Beiträge von Humblebee

    Tja, "fair" oder nicht, ich glaube nicht, dass rein rechtlich irgendwas dagegen spricht (oder wie du es in deinem Ausgangsbeitrag ausdrückst "es nicht gestattet ist"), wenn du mit einigen deiner Unterrichtsstunden im Fachpraxisunterricht eingesetzt wirst.

    Wurde denn eine Stelle für Fachpraxis Hauswirtschaft/Ernährung schon mal ausgeschrieben, seit du an dieser Schule bist? Oder wird sich einfach darauf verlassen, dass du auch Fachpraxisunterricht übernimmst?

    Ich würde an deiner Stelle mal den Personalrat mit ins Boot holen.

    Verstehe ich das richtig: Du bist Fachlehrerin für Ernährungslehre und wirst für den Praxisunterricht in genau diesem Fach eingesetzt?

    Gibt es bei euch denn einen Unterschied zwischen Theorie- und Praxislehrern?

    Kennst du die Unterrichtssituation an deiner Schule? Wäre eine andere Verteilung denkbar, bei der du mehr Theorieunterricht gibst?

    Bei uns ließe da wenig machen, wir differenzieren aber auch nicht zwischen Theorie-/Praxislehrkräften.

    In welchem Bundesland bist du tätig? Ich wundere mich etwas, da ich bislang der Meinung war, dass es in den meisten - wenn nicht allen - Bundesländern an den beruflichen Schulen sowohl Theorie- als auch Praxislehrkräfte gibt, gerade in den Bereichen Technik, Gastronomie oder eben Ernährung/Hauswirtschaft. Oder meinst du mit "wir" deine Schulform, also das allgemeinbildende Gymnasium?

    Hier in NDS benötigen die Lehrkräfte für Fachpraxis an den BBS u. a. kein Studium, sondern mind. den Realschulabschluss, eine einschlägige Fachschulausbildung oder eine entsprechende Meisterprüfung sowie danach noch eine mind. zweijährige hauptberufliche Tätigkeit in diesem Bereich. Diese Lehrkräfte werden hier (fast) ausschließlich im entsprechenden Fachpraxisunterricht z. B. von Berufseinstiegs- und Berufsfachschulklassen eingesetzt und erhalten, wenn sie verbeamtet werden, im Gegensatz zu den BBS-Theorielehrkräften lediglich A10 (bis Juli 2024 sogar nur A9!). Sie haben auch eine höhere Unterrichtsverpflichtung, nämlich 27,5 Stunden (Theorielehrkräfte: 24,5 Stunden), lassen aber bspw. keine Klausuren/Klassenarbeiten schreiben; sprich: Korrektur von schriftlichen Leistungsnachweisen entfällt.

    Die Ausbildung zur Lehrkraft für Fachpraxis findet hier in NDS ähnlich wie die für "direkte Quereinsteiger*innen" berufsbegleitend statt.

    Ich habe es an meiner und den umliegenden berufsbildenden Schulen zwar bislang noch nicht mitbekommen, dass eine Theorielehrkraft im Fachpraxisunterricht "Hauswirtschaft" eingesetzt wurde, halte es aber für nicht für ausgeschlossen; erst recht nicht, wenn die Lehrkraft aus dem Bereich "Ernährungslehre" kommt und in der betreffenden Schule nicht die entsprechenden Fachpraxislehrkräfte zur Verfügung stehen.

    "Neue" Lehrwerke sind oft schlicht Facelifts bisheriger Lehrwerke und führen nun echt nicht zur Notwendigkeit völlig neuer Einarbeitung, wie hier suggeriert wird.

    Kommt drauf an. Wenn es die Neuauflage eines bereits genutzten Lehrbuchs ist, dann ist natürlich nur sehr wenig bis gar keine Einarbeitung notwendig. Wenn wir allerdings zu einem Lehrbuch eines anderen Verlags wechseln, muss man sich m. E. doch meist erstmal darin "einlesen" und einarbeiten. Und teilweise führen wir in Bildungsgängen auch Lehrwerke komplett neu ein, wenn es bisher für den Bereich überhaupt keine u. E. geeigneten Materialien gab (wie es bspw. derzeit noch für die neu entstandene von mir genannte "BFS dual" in NDS der Fall ist).

    Hier hilft es ungemein, im Team verteilt Unterrichtssequenzen vorzubereiten....sofern die Kolleginnen und Kollegen dazu bereit sind, was leider nicht überall gegeben ist.

