Beiträge von Humblebee

    Genau so machte es eine liebe Kollegin von mir auch, die wegen der Omikron-Variante ein Beschäftigungsverbot erhalten hat. Das hatte ich in einem anderen Thread schon mal erläutert - u. a. hier:

    Wir haben in allen Klassenräumen W-lan und alle SuS haben funktionierende Endgeräte (teilweise als Leihgeräte von der Schule). Meine Kollegin lässt sich entweder über die Kamera in den Unterrichtsraum schalten - quasi als "digitale Lehrerin" - und die Berufsschulklasse, die sie an einem Tag sechs Stunden lang hat, kommt tatsächlich gar nicht erst in die Schule, sondern macht mit ihr Unterricht von zuhause aus (in der 7./8. Stunde macht dann ein anderer Kollege mit dieser Klasse ebenfalls Online-Unterricht: SuS zuhause, er in der Schule).

    Meine Kollegin muss also nirgends vertreten werden.

    Ebenfalls ruhig. In meiner Abteilung waren alle KuK anwesend (bis auf die beiden Kolleginnen, die im Mutterschutz sind, und eine Kollegin, die seit Anfang Dezember ein Beschäftigungsverbot hat) und soweit ich weiß, gab es auch schulweit unter der "Lehrerschaft" keine Corona-bedingten Ausfälle. Auch von Schülerseite habe ich noch von keinen Corona- oder Quarantäne-Fällen gehört (aber wir haben ja ca. 1800 SuS; da bekomme ich natürlich nicht alles mit). Aus meiner Klasse waren bis auf zwei SuS alle da; eine hatte einen Termin beim Kiefernorthopäden (hatte sie mir schon vor den Ferien gesagt) und einer hatte sich wegen Magen-Darm-Problemen krankgemeldet.

    Ist schon komisch, dass viele Kollegen jetzt trotz Booster mit Corona in Quarantäne sind und wir einen herrlichen entspannten Badeurlaub hatten und alle gesund geblieben sind.

    Ja, bei uns ist es auch komisch, dass überhaupt niemand in Quarantäne ist (oder gar an Corona erkrankt), obwohl die allermeisten in den Weihnachtsferien gar nicht im Urlaub waren (das ist in meinem Kollegium sowieso eher unüblich). Die wenigen, die im Skiurlaub waren, sind auch alle gesund und nicht in Quarantäne. Sachen gibt's! 8)

    An meiner BBS war das in einigen Fällen so (wobei wir ja oftmals nur eine Klasse pro Bildungsgang haben, z. B. nur eine Klasse der BFS Fahrzeugtechnik). Ich habe vor etlichen Jahren - als wir noch zwei BFS-Klassen in meinem Bildungsgang hatten - einen Schüler aus der Parallelklasse "überwiesen" bekommen, der mit einem Mitschüler aneinander geraten war, und aus demselben Grund musste zu Schuljahresbeginn ein Schüler aus einer Klasse 11 unseres BG in die Parallelklasse wechseln.

    Ist der betreffende Schüler denn so "schlimm" oder weswegen möchtest du ihn nicht in deine Klasse aufnehmen? In den beiden von mir geschilderten Fällen haben sich die besagten Schüler nach dem Klassenwechsel unauffällig gezeigt; im Nachhinein würde ich in beiden Fällen sagen: Es war gut, dass sie die Klasse gewechselt haben.

    Ja, das schrieb sie, aber für diese Personen gab und gibt es hier (bei Susannea ja leider scheinbar nicht) eben auch Termine an den Wochenenden oder eben zwischen Weihnachten und Silvester, wo viele Urlaub oder Ferien hatten. Aus diesem Grund (später Feierabend) waren auch mein Lebensgefährte und der o. g. Ehemann meiner Kollegin an einem Samstag bzw. Sonntag vor Weihnachten bei den Impfaktionen.

    Das setzt aber voraus, dass man auch mal bereit ist, zeitlich flexibel zu sein, ggf. andere Termine zu verschieben und/ oder sich zu informieren.

