Hm, kann es sein, dass du noch nie am BK warst?
Nein, wie auch? Ich wohne und arbeite in Niedersachsen und bin dort an einer BBS tätig. 
Dass Auszubildende für Prüfungen defintiv freizustellen sind (und auch an dem Tag direkt vor der schriftlichen Abschlussprüfung), kannst du hier im §15 des BBiG nachlesen: https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__15.html
Das gilt also auch für NRW. Es sei denn, du verstehst unter "Teilzeitschüler*innen" etwas anderes als ich... Du meinst doch Berufsschüler*innen bzw. Auszubildende damit, oder?
Und nochmal: wenn ein/e Auszubildende/r zufällig während ihres/seines Urlaubs eine Prüfung hat, hat sie/er den Prüfungstermin wahrzunehmen. Pech gehabt! Dasselbe gilt m. E., wenn jemand direkt nach der letzten Prüfung auf Montage muss. Das lässt sich halt nun mal nicht ändern (und ich kenne Fälle, wo das auch in der Vergangenheit schon passiert ist; hat also nichts mit Corona oder der Verschiebung von Prüfungsterminen zu tun, sondern mit den Planungen im Unternehmen).