Ich hab jetzt grad nochmal gelinst, wie der Thread hieß.
Anscheinend schweife ich gerade ein bisschen vom Thema ab.
Au backe, stimmt!!! ![]()
Ich hab jetzt grad nochmal gelinst, wie der Thread hieß.
Anscheinend schweife ich gerade ein bisschen vom Thema ab.
Au backe, stimmt!!! ![]()
Ja, das ist bei uns auch in Vollzeitklassen so, dass die Stundenpläne in geraden Wochen sich von denen in ungeraden Wochen unterscheiden.
Beispiel: Sozialkunde steht in der BF1 in der Stundentafel mit 1 Stunde. Wir haben aber das Doppelstundenprinzip. Also hat die Klasse im der geraden Wochen eine Doppelstunde Sozi, in der ungeraden 0. Voilà: macht im Schnitt 1 Stunde.
Wir haben in den Stundentafeln auch Fächer, Lernfelder oder Lerngebiete mit nur einer Stunde und bei uns gibt es ebenfalls das Doppelstundenprinzip. Das wird bei uns aber so gelöst, dass das entsprechende Fach/LF/LG nur ein Halbjahr lang unterrichtet wird. Bspw. hat meine BFS-Klasse laut Stundentafel nur je eine Stunde Religion, Sport und Politik. Sport und Reli wird im ersten, Politik im zweiten Halbjahr unterrichtet; dadurch haben sie halt im zweiten Halbjahr zwei Gesamt-Wochenstunden weniger als im ersten.
Ähnlich wird mit anderen Fächern/LF/LG verfahren, die laut Stundentafel eine ungerade Stundenanzahl haben; z. B. ein LG in der FOS, das drei Stunden umfasst: darin werden dann in einem Halbjahr zwei Doppelstunden (also vier Unterrichtsstunden) unterrichtet, im anderen nur noch eine Doppelstunde.
Bei uns haben manche in geraden Wochen z.B. Mo+Di Berufsschule, in ungeraden Wochen nur Mo.
Irgendwie habe ich diesen Satz von dir wohl falsch verstanden! Tut mir leid!
Wie oben beschrieben, ist es bei uns so, dass die Berufsschulklassen nicht in der einen Woche nur einen Berufsschultag haben. Das gibt ja ein totales Durcheinander im Stundenplan der dort unterrichtenden Kolleg*innen!
Ist das bei euch schon immer so? Kenne ich hier gar nicht, muss ich sagen.
In BW hat das ABC einfach mehr Buchstaben?
Und in RLP auch (da unterrichtet ja Susi Sonnenschein)!? ![]()
Schreiben wir aneinander vorbei?
Gruppe A ist in Woche A in der Schule. In Woche A hat die Klasse Mo+Di Berufsschule.
Gruppe B ist in Woche B in der Schule. In Woche B hat die Klasse nur Mo Berufsschule. Somit hat Gruppe A doppelt soviel Präsenzunterricht wie Gruppe B.
Kannst du das Problem nicht erkennen?
Offensichtlich schreiben wir tatsächlich aneinander vorbei.
Das, was du beschreibst, ist ja eine ganz andere Unterrichtsorganisation als die, die ich beschrieben habe! Bei uns ist es folgendermaßen:
Gruppe A ist in Woche A bspw. am Montag in der Schule im Präsenzunterricht (Mo. = 1. Berufsschultag in der Woche); am Dienstag haben sie Distanzunterricht (Di. = 2. Berufsschultag in der Woche).
Gruppe B ist in Woche A am Mo. im Distanzunterricht und am Di. im Präsenzunterricht.
In Woche B ist Gruppe A dementsprechend am Mo. im Distanz- und am Di. im Präsenzunterricht;
Gruppe B hat am Mo. dann Präsenz- und am Di. Distanzunterricht.
In den Vollzeitklassen hat in Woche A die Gruppe A am Mo., Mi. und Fr. und die Gruppe B am Di. und Do. Präsenzunterricht. In Woche B: Gr. A Di. und Do. in der Schule, Gruppe B. Mo., Mi. und Fr.
