Beiträge von Humblebee

    Ich habe gerade nochmal nachgeschaut, weil ich mich bei den vom TE eröffneten Threads auch schon wegen der scheinbar erforderlichen Sondergenehmigung für die Fächerkombi Bio und Sport für das Lehramt Gymnasium in NDS gewundert hatte (ich wusste bisher auch nicht, dass es da Vorgaben bzgl. der Fächerkombis gibt). Und tatsächlich: Hier in NDS muss man (mittlerweile?) die aktuell gültigen Fächerkombinationsvorschriften beachten. Für das lehramtsbezogene Bachelorstudium Gymnasium heißt es in einem Flyer, dass man zwei Unterrichtsfächer wählen muss, wobei "davon ein Unterrichtsfach Deutsch, Englisch, Französisch, Kunst, Latein, Mathematik, Musik, Physik, Spanisch oder die Kombination Biologie und Chemie" sein muss (https://www.studieren-in-niedersachsen.de/assets/Dokumen…yer_Lehramt.pdf). Weiterer Auszug: "Wenn besondere Gründe nachgewiesen werden, kann die zuständige Landesbehörde auf Antrag abweichende Fächerkombinationen zulassen."

    Eine solche Regel existiert meines Wissens nach für Lehrkräfte - aber auch für SuS - nicht.

    Ich habe dazu interessehalber mal Tante Goggel bemüht und für RLP eine "Schulbaurichtlinie" von 2010 gefunden (https://schulbau.bildung-rp.de/fileadmin/user…ichtigungen.pdf). Auszug daraus: "Das Lehrerzimmr soll den Räumen der Schulleitung zugeordnet werden. Als Größe sind etwa 3 m² je Lehrkraft vorzusehen." (inkl Refis, pädagogische Mitarbeiter*innen etc.) und "In größeren Schulen können mehrere Lehrerzimmer geschaffen werden."

    Ich bin gerade mal wieder froh, dass es in meiner Schule in den verschiedenen Gebäuden und Gebäudeteilen sechs ausreichend große Lehrerzimmer und eine große Aula gibt.

    Ergänzend dazu: Deine Fragen nach den Schulformen (IGS, Realschulen, Oberschulen), die es z. T. in anderen Bundesländern als NDS gar nicht gibt oder die anders aufgebaut sind bzw. eine andere Schülerklientel haben als hier, sind m. E. hinfällig, wenn du sowieso nicht in NDS tätig werden willst.

    Ansonsten kann ich Plattenspieler nur zustimmen.

    Es gibt einfach zu viele alte CDU-Wähler. Da kannste nichts machen. Da kannst du einen rosa Delfin hinstellen, die Ü70 Generation wählt sturr schwarz. Am Ende wird sowieso wieder CDU triumphieren. Da bin ich ziemlich sicher

    Das kommt wohl auch sehr auf die Region an! Hier im nordwestlichen Niedersachsen bspw. sind einige Landkreise schon seit Jahrzehnten SPD-Hochburgen; auch unter der älteren Generation wählt ein Großteil SPD.

    Wenn die Schüler das Referat als Hausaufgabe vorbereiten, bewertet man die Hausaufgabe.

    Das tun sie aber in dem von mir geschilderten "Fall" ja nicht, sondern sie bereiten einen Teil in der Schule vor und einen Teil zuhause. Auch Friesin fragte bzw. sagte ja, dass in Referate, Vorträge etc. auch Arbeit hineinfließe, die zuhause erledigt werde ("auch" nicht "ausschließlich"!).

    So, wie ich es oben beschreibe, handhaben die meisten meiner KuK und ich es z. B. im Englisch- und im Wirtschaftsunterricht. Das ist halt bei uns an den BBS gerade in der Berufsschule, wo die SuS ja max. an zwei Tagen in der Schule sind, gar nicht anders möglich. Dass Eltern den SuS helfen, kommt bei unseren wohl auch nicht mehr so häufig vor ;) .

    Bei den Arbeitsergebnissen aus dem Distanzlernen habe ich dahingehend auch nichts festgestellt. Diejenigen, die ihre Arbeitsaufträge erledigt und das Thema begriffen haben, konnten Sachverhalte und Arbeitsergebnisse auch im Präsenzunterricht wiedergeben und umgekehrt. Ich glaube, bei den wenigsten meiner SuS haben die Eltern im Distanzunterricht bei den Aufgaben geholfen. Liegt aber halt an der Schulform und dem Alter der SuS.

