Das steht in der GSO so nirgends, die Behauptung hält sich aber hartnäckig. In der GSO steht nur, dass du schriftliche und mündliche Noten machen musst. Es ist auch keine verbindliche Anzahl an Leistungsnachweisen vorgeschrieben und es steht auch nirgends, dass du von allen Schülern die gleiche Anzahl an Leistungsnachweisen erheben musst.
Ich vermute mal, dass das jede Schule intern klärt.
Bei uns hing das vom Umfang des Faches ab.
In Englisch musste ich pro Halbjahr 2 Schulaufgaben, 2 Exen und eine mündliche mit Datum nachweisen.
In einem Lernfach wie Geschichte mussten wir 2 Exen und eine mündliche mit Datum nachweisen.
Fehlte eine Ex, hast du den Schüler einfach nochmal abgefragt.
Fing der allerdings an, sich wegzuducken, kam es entweder zu der mündlichen "Zaubernote" oder - besonders in ein-/zweistündigen Lernfächern - zur schriftlichen Feststellungsprüfung. Die aber eben erst, wenn der Schüler gleich mehrere Leistungsnachweise versäumt hat, weil man dann nun wirklich nicht mehr zaubern kann.

