Beiträge von Humblebee

    I couldn't care less. Arbeite besser an deiner Überheblichkeit, Personen anhand geschriebener Texte charakterisieren zu wollen.

    Merkwürdig, dass ich wohl nicht die Einzige bin, die aus der Art und Weise, wie du hier schreibst, eine gewisse Überheblichkeit herausliest (siehe Beiträge anderer User*innen weiter oben)...8)

    Nun gut, kommen wir zu einem Fazit: Dir kann hier nicht geholfen werden - deine Ansprechpartnerin bleibt weiterhin die Landesschulbehörde - und du willst dir scheinbar auch gar nicht helfen lassen, da du eh schon alles (besser) weißt!

    Und damit bin ich 'raus und sehe meine Antworten an dich als reine Zeitverschwendung an.

    Im Kontext des Referendariats ist vielmehr die Frage, aus welchem Grund sämtliche Studienfächer für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen auf dezidierte berufliche oder schulische Ausbildungsgänge ausgerichtet sind ("Farbtechnik und Raumgestaltung" auf die Berufsfachschule "Farbtechnik und Raumgestaltung" oder Wirtschaftswissenschaften auf die Fachoberschule Wirtschaft), die Fachoberschule Gestaltung jedoch ausgespart wird.

    Könnte vielleicht daran liegen, dass der Großteil der SuS an einer BBS in beruflichen und schulischen Ausbildungsgängen beschult wird?!? Der Anteil der SuS in der FOS Gestaltung, im BG Gestaltungs- und Medientechnik oder im Ausbildungsberuf "Mediengestalter Digital und Print" ist demgegenüber halt recht gering. Und dafür wird sich vermutlich die Einrichtung einer eigenen beruflichen Fachrichtung (plus "Kunst" als Unterrichtsfach) an den Unis nicht lohnen, schätze ich.

    ür das BK-Ref braucht man auch 52 Wochen fachpraktische Tätigkeit.
    Wie sieht das in Nds aus?

    Das ist hier eigentlich genauso. Auszug aus dem Merkblatt zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen - Stand Februar 2020: "2.4 Berufspraktische Tätigkeit: Der Nachweis über eine einjährige bzw. zweijährige für die Fachrichtung förderliche berufspraktische Tätigkeit oder Berufsausbildung gem. Anlage 5 zu § 6 Abs. 7 (Nds. MasterVO-Lehr) ist spätestens zwei Monate vor dem Einstellungstermin nachzureichen. Spätestens zum Einstellungstermin muss die berufspraktische Tätigkeit in Gänze nachgewiesen sein." (herunterzuladen auf der Seite https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/sch…len-167437.html)

    Allerdings meint der TE ja, dahingehend von der LSB anderweitige Auskünfte erhalten zu haben. Wird wohl am Unterrichtsfach "Kunst" liegen, das es eben hier im Zusammenhang mit dem Studiums des Lehramts BBS gar nicht gibt.

    Gottseidank kannst du kein Kollege von mir werden.

    Von mir glücklicherweise auch nicht, da meine Schule nichts in Richtung "Gestaltung" anbietet.

    mit dieser Einstellung würde vom beruflichen Schulwesen absehen. Da wirst du, deine Kolleginnen, Kollegen und Lerngruppen keine Freunde haben.

    Genau das denke ich auch.

    Liebe/r Finch : Ich würde dir dringend empfehlen vor Beginn deiner Tätigkeit als Lehrkraft an deiner Einstellung zu arbeiten!

    Hier vor Ort wird an vielen Gymnasien bereits Kunst durch Quereinsteiger vermittelt. Im Bezug auf das Fach Kunst ist Schönwetterphase anscheinend beständig. :)

    Ob das allerdings auch für die berufsbildenden Schulen gilt, weiß ich nicht. Wenn ich mir die derzeit freien Stellen für Theorielehrkräfte an den nds. BBS so anschaue, gibt es dort genau eine freie Stelle für das Fach Kunst (allerdings in Kombination mit angewandter Informatik): https://www.eis-online-bbs.niedersachsen.de/FreieStellenTL.aspx

    Das würde in meinem Fall nicht anders sein. Einsatzmöglichkeiten: Berufliches Gymnasium, Fachoberschule, Berufsfachschule Medien bzw. Berufsschule Mediengestaltung, Vermittlung einfacherer Lehrinhalte in anderen Berufsfachschulen.

