Ja, weil er halt irgendwas in der Schweiz zu versteuern hat. Entweder er hat hier Wohneigentum, Wertpapiere oder bezieht Kapitalleistungen aus der Pensionskasse oder Säule 3a. "Einfach so" zahlt ein Auslandsschweizer keine Steuern in der Schweiz. Man kann sich aus dem Schweizer Bürgerrecht übrigens entlassen lassen.
Ja, er hat beim Staat bzw. Kanton gearbeitet also letzteres (und ihm wurde gesagt, dass zumindest ein Teil grundsätzlich bleibt). Für ihn ist es egal, der Teil wird komplett bei der deutschen Steuerlast berücksichtigt, für Deutschland ist es schlecht.
Und genau darum ging es mir. Aufgabe der Staatsbürgerschaft (und damit keine Rückkehr im Alter mehr möglich) oder weiter Steuern (und Krankenversicherung) zahlen. Schweiz und USA machen es richtig.