... musst du das mit deiner Dienstherrin klären. Es gibt Regeln für Überstunden, wie viele es sein dürfen, wie sie uszugleichen oder zu vergüten sind. Und, was du zu tun hast, wenn du überlastet bist. Und, wie darauf zu reagieren ist.
Wenn der Ausfall der einen, warum auch immer, zur Überlastung der anderen führt, hat jemand einen Fehler gemacht. Der ist zu beheben, Zu verlangen, dass die eine dann nicht mehr krank, besonders gefährdet oder tot zu sein hat, ist der falschen Ansatz (auf den Lehrerinnen aber zu gerne 'reinfallen).
Ja, ich konnte sie als MAU-Stunden abrechnen. 200+ Euro (netto) mehr im Monat sind schön (ausbezahlt ein halbes Jahr später) , aber statt 25 Deputatsstunden plötzlich 29 und 4 statt 2 Nachmittage (und alle Vormittage) sind am Gymnasium zu viel. Ich konnte nicht mehr abschalten. Und als dann noch zusätzlich mein Leistungskurs ins Abitur kam (und eine zusätzliche mündliche Abiturprüfung im übernommenen Teil der Kollegin) war es endgültig zu viel.
Erst beim einschalten des Personalrats habe ich den Begriff Überlastungsanzeige kennengelernt (beim Gespräch vorher mit der SL kannte ich ihn noch nicht und die SL hatte alles abgewimmelt).
Damit es nicht falsch verstanden wird.
Ich habe Jahre zuvor eine Klasse von einem Kollegen übernommen, damit er nicht zwangspensioniert wurde. Aber es geht nur begrenzt, ich werde nicht jünger und niemand ist gedient, wenn ich nicht mehr kann. Und inzwischen weiß ich, dass ich nicht unbegrenzt kann, auch wenn ich den Kollegen noch so gerne habe.
Es gibt die Möglichkeit der Stundenreduktion für Behinderte und dann kommen auch zusätzliche (Vertretungs-)Lehrer an die Schule (in Baden-Württemberg müssen es aber mindestens 3 Wochen Ausfall sein). Wenn