Lieber Kris24, entweder ist ein Urlaub erlaubt oder verboten. Wenn erlaubt, muss mein AG meine Quarantäne bezahlen, wenn die Regierung innerhalb meiner Urlaubszeit mein Urlaubsland zum Variantengebiet erklärt und mich zur Quarantäne verpflichtet.
Wenn verboten, fahre ich nicht.
Jetzt suche ich irgendwie eine klare Regelung, wo ich den genauen Sachverhalt nachlesen kann.
Niemand wird dir einen Urlaub verbieten können, denke ich mal.
Aber vielleicht helfen dir die Aussagen auf https://www.dbb.de/corona-informa…nd-beamte.html:
"Seit August 2021 gilt die Neufassung der Coronavirus-Einreiseverordnung, die bundesweit einheitlich die Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht regelt. Hiernach werden Risikogebiete in zwei Kategorien ausgewiesen: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Die Kategorie der „einfachen“ Risikogebiete ist entfallen. Bei Aufenthalt in einem Hochrisikogebiet folgt grundsätzlich eine häusliche Quarantäne von zehn Tagen. Für Nicht-Geimpfte/Nicht-Genesene kann eine Testung frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen werden. Haben Geimpfte und Genesene den Impf- oder Genesenennachweis über das Einreiseportal vor Einreise übermittelt, muss die Quarantäne nicht angetreten werden. Ansonsten kann die Quarantäne ab dem Zeitpunkt beendet werden, an dem der Impf- oder Genesenennachweis über das Einreiseportal übermittelt wird.
Bei Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet dauert die Quarantäne grundsätzlich 14 Tage; eine Verkürzung der Quarantäne ist im Regelfall nicht möglich. Über ggf. mögliche Ausnahmen und Einzelheiten können Sie sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit oder auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts informieren. Die entsprechenden Verlinkungen – auch zu anderen Themen – finden Sie auf der dbb Homepage.
Von Dienstherrenseite wird in der Regel davon auszugehen sein, dass ohne zwingende und unaufschiebbare Gründe keine privaten Reisen in ausgewiesene Risikogebiete oder Länder, für die eine COVID-19-bedingte Reisewarnung durch das Auswärtige Amt ausgesprochen wurde, unternommen werden, soweit hierdurch Dienstausfälle aufgrund der Absonderungspflicht nach der Coronavirus-Einreiseverordnung entstehen. Insoweit sind die dienstrechtlichen Regelungen und Hinweise des jeweiligen Dienstherrn zu beachten."
Ruf' doch am besten mal bei deiner zuständigen Bezirksregierung an und frag' nach!