- Kinder mit vulnerablen Angehörigen oder eigenem Status sind weiterhin ausgenommen
- Kindern, die in Quarantäne/Isolation sind, werden auch zu Hause beschult.
Ach so, ja, das ist klar. Aber diese SuS mussten wir ja schon das ganze Schuljahr lang im Distanzunterricht beschulen; diesen Zusatzaufwand haben wir daher schon seit über einem halben Jahr (und z. T. auch im letzten Frühjahr/Frühsommer schon).
In einem Dokument steht, dass MNB im Unterricht zu tragen ist, aber auch abgesetzt werden kann:
Einiges, was in dieser Verordnung steht, ist wohl mittlerweile wieder hinfällig.
Wie es mit dem Wechsel zwischen Szenario B und C ist, kann ich dir natürlich nicht beantworten. Die Entscheidungen liegen dahingehend meines Wissens bei den Landkreisen.