen, ins "Mahnverfahren" wegen unentschuldigter Fehlzeiten aufgenommen werden. Nicht-erledigte oder nicht selbstständig erledigte Hausaufgaben (wenn es denn nachweisbar ist) schlagen sich in den Bemerkungen zum Arbeitsverhalten, Verspätungen oder Nicht-Abgabe des Handys oder auch Benutzung des Handys im Unterricht im Sozialverhalten nieder.

    Kann es sein, dass du von deinen dualen Schüler*innen ausgehst, bzw. von SuS, die ganz lange im Praktikum sind und dies deswegen auch im Deputat berücksichtigt wird?

    Nein, ich gehe nicht von den SuS in der Berufsschule aus, denn die sind ja in der dualen Ausbildung und machen kein Praktikum. Und ansonsten sind unsere Vollzeitschüler*innen - zumindest in den Bildungsgängen, in denen ich unterrichte - insgesamt vier Wochen im betrieblichen Praktikum (entweder zweimal zwei Wochen, einmal vier Wochen am Stück oder - so wird es in einigen BFS-Klassen im technischen Bereich gehandhabt - im zweiten Halbjahr an einem Tag in der Woche). Insgesamt sind es dann für alle diese Klassen 20 Tage bzw. 160 Stunden Praktikum, was ich nicht als "ganz lange" bezeichnen würde. Dass diese insgesamt vierwöchigen Praktika im Deputat berücksichtigt werden, kenne ich auch von anderen BBSn so.

    An Schulen, wo die SuS nur einmal im Jahr 2 Wochen weg sind, wird es nicht berücksichtigt, sondern lässt sich einfach so regeln.

    Ich war der Ansicht, dass ich das tatsächlich schon mal gehört hätte von einer Bekannten, die an einer Oberschule unterrichtet (also, dass dort Praktika auch im Deputat berücksichtigt werden), kann mich aber irren. Da muss ich nochmal nachhaken!

    Sorry, aber das mit den "Kappungen" und "Kappungsgrenzen" verstehe ich nicht wirklich :weissnicht:.

    Bei uns ist es folgendermaßen geregelt: Stunden, die nicht erteilt werden können, weil Klassen im Praktkum sind, werden nicht mit einer vollen Stunde für uns ausgewiesen sondern mit 0,x Stunden - je nachdem, wie lange die jeweilige Klasse im Praktikum ist. Dann erhalten wir aber wiederum "Anrechnungszeiten" für die Praktikumsbetreuung (also das Telefonat mit und den Besuch im Praktikumsbetrieb sowie die Korrektur der Praktikumsmappe); das sind - wenn ich mich nicht irre - eine halbe Stunde pro Betreuung. So kommt man dann im Endeffekt doch wieder auf seine "volle" Unterrichtsstunde.

    Und ich kann es immernoch nicht nachvollziehen, wieso Lehrkräfte, die eine Klasse gar nicht unterrichten, dort Praktikumsbesuche vornehmen müssen. Für sie fällt ja kein Unterricht aus, der zu "kompensieren" wäre.

    (Praktika dauer oft zwei Wochen ;) )

    Ja, das ist mir klar. So lange dauern sie ja hier in NDS z. B. in den 9. Klassen an den allgemein bildenden Schulen und bei uns an den BBS in den Berufseinstiegsklassen auch. Aber trotzdem machen die Lehrkräfte dort nicht wöchentlich einen Praktikumsbesuch sondern nur einen in den zwei Wochen. Also hat man auch, wenn man 14 Stunden in einer Klasse unterrichtet, "nur" 14 Besuche zu erledigen und nicht 28.

    Kris24 : Wie kommst du denn auf 28 Besuche bei 14 Deputatsstunden? In deinem ersten Satz schriebst du doch, dass die Anzahl der Deputatsstunden (also in dem Fall 14) die Anzahl der zu betreuenden Praktikant*innen mit sich brachte; das wären dann aber doch 14 und nicht 28? Oder musstet ihr die SuS zweimal in der Praktikumszeit - also einmal pro Woche - im Betriebe besuchen?!? Das finde ich etwas übertrieben, muss ich sagen. Hier ist es - sowohl bei uns an den BBS als auch an den allgemeinbildenden Schulen - so, dass es nur einen Praktikumsbesuch gibt und ein Telefonat.

    Wenn bei mir 14 Stunden, die ich in einer Klasse unterrichte, ausfallen, übernehme ich aber auch 14 Praktikumsbetreuungen. Dieses Jahr waren es bei mir 10 Betreuungen in meiner Klasse, weil ich 11 Unterrichtsstunden dort unterrichte. Allerdings brauchten wir in diesem Jahr bisher keine Besuche zu machen, da die Vorgabe vom MK war, die Betreuungen lieber telefonisch oder per Videochat durchzuführen.

    Tagsüber - das hat aber nichts mit dem Sonnenlicht zu tun sondern damit, dass ich nach ca. 19 Uhr einfach zu müde bin, um mich noch auf schulische Dinge konzentrieren zu können (und irgendwann muss auch mal Feierabend sein!)

    Tiger oder Leopard?

    Seph hat völlig recht. Nichtsdestotrotz finde ich es seltsam, dass du Praktikumsbetreuung bei SuS durchführen sollst, die du gar nicht kennst und in deren Klassen du überhaupt nicht eingesetzt bist. Das kenne ich so nicht, sondern nur so, dass die Lehrkräfte die in den jeweiligen Klassen eingesetzt sind, die Praktikant*innen betreuen.

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    Frühling

    Das Zimmer und das Bad. Ich glaube, ich habe noch nie irgendwas aus der Minibar genommen/gekauft; daher schaue ich da auch äußerst selten 'rein. Ich hatte zudem schon oft Hotelzimmer, wo es gar keine Minibar gab; die ist halt für mich völlig uninteressant, weil ich mir Getränke und Knabberzeug selbst mitbringe und nicht das teure Zeug aus der Minibar kaufe 8).

    primarballerina und @Laborratte : Kann es sein, dass ihr in Gedanken beim anderen Spiel - "Was magst du lieber?" - wart? ;)

    Nächste Frage:

    Weißt du schon, was es bei dir zu Ostern zu essen gibt? (Und wenn ja: Verrätst du uns, was es ist?)

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