Das verstehe ich nicht. Warum sollte die Tatsache, dass es an berufsbildenden Schulen nicht gilt, bedeuten, dass es an allgemeinbildenden Schulen nicht verpflichtend ist?
Kann es sein, dass @Kalle29 meinte, dass wenn es diese (oder eine andere) Reglung für BK nicht gibt bzw. es keine "extra" Regelung dazu für BK/BBS gibt, nicht automatisch die Regelung gilt, die an allgemeinbildenden Schulen gilt? Also müsste Kalles Satz m. E. genauer lauten: "Wenn es in den Vorschriften keine Reglung für berufsbildende Schulen gibt, ist nach meinen bescheidenen rechtlichen Kenntnissen die Regelung für allgemeinbildende Schulen für BK nicht verpflichtend."