Beiträge von Zauberwald

    Zauberwald: Das ukrainische Kind wird bis zu seiner Flucht aber eine Bildungsbiographie gehabt haben, die mit einer deutschen vergleichbar ist. Der von dir beschriebene Junge wird nicht als 9-jähriger Analphabet in eine 3. Klasse gekommen sein.

    Andere ukrainische Kinder, die genau seinen schulischen Hintergrund hatten und hier genauso empfangen wurden, bleiben stumm und kommen gar nicht mit. Es liegt nicht immer nur an der Schule hier. Wir hatten sogar schon ukrainische Flüchtlingskinder, die zusätzlich nachmittags ukrainischen online- Unterricht hatten und das viel ernster nahmen, weil die Familien zurückwollten. Unsere Hausaufgaben wurden z.B. gar nicht erst gemacht. Wann auch?

    Aber das ist ja gar nicht Thema. Wollte nur sagen, erst einmal abwarten wie es wird. Nicht alles liegt auch nur an der Schule. Willkommensklassen gibt es bei uns nur an manchen Schulen. Da müsste das Kind zuerst hin, wenn es geht.

    Das läuft dann sooo unterschiedlich mit den Kindern. Vor ca 1 Jahr war ich bei dm und wollte für meine Klasse zum Abschied eine Fotocollage erstellen. Fotos von meinem Smartphone. Ich hab mich ungeschickt angestellt und plötzlich sagte ein ca 10 jähriger Junge neben mir, was ich vorhabe und ob er mir helfen soll. Im Laufe der Aktion stellte sich heraus, dass wir mal an derselben Schule waren. ^^ Ich war für 1 Jahr an die Grundschule abgeordnet, auf die er als ukrainisches Flüchtlingskind kam. Er erzählte mir ganz stolz, dass er nach den Ferien auf eine Gemeinschaftsschule wechselt. Er konnte gut Deutsch und es war eine sehr nette Begegnung. Ich ließ noch Kollegen von damals grüßen. Auf der anderen Seite gibt es Kinder, denen ihre Kriegserfahrung im Gesicht steht, die nicht gut Fuß fassen und kaum sprechen. Trotz Förderstunden kaum Fortschritte machen und an die man schlecht rankommt. Man kann nicht wissen, wie es wird. Es hängt von vielen Dingen ab. Wir wissen nicht einmal, wo das Kind herkommt und warum es nicht in der Schule war.

    Es gibt Neuigkeiten: (Rheinische Post)

    Duisburg/Wesel. Die seit mehr als 15 Jahren krankgeschriebene Lehrerin aus Duisburg hat offenbar schon 2017 einen Rechtsstreit mit dem Land NRW geführt – angeblich, weil ihre Schule sie loswerden wollte. NRW-Schulministerin Feller fordert jetzt „umfassende“ Aufklärung.

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    In der Feldmark befindet sich das Berufskolleg in Wesel.© Klaus Nikolei

    Im Fall der seit mehr als 15 Jahren erkrankten Lehrerin aus Duisburg gibt es neue Erkenntnisse. Die Frau, die über den gesamten Zeitraum ihre vollen Bezüge als Lehrerin bekam, hatte sich gerichtlich gegen die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung durch die Bezirksregierung Düsseldorf gewehrt, war mit ihrem Widerspruch letztlich aber vor dem Oberverwaltungsgericht gescheitert.

    Am Montagmorgen hat nun das Verwaltungsgericht in der Landeshauptstadt nachträglich das erstinstanzliche Urteil zum Fall veröffentlicht. Darin wird deutlich, wie die Bezirksregierung die amtsärztliche Untersuchungsanordnung für die Frau ursprünglich begründet hat. Zudem hat das Gericht bestätigt, dass sich die Lehrerin und das Land NRW bereits im Jahr 2017 einen Rechtsstreit geliefert haben.

    Lehrerin versuchte, sich gegen eine zusätzliche neurologisch-psychiatrische Begutachtung zu wehren

    Wie aus dem formellen Beschluss hervorgeht, stützt sich die Bezirksregierung auf einen Passus aus dem „Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern“ in Verbindung mit einem Absatz aus dem Landesbeamtengesetz NRW. Demnach sind Zweifel an der Dienstfähigkeit (die eine Untersuchungsanordnung rechtfertigen würden) schon alleine dann begründet, wenn ein Beamter drei Monate innerhalb von sechs Monaten, oder sogar noch darüber hinaus infolge einer Erkrankung keinen Dienst getan hat.

    Weiter heißt es im Gerichtsbeschluss, dass die Behörde die Untersuchungsanordnung auch nicht näher begründen muss, wenn sie sich auf den Passus mit den Fehlzeiten beruft. Dieser Argumentation ist das Oberverwaltungsgericht in der nächsten Instanz gefolgt.

    Darüber hinaus ist auch schon im ursprünglichen Beschluss des Verwaltungsgerichts die Rede davon, dass die Lehrerin versuchte, sich gegen eine zusätzliche neurologisch-psychiatrische Begutachtung zu wehren – vergebens. Das Verwaltungsgericht hielt diese Entscheidung für zulässig und verwies auf einen vergleichbaren Fall, der vom Bundesverwaltungsgericht entschieden wurde.

