Beiträge von Humblebee

    Hm... Ich kann mich nicht erinnern, dass an meiner Schule (Gymnasium in NDS) Informatik zu meiner Schulzeit angeboten wurde; war von 1984 bis 1991 dort. Wenn, dann höchstens als AG oder Wahlpflichtkurs, aber als reguläres Unterrichtsfach hatte ich es nicht. Ich bin mit dem PC erst im Fach "Textverarbeitung und Bürokommunikation" 1991 oder 92 in der Berufsfachschule in Berührung gekommen ;) .

    Ich blicke mit einem milden Lächeln auf mein Matheabi (GK 1980) zurück - war ein Witz gegenüber dem, was ich heute meinen AbiturientInnen zumute, auch an bekloppter Anwendungssabbelei. Dafür war Englisch wohl vom Anspruch ordentlich und Sowi auch.

    Bei mir war das Englisch-Abi eher ein Witz (nur wenige, m. E. leichte Aufgaben). Ich war schon nach der 3. Stunde fertig und habe die eigentlich scchsstündige Klausur nach der 4. Stunde abgegeben ^^. Die Klausuren im Französisch-LK und im Bio-GK (drittes Prüfungsfach) waren zwar etwas schwerer, aber doch gut machbar für mich.

    EDIT: Insgesamt war ich aber wirklich kein "Überflieger"; nicht, dass hier ein falscher Eindruck entsteht ;) .

    Und meine Frage war: Wie setzt ihr das konkret um?

    Die Frage kann natürlich eher von KollegInnen beantwortet werden, die die gleichen bzw. ähnliche Vorgaben haben wie o.g.

    Alle SuS, die im Distanzunterricht sind (weil sie von der Präsenzpflicht befreit sind, in Quarantäne sind oder zu dem Teil der Klasse gehören, die in der Woche ihr "Homeschooling" haben), werden zum Präsenzunterricht zugeschaltet oder erhalten Arbeitsaufträge über "Moodle". Das gilt auch für die SuS, die morgens kein negatives Testergebnis vorweisen können und deswegen die Schule wieder verlassen müssen.

    Zu Klassenarbeiten/Klausuren müssen bei uns die SuS, die von der Präsenzpflicht befreit sind, ja trotzdem erscheinen, wie Alasam ja schon schrieb. Wir versuchen, diese SuS (wenn sie sich nicht bereit erklären, an dem Tag einen Selbsttest zu machen) in einen extra Raum zu setzen.

    Bei uns an der Schule wurde abgefragt wer geimpft werden möchte und die Liste wird dann ans Impfzentrum weiter gegeben.

    Aber wahrscheinlich kann man sich dann nur am Schulstandort impfen lassen?

    So läuft es an unserer Schule (NDS) auch. Wobei wir nicht im örtlichen Impfzentrum des Schulstandortes sondern an einem nah gelegenen Gymnasium, dessen Kollegium und Mitarbeiter*innen am selben Tag auch Impftermin haben, geimpft werden.

    In meinem Bereich sind die SuS erwachsen und durch ihr Verhalten vor der Testpflicht kann man Rückschlüsse auf ihre Haltung gegenüber den Maßnahmen ziehen. Diejenigen, die jetzt zu Hause bleiben, sehen zum großen Teil keine Bedrohung durch Covid. Man muss hier auf jeden Fall differenzieren.

    Bei uns sind ja viele SuS auch bereits volljährig oder zumindest schon 16/17 Jahre alt. Aber diejenigen, die einen Antrag auf Befreiung von der Präsenzpflicht gestellt haben (das sind bei uns allerdings nicht allzuviele SuS), sind - und das betrifft den größten Teil - mit diesem Schuljahr schon ziemlich "durch". Sprich: sie haben einfach keine Lust mehr auf Schule, weil sie sowieso schon wissen, dass sie die entsprechende Schulform nicht bestehen werden und haben nun auch keine Lust mehr sich überhaupt noch Mühe zu geben (das betrifft u. a. mehrere BFS-SuS und auch SuS in einer FOS-Klasse 12); diese SuS nehmen nun auch nicht am Distanzunterricht teil (und haben das auch während der Schulschließungen nur sporadisch getan). Andere, die sich haben befreien lassen (dies betrifft aber nur wenige), haben einfach Angst vor Ansteckung - das weiß ich von zwei SuS.

    Ich wüsste nicht, dass wir unter diesen SuS einen "Coronaleugner" oder konsequenten "Testverweigerer" hätten.

    In der niedersächsischen Corona-Verordnung steht es folgendermaßen: "Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen (Dreitagesabschnitt) den in dieser Verordnung festgelegten Wert, so stellt der Landkreis oder die kreisfreie Stadt durch öffentlich bekannt zu gebende Allgemeinverfügung den Zeitpunkt fest, ab dem die jeweilige Schutzmaßnahme in ihrem Gebiet gilt; die jeweilige Schutzmaßnahme gilt ab dem übernächsten Tag nach dem Ablauf des Dreitagesabschnitts nach Halbsatz 1. ..."

    und: "Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz nach Beginn der Geltung der Schutzmaßnahme an fünf aufeinander folgenden Werktagen (Fünftagesabschnitt) den in dieser Verordnung festgelegten Wert, wobei Sonn- und Feiertage nicht die Zählung der Werktage unterbrechen, so stellt der Landkreis oder die kreisfreie Stadt durch öffentlich bekannt zu gebende Allgemeinverfügung den Zeitpunkt fest, ab dem die jeweilige Schutzmaßnahme nicht mehr gilt; die jeweilige Schutzmaßnahme gilt ab dem übernächsten Tag nach dem Ablauf des Fünftagesabschnitts nach Halbsatz 1 nicht mehr. ..."

    Impfreaktionen. :) Eine echte Nebenwirkung ist das ja erst einmal gar nicht, nur das Immunsystem beginnt halt bei manchen sehr spürbar zu arbeiten. Solange keine Hirnvenenthrombosen, Covid-Arme o.ä. entsteht fällt das noch nicht unter echte Nebenwirkung, weil es ja Teil der erwünschten Immunreaktion ist.

    Danke, da hast du natürlich recht! Ich hatte das gerade nur so "runtergreschrieben"!:rotwerd:

    Eine Schülerin, die sonst NIE fehlte, meldete sich einen Tag nach Impfung mit AZ bei mir krank. Eine Mutter, die einen Elternsprechtag-Termin bei mir hatte und mich wider Erwarten nicht anrief, war kurzfristig gesundheitlich "total am Boden" (O-Ton). Grund: Impfung mit AZ.

    Ja, und? Dass Nebenwirkungen auftreten können, ist doch wohl bei den meisten Impfungen der Fall, oder?

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