In Ba-Wü ist jeder 2.Samstag offizieller Schultag. Er kann durch Beschluss der Schulkonferenz und Umschichtung der Unterrichtsstunden auf die Tage Mo-Fr jedoch unterrichtsfrei gehalten werden. Dass Lehrer an diesem Tag nicht unterrichten müssen, bedeutet nicht, dass sie an diesem Tag nicht arbeiten und ihre wöchentliche 41-h-Woche ableisten. Das ist nicht als Hinweis an Schulleitungen gedacht, um dies als Begründung für Konferenzen zu verwenden. Aber als Hinweis an KuK, die mit ihrem Rechtsschutz vor Gericht ziehen wollen.
Deshalb beginnen Ferien offiziell in Baden-Württemberg oft am Samstag (nicht Montag, wenn die Ferien gerade diesen Samstag treffen).
(Und nur 3 Stunden am letzten Schultag ist hier auch nicht möglich, es müssen mindestens 4 sein, sonst gilt es als (beweglicher) Ferientag. (Es ist aber erlaubt z. B. 2 Stunden Schulgottesdienst stattfinden zu lassen, da niemand hin muss, bleiben dann für die allermeisten nur 2 Stunden übrig.)