    Na ja, dass man sich informiert, wenn man einen Impftermin haben möchte, setze ich jetzt einfach mal voraus. Die Termine für die Impfaktionen werden hier sowohl auf den Homepages der Stadt und der Landkreise wie auch in der Regionalzeitung veröffentlicht. Und dass man an den Wochenenden und in der Zeit zwischen Weihnachten und Silvester irgendwann mal Zeit hatte, einen Impftermin wahrzunehmen bzw. zu einer offenen Impfaktion zu gehen, sollte doch wohl auch "drin" gewesen sein! Zusätzlich zu denen an den Wochenenden gab es hier im Dezember auch noch viele Im Impfaktionen von Montag bis Freitag, vormittags wie nachmittags. Da hätte mMn jeder irgendwann hingehen können, wenn er/sie wirklich gewollt hätte; sooo viele private und berufliche Termine, die man dafür verschieben müsste, hat ja wohl keiner. Zumindest haben es in meinem persönlichen Umfeld mittlerweile alle Erwachsenen geschafft eine Boosterimpfung zu bekommen, obne dafür stundenlang anzustehen oder weit fahren zu müssen.

    Das war Ende November/Anfang Dezember noch schwieriger mit den Impfterminen, aber nun "läuft" es!

    Es scheint ja wirklich noch große Unterschiede zu geben, was die Impf-Möglichkeiten angeht. Hier in der Stadt (die allerdings mit ihren fast 170.000 Einwohner*innen schon als Großstadt zählt), aber auch in benachbarten Landkreisen gab es vor Weihnachten - ab Mitte Dezember - oft auch Impfaktionen an den Wochenenden, teilweise mit vorheriger Terminvereinbarung, teilweise ohne. Weitere folgten "zwischen den Jahren". Ich würde auch meinen, dass sich hier jede/r, die/der wollte, inzwischen impfen lassen konnte. Mein Lebensgefährte bspw. hatte sich einen Termin für die Boosterimpfung an dem Samstag vor Weihnachten reserviert, wo eine Impfaktion eines der Krankenhäuser in Zusammenarbeit mit einer Kirchengemeinde nachmittags von 13 bis 18 Uhr stattfand. Der Mann einer Kollegin, die im LK unserer Schule wohnt, ist an dem darauffolgenden Sonntag zu einer offenen Impfaktion gefahren (und musste dort scheinbar nicht lange anstehen).

    Auch Impftermine für Kinder können hier in der Stadt und im Landkreis teilweise an Samstagen gebucht werden (da weiß ich allerdings nicht, ob und wie schnell diese ausgebucht sind).

    Bitte versuch 1.erst einmal selbst schlau zu machen, um dann wo nötig 2. zielschärfere Fragen zu stellen, weil du genauer formulieren kannst, was dir noch unklar ist und gibt 3. an, um welches Bundesland und welche Schulart es geht.

    Das scheint leider nicht die "Stärke" des/der TE zu sein, wenn ich mir diese Anmerkung mal erlauben darf (mit Blick auf die bereits von ihm/ihr hier eröffneten Threads)... Habe aber in Erinnerung, dass es um NDS geht.

    Ansonsten schließe ich mich den Ausführungen von Seph und CDL an.

    Und wenn Du kein Impfbuch hast? Ich hatte selber bei der ersten Impfung kein Heft. War irgendwo verloren gegangen. Dann bekommst du eine Ersatzbescheinigung.

    Ja, das ist klar; wer zur ersten Imfpfung keinen Impfpass vorweist, bekommt entweder einen neuen oder eine Bescheinigung.

    Aber es ging im "Ausgangsfall" doch gar nicht um die Erst- oder sonst irgendeine Impfung sondern um die zweite Boosterimpfung, also bereits die vierte Corona-Impfung. In dem Fall hat derjenige also schon vorher drei Corona-Impfungen bekommen, die in seinem Impfpass verzeichnet sind und der dann auch inkl. der darin vermerkten vorherigen Impfungen doch wohl vorliegen sollte. Denn dasss jemand sein Impfbuch nun- nach der Erst-, Zweit- oder Dritiimpfung - noch wieder verliert und plötzlich ohne im Impfzentrum dasteht, halte ich für relativ unwahrscheinlich.

