Laufbahnverordnung sagt eindeutig 6 Monate. Wo hast du denn 9 gelesen?
In der von dir verlinkten Quelle - geltend für NRW - steht doch:
"Die Erprobungszeit dauert in
1. der Laufbahngruppe 1 drei Monate,
2. der Laufbahngruppe 2 ab dem ersten Einstiegsamt jeweils sechs Monate und
3. der Laufbahngruppe 2 ab einem Amt der Besoldungsgruppe A 14 jeweils neun Monate."
Du hast doch auch oben selber geschrieben:
Auch Bewährungszeit sogar 9 Monate
Was die Bezahlung angeht, scheint es also m. E. in NRW anders zu sein als in Niedersachsen, denn yestoerty und Valerianus schrieben ja, dass es in NRW schon in dem Monat, in dem der/die "Beförderte" seine/ihre Beförderungsurkunde erhält, er/sie auch das entsprechend höhere Gehalt erhält. Heißt meiner Meinung nach z. B.: Wenn jemand am 15.02. seine Beförderungsurkunde für A14 bekommt, erhält er rückwirkend zum 01.02. auch das A14-Gehalt.
In Niedersachsen scheint es aber laut Seph so zu sein, dass man erst nach Ende der Erprobungszeit das höhere Gehalt erhält.
Ich hoffe, das habe ich richtig zusammengefasst! Aus eigener Erfahrung kann ich nicht sprechen, aber gerne mal bei einem Kollegen nachfragen, den ich morgen sehe und der seit einigen Jahren eine A14-Stelle hat.