    Irgendwie widersprichst du dir, denn in deinem Eingangspost war von "Berufsschule" gar nicht die Rede.

    Dort schriebst du ja:

    Kann man unter vorliegenden Gegebenheiten – Kunst ist hier ein sg. „Mangelfach“ – das Referendariat an der Berufsbildenden Schule innerhalb vollzeitschulischer Bildungsangebote absolvieren

    Und diese Frage würde ich persönlich weiterhin mit "Nein" beantworten.

    Das ist ein weit verbreiteter Irrtum.

    Wo genau liegt deiner Meinung nach irgendein "Irrtum"? ich habe dich lediglich gefragt, was du mit deiner Aussage meintest: "Hinzukommt, das für die Fachoberschule Gestaltung – zumindest in Niedersachsen – kein Lehramt im Kontext der Berufsbildenden Schulen angeboten wird. Die Fächer zielen deutlich auf die berufliche Ausbildung ab." Das hast du ja nun beantwortet. Alles klar.

    Sowohl die Fachoberschule Gestaltung, angeboten in jedem Bundesland, wie auch das berufliche Gymnasium bieten mehr als genug Wochenstunden zur Unterrichtung in Vollzeit. Hinzukommen Lehrinhalte - etwa das technische Zeichnen - für die handwerklichen Ausbildungsberufe und die Unterrichtung von angehenden Mediengestalterinnen und Mediengestaltern.

    Ich kann nur wiederholen, dass unsere Referendare alle sowohl in Vollzeitschulformen als auch in Teilzeit-, also Berufsschulklassen, und in den verschiedensten Bildungsgängen (vom BG über Berufsfachschulen bis zu den Berufseinstiegsklassen) eingesetzt werden. Dass sie diese unterschiedlichen Bildungsgänge kennenlernen sollen, wird insbesondere von den Studienseminaren vorgegeben. Wenn irgend möglich, sollen sie sogar jeweils eine ihrer Prüfungsunterrichtsstunden in einer Vollzeit- und einen in einer Teilzeitklasse durchführen.

    wird danach im Rahmen der einjährigen Berufsfachschule Leute mit Hauptschulabschluss ausbilden. Davon bin ich weit entfernt.

    Mit dieser Einstellung wärest du daher meiner Meinung nach an einer BBS komplett verkehrt, da du sicherlich auch in einer einjährigen BFS, der BES o. ä. unterrichten müsstest.

    Konkret werde ich nach dem Referendariat an eine Berufsbildende Schule gehen ...

    Woher weißt du das übrigens schon so genau? Hast du jetzt - obwohl du dein Studium noch gar nicht beendet hast - schon eine Planstelle in einigen Jahren sicher?

    Ich möchte aber noch einmal betonen, dass ich in den 20 Jahren, die ich an einer BBS in Niedersachsen tätig bin, es noch nie erlebt habe, dass Refis, die das Lehramt Gymnasium studiert hatten, ihr Ref an einer BBS absolviert haben. Ob das möglich ist, musst du tatsächlich mit der zuständigen Landesschulbehörde klären, am besten unter "Zuhilfenahme" der BBS, wo du gerne das Ref machen möchtest. Hast du denn mit dieser Schule schon Kontakt aufgenommen?

    Es geht hier doch um die Unterrichtsverteilung, also die Einsatzplanung, wer welche Klasse unterrichtet, und nicht um den Stundenplan, oder? Da wäre bei uns nicht der Stundenplanersteller, sondern unser Schulleiter zuständig, wie auch Bolzbold schon anmerkte.

