In NRW ist die Teilnahme an Klassenarbeiten jedenfalls Pflicht, da gibt es keine Ausnahmeregelung.
Im niedersächsischen Leitfaden "Schulen in Corona-Zeiten - Update" für die berufsbildenden Schulen (Stand 13.11.20) heißt es:
"Leistungsfeststellungen in Form von Klassenarbeiten oder Klausuren finden in der Regel im Präsenzunterricht statt, können aber ebenfalls auf im Distanzunterricht erworbenen oder weiterentwickelten Kompetenzen aufbauen.
Bei entsprechenden technischen Voraussetzungen ist es möglich, schriftliche Leistungen im Distanzunterricht zu erbringen, wenn die Lernenden individuelle Erklärungen zur eigenständigen Erbringung der Leistungen unterschrieben haben. Zusätzlich sollte die schriftliche Bearbeitung der Aufgaben-, Frage- bzw. Problemstellungen mittels Kamera einsehbar sein und das Ergebnis muss unmittelbar eingescannt und an die Lehrkraft versandt werden."
Ich weiß allerdings nicht, ob dasselbe auch für allgemeinbildende Schulen gilt und an welcher Schulform du FrauTeacherin nun eigentlich tätig bist, da du "Sek I" wie auch "FOS" und "BFS" in deinem Profil angegeben hast.
An meiner Schule wurden schon SuS, die vom Präsenzunterricht als Risikopatient*innen freigestellt sind, sowohl nachmittags zum "Nachschreiben" von Klassenarbeiten einbestellt als auch per Kamera dazugeschaltet.