    Ich zweifle nichts an, sondern habe auf Eigenheiten der Schulgesetzgebung meines Bundeslandes verwiesen und zu bedenken gegeben, ob es ähnliche Verlautbarungen ggf. in NRW gibt. Dass du dich in NDS auskennst, stelle ich nicht infrage - nur hilft es ohne Verweis auf eine Suche nach analogen Regelungen dem Fragesteller genauso wenig wie allein die Regelungen aus By.

    Dazu zitiere ich dir einfach mal @Berufsschule93 :

    Du kannst einen Schüler nicht sofort rausschmeißen, du musst es erst mit allen Ordnungsmaßnahmen probieren und selbst dann wird es wohl nicht so einfach sein, besonders wenn die Schulleitung bzw. das Kollegium nicht mitmachen.

    Du bist selber ja anscheinend noch nicht lange an einer Schule tätig, sonst wüsstest du, dass ein Schulverweis - insbesondere bei Unterrichtsstörungen durch Gequatsche - nicht so einfach verhängt werden kann. Da muss es meiner Meinung nach schon gravierendere Vorfälle geben. Zumal der/die TE erwähnte, dass er/sie der/die einzige Kolleg*in sei, den/die das Verhalten des besagten Schülers so sehr störe.

    Für NRW ist übrigens in diesem Fall § 53 SchulG relevant. Den kannst du dir hier durchlesen: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsof…1&xid=492252,54

    Auch nach diesem Paragraphen kommt ein Schulverweis nur in Frage, "wenn die Schülerin oder der Schüler durch schweres oder wiederholtes Fehlverhalten die Erfüllung der Aufgaben der Schule oder die Rechte anderer ernstlich gefährdet oder verletzt hat. Bei Schulpflichtigen bedarf die Entlassung von der Schule der Bestätigung durch die Schulaufsichtsbehörde, die die Schülerin oder den Schüler einer anderen Schule zuweisen kann."

    Auf "EIS-Online", dem Stellenportal für NDS, habe ich gerade mal geschaut: Dort sind für Gymnasien und Gesamtschulen momentan sechs Planstellen mit Bio und dreizehn Stellen mit Sport (Zweitfach jeweils "beliebig") ausgeschrieben.

    Erst gestern habe ich in der Bild gelesen, dass ein Ehepaar (=1 Haushalt) beim Kaffeetrinken an der frischen Luft zu 500€ Geldstrafe verurteilt wurde, weil sie keine Maske trugen.

    Oh, die "BILD"-Zeitung nun wieder! Na, da glaube ich ja sofort alles, was ich dort lese. :D

    Außerdem kann ich mir gut vorstellen, dass diese Leutchen (ob das nun ein Haushalt ist oder nicht, ist hierbei völlig irrelevant) ihren Kaffee wohl irgendwo getrunken haben, wo zu dem Zeitpunkt Maskenpflicht bestand. Kann das sein? Da habe ich von diversen Fällen gehört und gelesen, in denen es Personen einfach nicht verstehen wollten, dass sie z. B. ihr Eis mal nicht direkt neben der Eistheke stehend schlecken oder ihr belegtes Brötchen beim Gang durch die Innenstadt essen durften, weil sie eben dort ihre Maske tragen mussten. Von "Willkür" kann da wohl keine Rede sein!

    Du musst aber zugeben

    By the way: DU hast mir sicherlich nicht vorzuschreiben, was ich tun muss... 8)

    Ordnungsmaßnahmen laufen ohnehin über den Schreibtisch der Schulleitung plus ggf. Disziplinarausschuss als Organ der Lehrerkonferenz

    Ist das in Bayern so? Hier in NDS sind in Ordnungsmaßnahmenkonferenzen grundsätzlich alle in der Klasse eingesetzten Lehrkräfte, Eltern- und Schülervertreter*innen usw. anwesend; Leitung hat die/der Schulleiter/in.

    Und nochmal: In dem von der/dem TE geschilderten Fall würden bei uns definitv erstmal Erziehungsmittel ergriffen, bevor es zu einer Ordnungsmaßnahmenkonferenz kommt. Und wenn es soweit käme, dürften wir den betreffenden Schüler noch lange nicht direkt der Schule verweisen, weil wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, vorher die anderen im § 61NSchG genannten Stufen zu "durchlaufen". Das kannst du gerne anzweifeln, aber glaub' mir, das dem wirklich so ist! Ich bin nun schon 20 Jahre Lehrkraft an einer BBS und habe (leider) schon so manche OMK mitgemacht. In keinem Fall wurde bisher ein/e Schüler/in der Schule verwiesen.