    Bei uns sind sowohl für die Einsatz- als auch die Stundenplanung die einzelnen Abteilungsleiter zuständig. Für die Stunden- und Vertretungsplanung arbeiten sie jeweils noch mit einer anderen Lehrkraft zusammen.

    Ja, das ist bei uns auch in Vollzeitklassen so, dass die Stundenpläne in geraden Wochen sich von denen in ungeraden Wochen unterscheiden.

    Beispiel: Sozialkunde steht in der BF1 in der Stundentafel mit 1 Stunde. Wir haben aber das Doppelstundenprinzip. Also hat die Klasse im der geraden Wochen eine Doppelstunde Sozi, in der ungeraden 0. Voilà: macht im Schnitt 1 Stunde.

    Wir haben in den Stundentafeln auch Fächer, Lernfelder oder Lerngebiete mit nur einer Stunde und bei uns gibt es ebenfalls das Doppelstundenprinzip. Das wird bei uns aber so gelöst, dass das entsprechende Fach/LF/LG nur ein Halbjahr lang unterrichtet wird. Bspw. hat meine BFS-Klasse laut Stundentafel nur je eine Stunde Religion, Sport und Politik. Sport und Reli wird im ersten, Politik im zweiten Halbjahr unterrichtet; dadurch haben sie halt im zweiten Halbjahr zwei Gesamt-Wochenstunden weniger als im ersten.

    Ähnlich wird mit anderen Fächern/LF/LG verfahren, die laut Stundentafel eine ungerade Stundenanzahl haben; z. B. ein LG in der FOS, das drei Stunden umfasst: darin werden dann in einem Halbjahr zwei Doppelstunden (also vier Unterrichtsstunden) unterrichtet, im anderen nur noch eine Doppelstunde.

    Bei uns haben manche in geraden Wochen z.B. Mo+Di Berufsschule, in ungeraden Wochen nur Mo.

    Irgendwie habe ich diesen Satz von dir wohl falsch verstanden! Tut mir leid!

    Wie oben beschrieben, ist es bei uns so, dass die Berufsschulklassen nicht in der einen Woche nur einen Berufsschultag haben. Das gibt ja ein totales Durcheinander im Stundenplan der dort unterrichtenden Kolleg*innen!

    Ist das bei euch schon immer so? Kenne ich hier gar nicht, muss ich sagen.

    Schreiben wir aneinander vorbei?

    Gruppe A ist in Woche A in der Schule. In Woche A hat die Klasse Mo+Di Berufsschule.

    Gruppe B ist in Woche B in der Schule. In Woche B hat die Klasse nur Mo Berufsschule. Somit hat Gruppe A doppelt soviel Präsenzunterricht wie Gruppe B.

    Kannst du das Problem nicht erkennen?

    Offensichtlich schreiben wir tatsächlich aneinander vorbei.

    Das, was du beschreibst, ist ja eine ganz andere Unterrichtsorganisation als die, die ich beschrieben habe! Bei uns ist es folgendermaßen:

    Gruppe A ist in Woche A bspw. am Montag in der Schule im Präsenzunterricht (Mo. = 1. Berufsschultag in der Woche); am Dienstag haben sie Distanzunterricht (Di. = 2. Berufsschultag in der Woche).

    Gruppe B ist in Woche A am Mo. im Distanzunterricht und am Di. im Präsenzunterricht.

    In Woche B ist Gruppe A dementsprechend am Mo. im Distanz- und am Di. im Präsenzunterricht;

    Gruppe B hat am Mo. dann Präsenz- und am Di. Distanzunterricht.

    In den Vollzeitklassen hat in Woche A die Gruppe A am Mo., Mi. und Fr. und die Gruppe B am Di. und Do. Präsenzunterricht. In Woche B: Gr. A Di. und Do. in der Schule, Gruppe B. Mo., Mi. und Fr.