    Und sofern es überhaupt "parallel" arbeitende Lehrkräfte gibt ;) . In recht vielen Bildungsgängen haben wir nur eine Klasse pro Jahrgang, wo dann nur eine Kollegin/ein Kollege ein bestimmtes Lernfeld oder ein allgemeinbildendes Fach unterrichtet.

    Vor allem die Handwerkskammern legen ihre Veranstaltungen aufs Wochenende. Die Mitglieder arbeiten ja oft in kleinen Betrieben, da kann man nicht in der Woche einen tag einfach zu machen.

    Ah, ok, das mag sein. Scheint aber wohl bei uns in der Gegend entweder anders geregelt zu werden oder unser SL wird zu solchen Veranstaltungen nicht eingeladen ;) . Meine Schule hat insgesamt eher mit der IHK als mit der HWK zu tun, da unser Anteil an Azubis aus dem Bereich der HWK kleiner ist.

    Genau, das ist die Sitzung aller Elternvertreter, wo natürlich genauso Lehrkräfte mit beratender Funktion mit vertreten sind, wie Schülervertreter, so wie eben umgekehrt auch Eltern und Schüler in der Gesamtkonferenz.

    Das ist in NDS nicht so. An den Sitzungen des Schulelternrats nehmen nur die gewählten Klassenelternvertreter*innen teil; also weder Lehrkräfte noch Schülervertreter*innen (siehe §90 NSchG). Wahrscheinlich heißen deshalb diese Sitzungen hier auch nicht "Konferenzen".

    EDIT:

    Da bei uns der Hort ja generell mindestens bis 16 Uhr arbeiten muss und mit zum Personal gehört, können wir nie vor 16.30 Uhr beginnen, der Spätdienst (bis 18 Uhr) muss dann eh später dazu kommen.
    Die Schulgesetze in Berlin und Brandenburg sehen übrigens vor, dass dies zu für Eltern machbaren Zeiten stattfinden muss, da finde ich solche Aussagen, wie man lässt sich nur aufstellen, wenn das ermöglicht werden kann, sehr unpassend.

    Die finden bei uns leider auch oft so früh statt, obwohl das meiner Meinung nach dann klar ein Verstoß gegen das Schulgesetz ist (siehe oben, genau wie Fachkonferenzen).

    Na ja, wer nachmittags arbeiten muss, wird es aber ja auch kaum schaffen, um 16:30 Uhr zu einer Konferenz zu erscheinen... Mir ist hier in NDS jedenfalls keine Schule bekannt, an der Konferenzen später als 15:30-16 Uhr starten (und das ist nach einer - mündlichen, vor etlichen Jahren mal getätigten - Aussage der Landesschulbehörde auch die "zumutbare" Zeit für berufstätige Elternvertreter*innen :weissnicht: ...).

    Zeugniskonferenzen - trotzdem dazu die Klassenelternvertreter*innen eingeladen werden müssen - finden an meiner Schule ab 14 Uhr statt ;) . Aber auch das wird den Erziehungsberechtigten auf dem Elternabend zu Schuljahresbeginn mitgeteilt. Die Klassen, in denen es eine Elternvertretung gibt (das sind ja bei uns längst nicht alle), werden im Zeitplan für die Zeugniskonferenzen nach hinten gelegt.

    EDIT: Dienstbesprechungen und Co. finden bei uns erst nach Ende der 8. Stunde statt (die endet um 15:10 Uhr), weil dafür kein Unterricht ausfallen soll. Konferenztag ist donnerstags.

    Puh, nein, so heftig ist es bei uns zum Glück nicht! Klar werden wir auch immer mal in verschiedenen Bildungsgängen eingesetzt, in die man sich dann neu einarbeiten muss, und es gibt ab und zu mal Änderungen (dieses Schuljahr z. B. wurde bei uns ein neuer Bildungsgang eingerichtet: die "BFS dual"; oder es gibt neue Rahmenlehrpläne wie ab diesem Schuljahr für den Ausbildungsberuf "Industriekauffrau/-kaufmann"), aber letzteres ist nur durchschnittlich alle 8 Jahre der Fall, würde ich schätzen. Neue Lehrwerke, in die man sich einarbeiten muss, gibt es (abgesehen von bspw. Englisch im BG, wo die "verbindlichen Materialien" jährlich wechseln) ebenfalls frühestens alle drei Jahre.

    Von daher kann ich in schon eine Routine entwickeln in den Bildungsgängen, in denen ich jahrelang in den selben Lernfeldern und in Englisch eingesetzt bin. Und das finde ich auch gut so, denn ich finde diese Routine keinesfalls langweilig sondern eher entspannend.

