Ist das in NRW so? In NDS scheinbar nicht. Zitat aus den "FAQ Bestimmungen für den Schulsport" (Stand 07.01.22) des nds. MK:
"Frage: „Muss die Lehrkraft bzw. Aufsicht führende Person auch beim Schwimmen und Baden im Rahmen von Schulfahrten über das Rettungsschwimmabzeichen Bronze und die besonderen Rettungsfähigkeiten verfügen?“
Antwort: „Wenn keine allgemeine Aufsicht über Badegäste von mindestens einer Schwimmmeisterin oder einem Schwimmmeister ausgeübt wird, muss die Lehrkraft bzw. Aufsicht führende Person rettungsfähig gemäß der „Bestimmungen für den Schulsport“ sein."
Wenn wir mit einer Klasse ins Freibad gehen, müssen wir das vorher dort anmelden und die Bademeister sagen ausdrücklich, dass sie es nicht leisten können, ganze Schulklassen zu beaufsichtigen. Hier sind viele Schulen im Ort und es ist keine Seltenheit, dass sich da 3 oder 5 Klassen tummeln. Und ja, bei uns muss jemand mit "Schwimmschein" dabei sein.