    Ich kann auch nicht nachvollziehen, warum denn bei euch in Woche A Montag und Dienstag Berufsschultage sind und in Woche B nur am Dienstag Berufsschule ist!? So etwas gibt es bei uns nicht. Da haben die Azubis im ersten Ausbildungsjahr immer an zwei Tagen pro Woche (immer an denselben Wochentagen) Berufsschule und die Azubis ab dem zweiten Ausbildungsjahr nur noch an einem Tag pro Woche Berufsschulunterricht.

    Die Verordnung ist vom 3.3., heute ist der 6.3. ... , die schulischen Sachen gelten ab dem 8.3. - Tja.

    Aber es kann erwartet werden, dass es spätestens am 10.3. RÜCKWIRKEND neue Änderungen gibt.

    Habe ich Tomaten auf den Augen? Da steht doch 1.3., oder (Zitat aus deinem Link: "Niedersächsische Corona-Verordnung: Die nachstehende Fassung trat am 1. März 2021 in Kraft: Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) - gültig ab 1. März 2021 (mit markierten Änderungen) ).

    Aber du hast natürlich recht; auch das war ja erst vor ein paar Tagen. Wer weiß, vielleicht haben die Damen und Herren mittlerweile auch schon den Überblick verloren und evtl. wurde da einfach vergessen, die entsprechenden Passagen zu ändern, weil die ursprüngliche Version ja schon von Ende Oktober ist...?!? Wundern würde mich das nicht! :P

    Wie das rein rechtlich ist, kann ich nicht sagen, aber ich kenne niemanden, der hier in Niedersachsen sein Referendariat an einer BBS absolviert hat, aber das Lehramt Gymnasium studiert hatte. Refis an einer BBS sollen die ganze "Bandbreite" an Bildungsgängen kennenlernen, also sowohl den Vollzeit- als auch den Teilzeitbereich. Dass es möglich wäre, dass du als Refi nur in "höheren" Bildungsgängen - also in der FOS und im BG - eingesetzt wirst, kann ich mir kaum vorstellen.

    Hinzukommt, das für die Fachoberschule Gestaltung – zumindest in Niedersachsen – kein Lehramt im Kontext der Berufsbildenden Schulen angeboten wird. Die Fächer zielen deutlich auf die berufliche Ausbildung ab.

    Hier verstehe ich nicht ganz, was du meinst. Man kann doch an der Uni Hannover das Lehramt BBS mit der beruflichen Fachrichtung "Farbtechnik und Raumgestaltung" studieren?! Das Fach "Kunst" wird meines Wissens als Unterrichtsfach hier allerdings nicht angeboten.

    - Kinder mit vulnerablen Angehörigen oder eigenem Status sind weiterhin ausgenommen

    - Kindern, die in Quarantäne/Isolation sind, werden auch zu Hause beschult.

    Ach so, ja, das ist klar. Aber diese SuS mussten wir ja schon das ganze Schuljahr lang im Distanzunterricht beschulen; diesen Zusatzaufwand haben wir daher schon seit über einem halben Jahr (und z. T. auch im letzten Frühjahr/Frühsommer schon).

    In einem Dokument steht, dass MNB im Unterricht zu tragen ist, aber auch abgesetzt werden kann:

    Einiges, was in dieser Verordnung steht, ist wohl mittlerweile wieder hinfällig.

    Wie es mit dem Wechsel zwischen Szenario B und C ist, kann ich dir natürlich nicht beantworten. Die Entscheidungen liegen dahingehend meines Wissens bei den Landkreisen.

    Prüfungswiederholerklasse

    Off topic: Gibt es bei euch denn so viele Azubis, die ihre Abschlusprüfung nicht bestehen, dass ihr für die extra Klassen aufmacht?!? Diese SuS kommen bei uns einfach nochmal in die Berufsschulklassen im letzten Ausbildungsjahr.

    Was war die größte Verschwendung an öffentlichen Geldern an deiner Schule?

    Im Zuge der Sanierung eines Gebäudeteils wurde ein Fachraum für einen Bildungsgang eingerichtet, der zwei Jahren später mangels Bewerber*innen "eingestampft" wurde.