    Für den Distanztag dazwischen gab es andere Aufgaben, die in NDS auch bewertet werden durften - mit allen Vor- und Nachteilen.

    Dann hast du also für die eine Hälfte der Klasse Aufgaben gestellt, die du bewertet hast, und für die andere nicht (die waren dann also wahlweise "fein 'raus" oder hatten eine Note weniger als die Distanzgruppe)? Oder hat die Gruppe, die an dem Tag im Präsenzunterricht war, dann dieselben Aufgaben für den folgenden Distanztag bekommen, die dann auch bewertet wurden?

    Wir hatten ja außerdem ein anderes Wechsel-System als ihr (mit Wechselwochen und nicht Wechseltagen).

    Ich kann ja nun nur für NDS sprechen, aber der Schulverweis wäre einer der letzten Schritte bei einer Ordnungsmaßnahmenkonferenz. Zuvor müssen - sofern nicht etwas wirklich Schwerwiegendes vorgefallen ist - Ordnungsmaßnahmen wie Ausschluss aus dem Unterricht und Überweisung in eine Parallelklasse angeordnet werden. Ein Schulverweis ist hier nur möglich, wenn "die Schülerin oder der Schüler durch den Schulbesuch die Sicherheit von Menschen ernstlich gefährdet oder den Schulbetrieb nachhaltig und schwer beeinträchtigt hat." (siehe https://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal…-SchulGNDV51P61)

    Das ist hier wohl kaum der Fall.

    Zudem würden bei uns im Falle von Unterrichtsstörungen, wie sie der/die TE schildert, zunächst Erziehungsmittel (und nicht gleich Ordnungsmaßnahmen) angewendet werden.

    EDIT: Wenn wir jede/n Schüler/in, der durch Quatschen den Unterricht stört, gleich der Schule verweisen würden, wären einige Klassen bald ganz schön leer... ;)

    habe ich noch nie einen Lehrer gesehen mit dieser Komb

    Nein? So ungewöhnlich ist diese Kombination aber nun nicht. Wenn ich an meine eigene Schulzeit denke, fallen mir an meinem Gymnasium schon zwei Kolleg*innen mit dieser Kombi ein. Und gib' mal in Tante Goggel die Begriffe "Gymnasium Kollegium Biologie Sport" (oder dasselbe mit "IGS") ein, dann wirst du so einige Kolleg*innen mit dieser Kombi - ohne Drittfach - finden. Da kannst du die Suche ja auch auf Niedersachsen begrenzen.

    Frage meinerseits übrigens: Warum hast du für diese Frage, die du ja bereits in deinem ersten Thread gestellt hast, nun noch einen neuen Thread eröffnet?

    Vielleicht klingt das jetzt heftig, aber gibt es in NRW einen vergleichbaren Paragraphen zu Art. 87 Abs. 2 Nr. 3 BayEUG, sofern der Schüler noch berufsschulpflichtig ist?

    Wenn du uns jetzt bitte noch verraten würdest, was in diesem Paragraphen steht, wäre allen, die nicht in Bayern leben, sehr geholfen ;) !

    Wäre noch zu fragen, ob in BY Hausaufgaben oder Aufgaben von Distanzlerntagen benotet werden dürfen. Letzteres war in NDS nämlich möglich, sodass unerledigte, im häuslichen Bereich anzufertigenden Aufgaben … oder Plagiate… entsprechend bewertet werden durften.

    Ob das jetzt noch relevant ist, ist aber auch fraglich ;) .

    Allerdings wäre dann für mich noch die Frage, ob die SuS, die während des besagten Wechselunterrichts in Präsenz in der Schule waren, denselben (benoteten) Arbeitsauftrag hatten. Ansonsten fände ich es etwas... sagen wir mal: merkwürdig, wenn SuS, die im Distanzunterricht sind, einen Arbeitsauftrag erhielten, der benotet wird, und die, die im Präsenzunterricht sind, nicht.

    Wir haben nur Arbeitsergebnisse bewertet, die die SuS während der Schulschließungen erledigt haben (wo natürlich alle dieselben Aufträge hatten), oder aber Arbeitsaufträge, die sowohl von den SuS, die in ihrer Wechselwoche zuhause waren, als auch von denjenigen, die in Präsenz in der Schule waren, zu erledigen waren.

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