Ich kann auch nicht nachvollziehen, warum denn bei euch in Woche A Montag und Dienstag Berufsschultage sind und in Woche B nur am Dienstag Berufsschule ist!? So etwas gibt es bei uns nicht. Da haben die Azubis im ersten Ausbildungsjahr immer an zwei Tagen pro Woche (immer an denselben Wochentagen) Berufsschule und die Azubis ab dem zweiten Ausbildungsjahr nur noch an einem Tag pro Woche Berufsschulunterricht.
Und Hummelchen, wie wäre es mit einer neuen Frage?
Jo, top Idee!
Da war ich wohl gerade abgelenkt...
Neue Frage: Was gefällt dir an deiner Schule am besten?
Die Verordnung ist vom 3.3., heute ist der 6.3. ... , die schulischen Sachen gelten ab dem 8.3. - Tja.
Aber es kann erwartet werden, dass es spätestens am 10.3. RÜCKWIRKEND neue Änderungen gibt.
Habe ich Tomaten auf den Augen? Da steht doch 1.3., oder (Zitat aus deinem Link: "Niedersächsische Corona-Verordnung: Die nachstehende Fassung trat am 1. März 2021 in Kraft: Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) - gültig ab 1. März 2021 (mit markierten Änderungen) ).
Aber du hast natürlich recht; auch das war ja erst vor ein paar Tagen. Wer weiß, vielleicht haben die Damen und Herren mittlerweile auch schon den Überblick verloren und evtl. wurde da einfach vergessen, die entsprechenden Passagen zu ändern, weil die ursprüngliche Version ja schon von Ende Oktober ist...?!? Wundern würde mich das nicht! ![]()
Wie das rein rechtlich ist, kann ich nicht sagen, aber ich kenne niemanden, der hier in Niedersachsen sein Referendariat an einer BBS absolviert hat, aber das Lehramt Gymnasium studiert hatte. Refis an einer BBS sollen die ganze "Bandbreite" an Bildungsgängen kennenlernen, also sowohl den Vollzeit- als auch den Teilzeitbereich. Dass es möglich wäre, dass du als Refi nur in "höheren" Bildungsgängen - also in der FOS und im BG - eingesetzt wirst, kann ich mir kaum vorstellen.
Hinzukommt, das für die Fachoberschule Gestaltung – zumindest in Niedersachsen – kein Lehramt im Kontext der Berufsbildenden Schulen angeboten wird. Die Fächer zielen deutlich auf die berufliche Ausbildung ab.
Hier verstehe ich nicht ganz, was du meinst. Man kann doch an der Uni Hannover das Lehramt BBS mit der beruflichen Fachrichtung "Farbtechnik und Raumgestaltung" studieren?! Das Fach "Kunst" wird meines Wissens als Unterrichtsfach hier allerdings nicht angeboten.
- Kinder mit vulnerablen Angehörigen oder eigenem Status sind weiterhin ausgenommen
- Kindern, die in Quarantäne/Isolation sind, werden auch zu Hause beschult.
Ach so, ja, das ist klar. Aber diese SuS mussten wir ja schon das ganze Schuljahr lang im Distanzunterricht beschulen; diesen Zusatzaufwand haben wir daher schon seit über einem halben Jahr (und z. T. auch im letzten Frühjahr/Frühsommer schon).
In einem Dokument steht, dass MNB im Unterricht zu tragen ist, aber auch abgesetzt werden kann:
Einiges, was in dieser Verordnung steht, ist wohl mittlerweile wieder hinfällig.
Wie es mit dem Wechsel zwischen Szenario B und C ist, kann ich dir natürlich nicht beantworten. Die Entscheidungen liegen dahingehend meines Wissens bei den Landkreisen.
Prüfungswiederholerklasse
Off topic: Gibt es bei euch denn so viele Azubis, die ihre Abschlusprüfung nicht bestehen, dass ihr für die extra Klassen aufmacht?!? Diese SuS kommen bei uns einfach nochmal in die Berufsschulklassen im letzten Ausbildungsjahr.
Was war die größte Verschwendung an öffentlichen Geldern an deiner Schule?