    Susannea : Was ist denn eine "Gesamtelternkonferenz"? Eine Sitzung des Schulelternvertretung/des Elternbeirats? Da sind doch eigentlich keine Lehrkräfte oder Mitglieder der Schulleitung anwesend, oder?

    Sämtliche Konferenzen - abgesehen von Zeugniskonferenzen - und auch alle anderen Sitzungen und Dienstbesprechungen finden an meiner Schule übrigens zwischen 15:30 und 17:30 Uhr statt (kenne ich auch von anderen BBSn so; abends findet solche Sitzungen nicht statt). Die in diese Konferenzen gewählten Elternvertreter*innen nehmen daran aber auch teil (ihnen wird schon zu Beginn des Schuljahres bei der Wahl des Schulelternrats und damit auch der Wahl der Konferenzvertreter*innen mitgeteilt, dass unsere Konferenzen nachmittags stattfinden; wer dann noch arbeiten muss, lässt sich halt nicht als Vertreter*in aufstellen).

    Ist das so? Bei uns gibt es eigentlich nie Abendtermine, auch nicht für die SL. Was macht ihr denn Abends so?

    Und wieder ein guter Grund für meine Schulform 🥰

    Bei euch gibt es tatsächlich nie Termine, die bis in den Abend hinein dauern? An meiner Schule haben wir zu Schuljahresbeginn einen Elternabend zur Wahl der Klassenelternschaften (ist vorgeschrieben für Klassen, in denen mind. die Hälfte der SuS noch minderjährig ist) - der dauert von 18:30 bis max. 20 Uhr; dann gibt es Ende November den Eltern- und Betriebssprechtag (16-20 Uhr) sowie Anfang Februar zwei Infoveranstaltungen: für das BG (17:30-19 Uhr) und für die weiteren Bildungsgänge (17-19 Uhr). Bei diesen Terminen ist auch unser Schulleiter anwesend. Er muss außerdem an den Sitzungen des Schulvorstands teilnehmen, die dreimal pro Schuljahr stattfinden (i. d. R. 18-20 Uhr, da auch Vertreter*innen der Ausbildungsbetriebe im Schulvorstand sind), und hat manchmal spätnachmittags bis in den frühen Abend weitere Termine, z. B. mit Vertreter*innen des Landkreises als Schulträger oder mit betrieblichen Vertreter*innen.

    Bangers'n'Mash : Ich finde auch, dass die Frage nach dem Wohnort eine sehr individuelle Entscheidung ist. Im Gegensatz zu meinen Vorschreiber*innen genieße ich es sehr, nicht (mehr) an meinem Schulort zu wohnen. Ich habe zu Beginn meiner Tätigkeit sechs Jahre am Schulort (Kleinstadt mit ca. 21000 EW) gewohnt und habe es als sehr nervig empfunden, wirklich andauernd SuS zu begegnen: beim Spazierengehen, beim Einkaufen, in Restaurants und Kneipen, im Fitnessstudio,... - entweder als "Privatpersonen" oder als Azubi, Aushilfe oder auch Sohn/Tochter der Inhaberfamilie (war in mehreren Restaurants, zwei Eiscafés, einem Kiosk und jeweils einem "Dönerladen" und einem Asia-Imbiss im Ort der Fall). Mit Eltern habe ich ja in meiner Schulform weniger zu tun, aber auch denen bin ich ab und zu begegnet. Nee, das brauche ich echt nicht in meiner Freizeit! Hinzu kommt, dass meine Schule mitten in der Stadt liegt und ich z. B. auf dem Weg von meiner Wohnung in die Innenstadt daran vorbei musste. Auch dadurch wurde ich ständig an die Arbeit erinnert, was ich persönlich ebenfalls nicht mag und nicht mehr möchte (ich empfand dadurch die Abgrenzung Arbeit - Freizeit als schwierig).

    Nun wohne ich seit fast 15 Jahren in fast 50 km Entfernung vom Schulort. Gerne wäre ich ein wenig näher dran gezogen (25-30 km empfinde ich als ideal), aber das passte halt nicht, als ich mit meinem jetzigen Ehemann zusammenzog. Mir macht das Pendeln zur Schule gar nichts aus - außer bei Eis und Schnee im Winter (aber da fällt ja der Präsenzunterricht in besonders heftigen Fällen eh aus); wir fahren aber auch viel in Fahrgemeinschaft, da eine recht große Gruppe von 15-20 KuK ebenfalls hier in der (Groß-)Stadt/an meinem Wohnort wohnt. Ich kann gerade auf dem Rückweg von der Schule wunderbar im Auto abschalten, muss ich sagen.