    2017 klagte die Lehrerin gegen eine drohende Versetzung

    Bereits im Juni 2017 soll es außerdem schon einmal zu einer rechtlichen Auseinandersetzung zwischen der Lehrerin und dem Land NRW gekommen sein. Wie eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts bestätigt, klagte die Frau damals per Eilantrag gegen ihren Dienstherrn. Offenbar haben sich die Parteien dann aber einigen können – im August wurde der Antrag zurückgenommen. Worum es damals ging, kann das Gericht heute nicht mehr sagen. Laut einem Bericht der „Bild“ soll sich die Frau gegen eine drohende Versetzung an eine andere Schule gewehrt haben. Demnach hatte das Berufskolleg Wesel wohl versucht, ihre Stelle neu zu besetzen. Der Vorgang könnte darauf hindeuten, dass die Bezirksregierung in Düsseldorf den Fall sehr wohl im Blick hatte.

    Die Lehrerin zog nach dem Beschluss der Düsseldorfer Verwaltungsrichter mit ihrer Beschwerde weiter vor das Oberverwaltungsgericht in Münster. Dort wurde die Klage allerdings ebenfalls abgelehnt.

    Die Lehrerin soll im Schuljahr 2003/2004 ihre Stelle in Wesel angetreten haben, sechs Jahre später fiel sie dann wegen Krankheit aus. Die Arbeitsunfähigkeit sei über Jahre hinweg mit ärztlichen Attesten bestätigt worden. Wie es aus den Gerichtsakten hervorgeht, wurde die Frau im Zeitraum bis 2025 von mindestens zwei Ärzten krankgeschrieben. Aufgefallen war der Fall dann Anfang des Jahres, nachdem die Schulaufsicht die Akten geprüft hatte.

    Lehrerin bekam mehrere Tausend Euro Förderung für ein medizinisches Start-up

    Offenbar hatte sich die Lehrerin in der Zwischenzeit ein zweites berufliches Standbein aufgebaut: Nach Informationen der Redaktion soll sie zeitweise als Heilpraktikerin gearbeitet haben. Unter dem Namen der Frau finden sich entsprechende Angaben über sie auch auf einschlägigen Seiten, auf denen man Arzttermine buchen kann. Sogar ein medizinisches Start-up hat sie gegründet – und dafür trotz ihrer Besoldung eine Fördersumme von mehreren Tausend Euro erhalten. Ein entsprechender Bericht liegt der Redaktion vor.


    Die krankgeschriebene Lehrerin erhielt während ihrer Krankschreibung weiter ihre vollen Bezüge. Das Gehalt einer Studienrätin in NRW beträgt je nach Erfahrungsstufe zwischen etwa 5000 und 6100 Euro brutto im Monat.

    Mehrere Fragen unserer Redaktion an die Bezirksregierung zu dem Fall sind bislang unbeantwortet. Die Behörde verweist auf die andauernde Aufarbeitung. Auch die Anwälte der Lehrerin haben auf eine Anfrage der Redaktion nicht reagiert. NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU) fordert unterdessen Aufklärung: „Für mich stellen sich da auch viele Fragezeichen, weil ich so einen Fall auch selbst so noch nicht erlebt habe.“ Die Bezirksregierung in Düsseldorf müsse den Fall nun „umfassend“ aufklären.

    (atrie/th leom)

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    „Sie wird wohl nichts zurückzahlen müssen“

    Lass dich bloß nicht abwimmeln. Ich hatte auch mal ein Thema mit der Beihilfe, bei dem es sich wochenlang zog. Es ging darum, dass man, wenn man 3 Kinder hat, auch zu 70% beihilfeberechtigt bleibt, auch wenn nicht mehr alle unter 25 sind. Der eine Mitarbeiter hat das immer wieder abgelehnt und mir Belege geschickt, die aber mir Recht gaben. Er hat das anscheinend selbst nicht verstanden. Nach mehrfachem Hin und Her hat eine andere Sachbearbeiterin alles richtiggestellt.

    Es sei denn, das ist wieder Ländersache, dann nehme ich alles zurück... kann ich mir aber nicht vorstellen.

    Ich verstehe nicht, warum die Beihilfestelle nein sagt. Dein Kind ist beihilfeberechtigt, egal wie es versichert ist. Meine Kinder waren z.B. wie der Vater in der GKV, ich bin Privat versichert. Trotzdem sind die Kinder zu 80% beihilfeberechtigt. Die GKV hat z.B. die Zahnspange abgelehnt, trotzdem hat die Beihilfe 80 % davon übernommen. Das war eine enorme Erleichterung. Den Rest habe ich selbst bezahlt.

    Also hier gibt es das noch, falls wir genügend Stunden dafür übrig haben, sonst nicht. Findet aber meist in der 6. Stunde statt und man kann darüber streiten, wie viel Sinn das macht. Naja, mehr als gar nix. Finde es mit wenig Kindern und unterrichtsbegleitend am sinnvollsten, so in etwa: "Könntest du heute bitte mit Max (und den 3 anderen) nochmals die schriftliche Addition mit Übertrag üben,.... die haben das noch nicht ganz verstanden..."

    Meine Kinder zahlen hoffentlich nicht mehr lange die Rente von anderen, sondern sind teil einer eigenfinanzierten Rente.

    Das scheint ja bisher nicht gut zu funktionieren, sonst würde sich die Boomerschelte erübrigen. Alle die jetzt eine Rente wollen, haben doch selbst lange dafür eingezahlt. Wenn es so viele Menschen sind, war es auch viel Geld, das in die Rentenkasse eingezahlt wurde (Ich rede nicht von Pensionären, sondern von Rentnern, falls es nicht verstanden wird). Wo ist das eigentlich?

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