Doch, sind genau 72 beim ersten Betreten der Schule in der Regel, so wird jedenfalls in Brandenburg auch argumentiert.
Kann ich jetzt nicht rechnen? Zwischen Donnerstag Morgen und Dienstag Morgen liegen doch fünf Tage, also 120 Stunden?!?
Doch, sind genau 72 beim ersten Betreten der Schule in der Regel, so wird jedenfalls in Brandenburg auch argumentiert.
Kann ich jetzt nicht rechnen? Zwischen Donnerstag Morgen und Dienstag Morgen liegen doch fünf Tage, also 120 Stunden?!?
Ist doch verrückt, dass das innerhalb von NRW in jeder Kommune anders gehandhabt wird. Kann das rechtens sein?
Das ist in Niedersachsen wohl ähnlich. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist seit gestern eine Anmeldung für die Lehrkräfte der weiterführenden Schulen über das nds. Impfportal möglich; sprich: sie können sich auf die Warteliste setzen lassen.
Andererseits haben einige Landkreise/Städte für ihre Lehrkräfte Sammel-Impftermine organisiert (so wie der Landkreis, in dem meine Schule liegt), andere nicht.
Bei uns ist es wohl etwas anders als bei euch. Bei uns kommen alle Schüler immer (Abschlussklasse). Also keine A- und B-Tage und keine A- und B-Wochen. Ganz wie früher immer alle.
Aber abgeleitet von den Antworten vermute ich dann mal, dass auch bei uns trotzdem 2x die Woche reicht.
Ich hatte die Schulmail eigentlich so verstanden, dass diese 2x-testen-Regel für Wechselunterricht gedacht ist.
Einige Klassen kommen bei uns auch jeden Tag in die Schule, weil deren Klassen (Abschlussklassen) so klein sind, dass keine Teilung/Wechselunterricht notwendig ist. Das sind bei uns bspw. die Fachoberschulklassen 12. Auch diese Klassen machen ihre Selbsttests morgens zuhause an unseren Testtagen Montag und Mittwoch.
Zwei Tests pro Woche sind die Vorgabe des nds. MK: "Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie weitere Schulbeschäftigte, die regelmäßig zu Unterrichtszeiten in der Schule anwesend sind, wie Verwaltungs- und Haustechnikpersonal, müssen sich zweimal pro Präsenzwoche selbst zu Hause auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen." (Quelle: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/akt…ien-199302.html)
Die Testtage darf aber die Schule festlegen und somit sind laut MK auch Di. und Do. möglich. Dann passt es ja auch nicht mit den 72 Stunden (die übrigens auch nirgends erwähnt werden). Die meisten mir bekannten Schulen testen aber - wie wir - Mo. und Mi.
Das könnte dir evtl. die Userin Catania beantworten.
Wir haben nur einen Hausmeister (und der versorgt auch noch eine andere Schule), und grundsätzlich verstehe ich ihn, dass er sich zu Wort meldet, wenn er um 16.30 Uhr Feierabend hat, dann aber wegen ein paar nerviger Lehrer, die da noch in der Schule rumhängen, Überstunden machen muss.
Wie gesagt, um 16:30 Uhr sind oftmals noch KuK bei uns in der Schule (und auch unsere Putzkräfte; die fangen erst gegen 13:30 Uhr an und arbeiten bis ca. 17:30 Uhr). Zudem dauert unsere 10. Stunde - die aber nur Azubis im letzten Ausbildungsjahr haben - bis 16:50 Uhr. Aber bei uns ist das ja eh kein Problem, da auch alle Lehrkräfte die Nebentür abschließen können, wenn sie gehen.
Wir können freitags nach 13 Uhr noch nicht einmal die Klassenbücher einsehen (um z.B. Fehlzeiten zu bearbeiten), weil die Sekretärinnen da Wochenende machen und die Klassenbücher im Sekretariat eingeschlossen werden.
Das ist ja richtig doof! Unsere stehen in den Lehrerzimmern der verschiedenen Abteilungen in den einzelnen Gebäuden; da können wir immer dran.
Ah,gut. Ich dachte schon,Du willst ausgerechnet am 1. Mai die Hausmeisterknechtschaft propagieren 😁
Wobei ich sagen muss, dass unsere Hausmeister sich tatsächlich schon manchmal Dinge herausgenommen haben, die über ihren "Kompetenzbereich" hinausgehen. Da gab's dann aber wirklich eine Ansage vom Schulleiter direkt an sie.
Wir wechseln wochenweise, Also eine Woche Gruppe A und nächste Woche Gruppe B. Jede Gruppe hat nur Mo und Mi nen Test, da zwei Tests pro Woche vorgeschrieben sind.