    Zwei der drei Schulleiter, die ich mittlerweile an meiner Schule "erlebt" habe, wohnten ebenfalls nicht am Schulort. SL 1 wohnte am Schulort, SL 2 in einem Nachbarlandkreis in ca. 45 Min. Entfernung von der Schule (der hatte sich aber tatsächlich zeitweise ein Zimmer am Schulort gemietet, weil er - in "höherem" Alter - keine Lust mehr hatte, nach Abendterminen noch nach Hause zu fahren) und der derzeitige SL wohnt ca. eine halbe Stunde entfernt vom Schulort im selben Landkreis.

    Gilt für SL nicht sowieso so etwas wie Ortspflicht? Ich meine, dazu existiert eine Rechtsvorschrift. Zumindest in SH ist das so.

    Nein, die gibt es schon seit langer Zeit nicht mehr. Siehe u. a. ein Urteil des BVerwG von 1991 (!): "Beamte sind grundsätzlich nicht verpflichtet, am Dienstort zu wohnen ("Residenzpflicht"). Das gilt auch für Schulleiter." (rehm eLine | Beamtenrecht des Bundes und der Länder - Gesamtausgabe - Nr. 2 BVerwG vom 07.03.1991 – 2 B 28.91)

    Ich habe natürlich den kompletten Thread gelesen. Eine "Unterstellung" kann ich in dieser - zugegebenermaßen überspitzt ausgedrückten (wie es Seph ja auch bereits beschrieben hatte) - Nachfrage von Sissymaus allerdings nicht erkennen.

    Tipp meinerseits als langjährige Foren-Userin: Drück' dich in Zukunft einfach nicht mehr so nebulös mit "..." aus, sondern schreib' gleich ganz klar und direkt, was du meinst. Dann kommt es seitens anderer User*innen gar nicht erst zu irgendwelchen Assoziationen und Nachfragen können von vornherein vermieden werden ;) .

    Ich frage mich immer was das Gehampel um die AfD soll. Entweder sie ist verfassungsfeindlich, dann gehört sie verboten, egal wie groß sie ist. Oder sie ist nicht verfassungsfeindlich, dann verbietet sich eigentlich sogar die Ächtung im Bundestag.

    Dieses ewige: „Das sind die Schmuddelkinder, aber wir trauen uns nicht sie rauszuwerfen (=Verbotsverfahren)“, führt doch zu nichts.

    Wo ist der Verbotsantrag!?!

    Zum Thema "AfD-Verbotsanträge":

    Deutscher Bundestag - Hitziger Schlagabtausch zu AfD-Verbotsanträgen

    und

    Vorerst Aus für AfD-Verbotsantrag | tagesschau.de

    Die Luft scheint hier raus zu sein. Ich fands witzig. Schade, das DpB nicht mehr da ist.

    Stimmt, dass DpB nicht mehr hier angemeldet ist, finde ich auch sehr schade :( .

    Ich fand das Spiel zwar auch ganz witzig, hatte aber schon zu Beginn angemerkt, dass ich ziemliche Probleme habe, mir das "Äußere" von Personen vorzustellen. Siehe mein Beitrag vom 12.11.21:

    Das ungefähre Alter ist das einzige, was ich mir bei einigen - bedingt durch ihre Beiträge, in denen sie sich zu privaten Dingen geäußert haben - vorstellen kann. Aber was das Aussehen angeht...:weissnicht: Aber ich bin ja eh nicht so kreativ ;) .

    In NRW muss man es mittlerweile als Lehrkraft nachweisen bei Neueinstellung. Rückwirkend wurde am BK bisher noch nicht eingefordert (also zumindest von mir nicht :D)

    Ja, genau, bei Neueinstellung und für die LiV, die nach Inkrafttreten des Gesetzes ihr Ref. begonnen haben, gilt dieses nun. Für die "Bestandslehrkräfte", die zu dem Zeitpunkt bereits im Schuldienst an den BBS waren, anscheinend nicht. Ich habe darüber nichts weiter gefunden (hatte gestern mal gegooglet), aber ich kenne keine BBS-Lehrkraft, die (bisher) einen Impfnachweis oder eine Titerbestimmung nachreichen musste.

    Stimmt, aber muss man dann keinen Titer bestimmen lassen?

    Nein, auch das gilt nur für nach 1970 Geborene. Siehe auch dazu mein gestern geposteter Link: "Fragen und Antworten zum Masernschutzgesetz | BMG . Dort heißt es u. a.: "... Erwachsene, die nach 1970 geboren sind, müssen mindestens zwei Masernschutzimpfungen nachweisen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern vorlegen. Die Immunität kann durch einen Bluttest (sog. Titerbestimmung) festgestellt werden."

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