Im Zuge der Sanierung eines Gebäudeteils wurde ein Fachraum für einen Bildungsgang eingerichtet, der zwei Jahren später mangels Bewerber*innen "eingestampft" wurde.
Dazu habe ich trotz B ja auch SuS in C, da die Präsenzpflicht ausgesetzt war ... ob sie das bei einer Inzidenz größer 35 (bisher) oder höher bleibt, ist unklar.
??? Jetzt bin ich verwirrt: Es steht doch überall ganz klar, dass ab dem 8. März wieder die Präsenzpflicht in den Grundschulen und Abschlussklassen gilt (das steht explizit in den "Ministerbriefen" von vorgestern wie auch in den Pressemitteilungen und in den Zeitungen)!?
Es gibt nur noch eine "Hot Spot-Regelung" bei hoher Inzidenz (über 100); da entscheidet dann der zuständige Landkreis, ob alle SuS wieder in Szenario C gehen. Aber diese Regelung gibt es ja schon seit dem Herbst und sie wurde dann auch schon z. B. im LK Cloppenburg und im Februar im LK Wesermarsch angewandt.
Deines Erachtens,
Übrigens war das nicht nur meine Meinung, sondern das hatten auch andere User*innen so interpretiert
.
Habt ihr an eurer BBS keine Berufsschulklassen, die an unterschiedlichen Wochentagen kommen? Bei uns haben manche in geraden Wochen z.B. Mo+Di Berufsschule, in ungeraden Wochen nur Mo. Wenn man da nach Stundenplan unterrichtet, hätte die 'gerade' Gruppe einen ganz anderen Stundenplan als die 'ungerade'.
Doch klar, alle Berufsschulklassen im ersten Ausbildungsjahr haben ja an zwei Tagen Berufschulunterricht. Derzeit sind sie noch komplett im Distanzunterricht, aber wenn sie in den Wechselunterricht kommen, hat eben die Gruppe A in der einen Woche Montag und in der nächsten Woche Dienstag Berufsschulunterricht; bei Gruppe B eben umgekehrt. Im Endeffekt haben die KuK die Klassen in den verschiedenen Lernfeldern und Fächern halt nur alle zwei Wochen im Präsenzunterricht und der Stundenplan bleibt, wie er ist. Nur gilt der dann eben für die eine Hälfte der Klasse im Distanzunterricht (die erhalten dann Arbeitsaufträge über "Moodle"), für die andere im Präsenzunterricht.
Das gilt aber ja nicht nur für die Berufsschulklassen sondern für alle Bildungsgänge an unserer Schule. Meine Vollzeitklasse hat bspw. montags je eine Doppelstunde Politk und Deutsch. Da sehen dann die Deutsch-Kollegin und der Politik-Kollege eben in der einen Woche die Gruppe A, in der nächsten die Gruppe B.
Warum sollte das ein Problem darstellen?
Bin gerade wieder mal in Quarantäne, weil ich in der vergangenen Woche 120 Minuten in der Schule war, um Aufsicht bei einer Zwischenprüfung im dualen System zu führen.
Ihr habt wohl ein sehr konsequentes Gesundheitsamt!? Hier musste meines Wissens noch keine Lehrkraft in Quarantäne, wenn sie - so die Begründung - genügend Abstand zu der/dem infizierten Schüler*in hatte und Maske getragen hat (das dürfte bei solch einer Aufsicht bei dir ja auf jeden Fall gegeben sein).
Wir haben 2 Wochen bis zu den Ferien. Eine Klasse sehe ich: Gruppe A in Woche 1 und B in Woche 2.
Da würde also statt Präsenzunterricht dann nur noch Klausur stattfinden, ideal ist anders. 2 Klausuren erstellen in einer Fremdsprache ist halt auch ein Aufwand, für eine kompetenzorientierte Klausur FHR benötige ich zum Erstellen so 5 Stunden. (Hörtext, Lesetext, Mediation...)
Ach so, es geht um längere Klausuren. Da du von "Test" geschrieben hattest, dachte ich, es geht um Kurztests. Nein, zwei Fremdsprachen-Klausuren erstellen (und korrigieren) zu müssen, ist natürlich richtig blöd; das kann ich auf jeden Fall nachvollziehen.