Same here as well!
Warum sollten denn auch die SuS, die jeden Tag zur Schule kommen, öfter testen? Es sind ja nur zwei Tests pro Woche vorgesehen, egal ob Wechselunterricht ist oder die SuS täglich da sind. Sie müssen sich nur dann nicht testen, wenn sie die ganze Woche zuhause sind.
Die Ansage müsste er dann aber m.E.
bei der Stadtbeim Schulträger machen, der nicht genügend Stellen schafft, um alle nötigen Zeiten abzudecken.Tatsächlich eines der wenigen Dinge, die unsere Stadt nicht vermasselt. Wir haben 4 Hausmeister, die in Schichten arbeiten.
Ja, natürlich beim Schulträger. Wir haben zwei Hausmeister, die aber nicht in Schichten sondern zu denselben Zeiten arbeiten (allerdings machen sie umschichtig Urlaub). Die sind m. E. von morgens um 7 bis ca. 16 Uhr in der Schule anwesend, freitags aber nur bis ca. 14 Uhr, manchmal etwas länger; sie haben ähnliche Arbeitszeiten wie unser Sekretariat.
Abends, am Wochenende und in den Ferien sollt ihr nicht arbeiten. Also habt ihr in der Schule auch nichts verloren.
Der war gut
! Wann ich arbeite, kann ich mir ja zum Glück selbst einteilen.
Als ich noch am Schulort gewohnt habe, bin ich häufiger mal samstags zum Kopieren in die Schule gefahren. Dann konnte ich an Schultagen länger schlafen
.
Ich weiß nicht, wie oft wir schon vom Hausmeister rauskomplimentiert wurden, wenn wir nachmittags eine Teamsitzung hatten.
Da würde unser Schulleiter aber mal 'ne gepflegte Ansage machen! Kann ja wohl nicht sein, dass der Hausmeister bestimmt, wann eine Teamsitzung zu enden hat...
allerspätestens 17:00 Uhr müssen alle Lehrer raus sein - da ja die Dienstzeit des Hausmeisters endet.
Wie macht ihr denn das, wenn ihr z. B. Fachkonferenzen habt? Die beginnen bei uns erst nach Ende der 8. Stunde, i. d. R. um 15:30 Uhr, und enden normalerweise auch erst um 17:30 Uhr. Auch z. T. Klassenkonferenzen, auf jeden Fall aber Elternabende, Sprechtage, Zeugniskonferenzen,... enden ja später.
Ich hatte es hier neulich schon mal in irgendeinem anderen Thread geschrieben: Bei uns werden die Türen - inkl. Außentüren - von den Putzkräften und Hausmeistern spätnachmittags abgeschlossen. Über Nacht ist die Alarmanlage an. Morgens schließen die Sekretärinnen, der Schulassistent und die Hausmeister alles auf.
Wir haben als Lehrkräfte (alle!; nicht nur die erweiterte Schulleitung) aber einen Schlüssel für eine der Nebentüren, so dass wir notfalls auch am Wochenende, an Feiertagen oder in den Ferien in die Schule hinein können. Außer natürlich zu den Zeiten, wo die Alarmanlage "scharf geschaltet" ist.
Bei den SBBZ gibt es aber auch Seltsamkeiten. Bei einer befreundeten Lehrerin am Sprachheilzentrum ist es so, dass die Schulen offen sind. Die Inzidenz ist niedrig (Heidelberg), aber es werden Schüler angekarrt aus weit entfernten Ortschaften mit Inzidenzen über 300 und mehr. Das Einzugsgebiet ist sehr groß.
Das liegt halt daran, dass nur die Inzidenz des Landkreises zählt, in dem die jeweilige Schule liegt. Wir haben ja auch eine ganze Reihe von SuS, die aus zwei Nachbarlandkreisen "anreisen", in denen die Inzidenz schon seit Längerem sehr viel höher liegt als im LK, in dem unsere Schule ist (einer dieser Landkreise hatte auch tage-, wenn nicht sogar wochenlang eine Inzidenz von über 300 - gestern lag sie bei 280 -, während der Schul-LK seit Tagen bei um die 100 lag - vorgestern 89, gestern 105).
Wir sind aber ja trotzdem noch mit den meisten Schulen im Szenario C, nur mit den Klassen, die demnächst Abschlussprüfungen bei uns an den BBS haben in B (also Wechselunterricht).
Alle Anträge dieser Art laufen bei uns über die Schul- bzw. die Verwaltungsleitung.
