Du hast Recht. Ich hatte nicht bedacht, dass ja die Volksgesundheit im Fokus steht und sich von daher automatisch der Verdacht auf niedere Beweggründe bei denen, die da ihre Nachbarn anzeigen, freilich verbietet. Ich muss da wohl auch noch etwas wachsamer sein.
Wenn ich also meinen Nachbarn anzeige, der ein Drogenlabor hat, dann handele ich aus niederen Beweggründen und denunziere ihn?