Außer in Baden-Württemberg... Da erlaubt Frau Eisenmann die Alltagsmaske wieder im Unterricht.
Auch hier in Niedersachsen gilt das. Zitat aus dem "Elternbrief" von Herrn Tonne von gestern: "Ab dem 08. März 2021 bis zu den Osterferien ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Szenario B ab Klasse 5 auch am Sitzplatz verpflichtend. Alltagsmasken werden hier weiterhin als ausreichend angesehen, es gibt keine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske."
Wenn das stimmt: alleine der Aufwand die Stundenpläne für 2 (!) Wochen umzugestalten ist doch unfassbar.
Bei uns in Niedersachsen kommen im Laufe der Wochen (startend ja schon im Januar) auch immer mehr Klassen im Wechselunterricht wieder in die Schulen. War letztes Schuljahr ab April ja auch schon der Fall. Spätestens in der Woche vor den Osterferien - die hier am 26.03. starten - sollen alle SuS wieder im "Szenario B" in der Schule sein.
Warum muss denn dafür bei euch der Stundenplan umgestaltet werden? Bei uns wird einfach weiter nach Stundenplan unterrichtet. Es läuft so, wie Kiggie es beschreibt:
Unterricht nach Stundenplan, ein Teil vor Ort ein Teil zu Hause.
Bei mir bekommen die Schüler exakt die gleichen Aufgaben. So arbeiten auch die in präsenz mal digital und die zu Hause auch mal stupide mit nem Arbeitsblatt. Ich mache mir da keine doppelte Arbeit.
Test halb in Präsenz halb online?
Nein, zwei unterschiedliche Tests. Auch das haben wir letztes Schuljahr im Mai/Juni so gehandhabt.
Irgendwie kann ich die Probleme hier gerade nicht nachvollziehen. Oder ich habe irgendwo einen Denkfehler...
da es generell dämlich mitten in einer Pandemie Urlaub zu buchen. So viel Weitsicht ist von Erwachsenen zu erwarten.
Nun ja, es haben ja auch im letzten Jahr viele Urlaub gemacht (und auch schon "vorgebucht" gehabt). In diesem Jahr kenne ich ebenfalls einige, die bereits Urlaub im Inland - z. B. Ferienwohnungen oder - häuser - gebucht haben (stornierbar natürlich). Das finde ich nicht unbedingt "dämlich", sondern diese Personen hoffen einfach, dass es in diesem Sommer genau wie im letzten möglich sein wird den Urlaub anzutreten. Nenne es meinetwegen "naiv".
Wir selber haben (noch) nichts gebucht. Ich schätze, es wird bei uns diesen Sommer auch wieder auf Tagesausflüge hinauslaufen. Hinzu kommt, dass mein Lebensgefährte noch gar keinen Urlaub für den Sommer einreichen konnte aufgrund betrieblicher Veränderungen.
An der Berufsschule gibts übrigens kein Hitzefrei, wir schmoren einfach auch bei 40 Grad im eigenen Saft
Hier in Niedersachsen gibt's ebenfalls an den BBS und auch in der Sek II an den allgemeinbildenden Schulen - kein Hitzefrei
. Und in den Grundschulen, die "verlässliche Grundschulen" sind, dürfen die Kinder nur nach Zustimmung der Eltern früher entlassen werden.
Was eine Verkürzung der Sommerferien angeht, denke ich, dass die gerade SuS, die in diesem Schuljahr ihren Abschluss machen, ja nun so gar nichts mehr bringen würde...
Apropos... Hatten wir den schon?
Den hatte ich letzte Woche auch schon gelesen; auf "unseren" Herrn Tonne bezogen
.
Du stellst im Schulzimmer Laptop und Kamera auf den Tisch und streamst den Unterricht mit denen vor Ort. Mache ich genau so wenn einzelne SuS zu Hause in Quarantäne sind.
Wenn das aus Datenschutzgründen und von den technischen Voraussetzungen her möglich ist, wäre das eine Idee. Beides spricht aber in vielen Fällen dagegen...
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