Ich würde sagen: Dort, wo du deine Teilzeitanträge eingereicht hast, solltest du Bescheid geben, dass du wieder auf Vollzeit wechseln möchtest. Wobei es bei uns vermutlich so wäre, dass ich, wenn ich nicht rechtzeitig zum Halbjahresende meinen Teilzeit-Antrag stelle, automatisch wieder in Vollzeit rutschen würde.
Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege!
Bei uns wird sich ein Arm und ein Bein ausgerissen, dass sie alle Wahlmögllichkeiten der Welt haben.
Zum Glück gibt es ja an beruflichen Gymnasien nicht allzu viel Wahlmöglichkeiten. Da ist bei uns auch niemand böse drum
.
Wie gesagt: Ich frage gerne nächste Woche mal die KuK, die im BG Englisch unterrichten nach der "Frankenstein"-Abi-Box (wir haben die meistens; daher gehe ich davon aus, dass wir auch diese vorliegen haben).
Von daher würde ich - allerdings für Niedersachsen und nicht Sachsen! - sagen (ohne, dass ich dazu eine "klare Ansage" - sprich: Erlasslage - im Kopf hätte): Bei Klassen mit genau oder weniger als 16 SuS muss nicht geteilt werden, kann aber, nämlich dann, wenn Abstände nicht eingehalten werden können.
Ich revidiere - damit es auch ganz genau ist: Klassen mit genau 15 (nicht 16) oder weniger SuS müssen nicht geteilt werden, da zu den 16 Personen pro Raum auch die Lehrkraft hinzugerechnet wird (sowie weitere Mitarbeiter*innen o. ä, die wir allerdings in meiner Schulform so gut wie nie dabei haben).
In Niedersachsen ist es im Rahmen-Hygieneplan genau benannt, dabei geht es um max. 16 Personen im Raum, wobei Lehrkräfte und I-Hilfen als Person zählen.
Warum Lehrkräfte an den BBS keine Personen sind, weiß ich nicht 🤷♂️.
Auszug aus dem Hygieneplan: " (Szenario B): Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss im Schulbetrieb ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden. Das bedeutet, dass die Tische in den Klas-senräumen entsprechend weit auseinandergestellt werden müssen. Bodenmarkierungen können bei der Ausrichtung der Sitzplätze unterstützen.Die Schülerinnen und Schüler werden umschichtig in geteilten Lerngruppen unterrichtet. Abhängig von der Größe des Unterrichtsraumssind das in der Regel maximal 16 Personen inkl. Lehrkraft, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterund ggf. Schulassistenz.Lehrkräfte sowie pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können lerngruppenübergrei-fend tätig werden. Besondere Gegebenheiten vor Ort (kleine Klassen mit max. 16 Personen inkl. Lehrkraft, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterund ggf. Schulassistenz) und/oder besonders große Räume) erlauben Abweichungen von dieser Regelung." [Hervorhebungen durch mich]
Dort steht, wie du siehst, dass es i. d. R. max. 16 Personen sein sollen. Wenn der Raum groß genug ist - und das ist bei uns (wie ich oben und bereits mehrfach in anderen Threads schrieb) in fast allen Klassenräumen der Fall - dürfen auch (natürlich unter Wahrung des Abstands) mehr Personen in diesen Raum! Wir haben das genau ausgemessen, glaub' mir
. In den kleineren Klassen- und Fachräumen haben derzeit nur die Klassen bzw. Gruppen mit weniger SuS Unterricht.
Raket-O-Katz : Ach so, das ist natürlich blöd, dass eure Kurse auf unterschiedlichen Leisten liegen. Bei uns am BG finden alle Kurse (eA und gA) immer gleichzeitig statt, da die SuS ja nicht so viele Wahlmöglichkeiten haben.
16 : 2 = 8
Bei uns sind alle Klassen deutlich kleiner als 16 SuS und natürlich werden bei Wechselunterricht alle geteilt.
Das liegt vermutlich an der Schulform.
Bei uns werden die Klassen auch erst ab mehr als 16 SuS geteilt, wenn Wechselunterricht - "Szenario B" - ist. Wir haben aber zum größten Teil große Räume, wo die Abstände zwischen den Sitzplätzen gut eingehalten werden können.
Von daher würde ich - allerdings für Niedersachsen und nicht Sachsen! - sagen (ohne, dass ich dazu eine "klare Ansage" - sprich: Erlasslage - im Kopf hätte): Bei Klassen mit genau oder weniger als 16 SuS muss nicht geteilt werden, kann aber, nämlich dann, wenn Abstände nicht eingehalten werden können.
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