    Nein, ich trinke höchstens mal auf Feierlichkeiten Alkohol (aber so gut wie nie "über den Durst"; die Zeiten sind vorbei ;) ) oder am Wochenende ein Glas Wein. Da mein Lebensgefährte kaum Alkohol trinkt und außerdem keinen Wein mag, bleibt es i. d. R. bei einem Glas.

    DUUM wird dieses Wochenende noch etwas für die Schule vorbereiten.

    Schon, aber ich denke nicht, dass jemand weggeschickt wird, wenn er erst mal dort sitzt. Außerdem könnte man doch auch ohne Impfpass oder mit einem neuen anrücken, oder?

    Letzteres wäre natürlich eine Möglichkeit.

    Dass Leute wieder weggeschickt wurden, obwohl sie schon vor dem Impfarzt/der Impfärztin saßen, ist bei mir im Bekanntenkreis aber durchaus schon passiert: die Ehefrau eines Bekannten bspw. hat die Erstimpfung im letzten Frühjahr im Impfzentrum nicht erhalten, weil sie zu dem Zeitpunkt noch gestillt hat (als die Ärztin dies im Vorgespräch erfuhr, verweigerte sie der Bekannten, die bereits eine halbe Stunde angestanden hatte, die Impfung). Und ein Kollege wurde - ebenfalls nach längerer Zeit in der Warteschlange - Anfang Dezember im Impfpunkt vom Impfarzt wieder weggeschickt, weil seine Zweitimpfung noch kein halbes Jahr her war (sondern erst fünf Monate), was der Arzt sah, als er in den Impfpass schaute (die Verkürzung der Abstände zwischen der Zweit- und Boosterimpfung erfolgte erst kurze Zeit später).

    Was passiert, wenn er zum Impfzentrum gehet und sagt, dass er eine Boosterimpfung möchte und nur doppelt geimpft ist. Geprüft wird das ja wohl kaum.

    Wieso wird das nicht geprüft? Es wird doch jeweils VOR der Impfung der Aufkleber ins Impfheft geklebt und der Arzt bzw. die Ärztin setzt seine/ihre Unterschrift hinein (war zumindest bei mir und meinem Lebensgefährten so). Dann sieht der-/diejenige doch direkt, dass bereits drei Corona-Impfungen in diesem Impfheft stehen!

    Oder habe ich da jetzt irgendwo einen Denkfehler bzw. liefen bei euch die Impfungen anders ab?

    Was willst du mir jetzt damit sagen? Das hatte ich hier doch schon verlinkt (siehe Beitrag Nr. 7 in diesem Thread)! Ich weiß, dass es diese Beihilfe-App bei uns bisher noch nicht gibt und sie erst im Laufe der nächsten Wochen "freigeschaltet" wird.

    Mir ging es in meinem vorherigen Beitrag doch auch nur darum zu erfahren, was es mit diesem "Kommunalen Versorgungsverband" auf sich hat (den es in NDS nicht gibt, in BW und auch in Sachsen aber ja anscheinend schon) und woran es liegt, dass es bspw. in BW scheinbar zwei Beihilfestellen gibt (in NDS nur eine, eben das NLBV).

    Fand die Idee toll, habe es für Baden-Württemberg getestet, bin gescheitert.

    Auf Nachfrage per Email erfahren: Kann nur genutzt werden, wenn man beim KVBW (Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg) beihilfeberechtigt ist. Nicht, wenn man über LBV beihilfeberechtigt ist.

    Aber macht sich natürlich toll, wenn in der Tabelle für Baden-Württemberg ein "ist vorhanden" eingetragen ist.

    Was ist denn der Unterschied zwischen diesem "Kommunalen Versorgungsverband" und dem LBV bzgl. der Beihilfe, wenn ich fragen darf? Hier in NDS gibt es meines Wissens nur eine Beihilfestelle: das NLBV.

    Es ging doch aber gar nicht darum, dass man in der Schule die Aufsichtspflicht erfüllen muss, sondern warum die Notbetreuung für Klasse 1-6 angeboten wird.

    Richtig, es ging um "Betreuung" nicht um "Aufsicht". Ich hatte lediglich nochmal für Herrn Rau den entsprechenden Gesetzestext bzgl. "Aufsichtspflicht" für NDS 'rausgesucht.

Werbung