    Dazu habe ich trotz B ja auch SuS in C, da die Präsenzpflicht ausgesetzt war ... ob sie das bei einer Inzidenz größer 35 (bisher) oder höher bleibt, ist unklar.

    ??? Jetzt bin ich verwirrt: Es steht doch überall ganz klar, dass ab dem 8. März wieder die Präsenzpflicht in den Grundschulen und Abschlussklassen gilt (das steht explizit in den "Ministerbriefen" von vorgestern wie auch in den Pressemitteilungen und in den Zeitungen)!?

    Es gibt nur noch eine "Hot Spot-Regelung" bei hoher Inzidenz (über 100); da entscheidet dann der zuständige Landkreis, ob alle SuS wieder in Szenario C gehen. Aber diese Regelung gibt es ja schon seit dem Herbst und sie wurde dann auch schon z. B. im LK Cloppenburg und im Februar im LK Wesermarsch angewandt.

    Deines Erachtens,

    Übrigens war das nicht nur meine Meinung, sondern das hatten auch andere User*innen so interpretiert ;) .

    Habt ihr an eurer BBS keine Berufsschulklassen, die an unterschiedlichen Wochentagen kommen? Bei uns haben manche in geraden Wochen z.B. Mo+Di Berufsschule, in ungeraden Wochen nur Mo. Wenn man da nach Stundenplan unterrichtet, hätte die 'gerade' Gruppe einen ganz anderen Stundenplan als die 'ungerade'.

    Doch klar, alle Berufsschulklassen im ersten Ausbildungsjahr haben ja an zwei Tagen Berufschulunterricht. Derzeit sind sie noch komplett im Distanzunterricht, aber wenn sie in den Wechselunterricht kommen, hat eben die Gruppe A in der einen Woche Montag und in der nächsten Woche Dienstag Berufsschulunterricht; bei Gruppe B eben umgekehrt. Im Endeffekt haben die KuK die Klassen in den verschiedenen Lernfeldern und Fächern halt nur alle zwei Wochen im Präsenzunterricht und der Stundenplan bleibt, wie er ist. Nur gilt der dann eben für die eine Hälfte der Klasse im Distanzunterricht (die erhalten dann Arbeitsaufträge über "Moodle"), für die andere im Präsenzunterricht.

    Das gilt aber ja nicht nur für die Berufsschulklassen sondern für alle Bildungsgänge an unserer Schule. Meine Vollzeitklasse hat bspw. montags je eine Doppelstunde Politk und Deutsch. Da sehen dann die Deutsch-Kollegin und der Politik-Kollege eben in der einen Woche die Gruppe A, in der nächsten die Gruppe B.

    Warum sollte das ein Problem darstellen?

    Bin gerade wieder mal in Quarantäne, weil ich in der vergangenen Woche 120 Minuten in der Schule war, um Aufsicht bei einer Zwischenprüfung im dualen System zu führen.

    Ihr habt wohl ein sehr konsequentes Gesundheitsamt!? Hier musste meines Wissens noch keine Lehrkraft in Quarantäne, wenn sie - so die Begründung - genügend Abstand zu der/dem infizierten Schüler*in hatte und Maske getragen hat (das dürfte bei solch einer Aufsicht bei dir ja auf jeden Fall gegeben sein).

    Wir haben 2 Wochen bis zu den Ferien. Eine Klasse sehe ich: Gruppe A in Woche 1 und B in Woche 2.

    Da würde also statt Präsenzunterricht dann nur noch Klausur stattfinden, ideal ist anders. 2 Klausuren erstellen in einer Fremdsprache ist halt auch ein Aufwand, für eine kompetenzorientierte Klausur FHR benötige ich zum Erstellen so 5 Stunden. (Hörtext, Lesetext, Mediation...)

    Ach so, es geht um längere Klausuren. Da du von "Test" geschrieben hattest, dachte ich, es geht um Kurztests. Nein, zwei Fremdsprachen-Klausuren erstellen (und korrigieren) zu müssen, ist natürlich richtig blöd; das kann ich auf jeden Fall nachvollziehen.

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