Beiträge von Zauberwald

    Sicher bin ich mir nicht. Wäre ja schön, wenn es da mal eine Vorgabe gibt. Was ich nur weiß, dass die Kinder Masken die hinter dem Kopf zusammengebunden werden nicht auf die Spielgeräte dürfen. Man hat Angst, dass sie sich verletzen.

    Ok, habe gerade mal nachgesehen. Das hört sich gut an, aber wie will man das in der Praxis handhaben:

    Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist jede geeignete textile oder textilähnliche Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache verringert, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie. Die Mund-Nasen-Bedeckung ist nur geeignet, wenn sie Mund und Nase vollständig bedeckt und an den Rändern eng anliegt.

    Aber du schreibst doch selbst an anderer Stelle, dass jüngere deutlich weniger in das Infektionsgeschehen eingreifen. Also ist es doch egal.

    Ja, sollte es ... aber wie weit das von der Wirklichkeit weg ist, kann ich nicht sagen.

    Noch ein Schwank aus meiner Jugend - obwohl ich in einer Grossstadt aufgewachsen bin, gab es Schulmensen währen meiner Schulzeit (80er) gar nicht, auch keine Ganztagesbetreuung. In der grossen Pause verkaufte der Hausmeister Brötchen und ernährungswissenschaftlich wertvolle Lebensmittel wie saure Schlangen, Schokoriegel und Kakao im Tetrapak 😋 Fand das Angebot übrigens lecker, es hat sich auch niemand über die „ungesunden“ Sachen beschwert, soweit ich weiss.

    Vermutlich auch "Durstlöscher?" ....davon hatten wir es neulich erst.

    Eine Kollegin nimmt immer die Reste vom Vortag mit, schiebt das Ganze in die Mikrowelle im Lehrerzimmer und das gibt oftmals einen speziellen Duft - je nachdem was es ist, finde ich es penetrant oder penetranter.

    Eine abgeordnete Kollegin bunkerte ganze Dosenvorräte in ihren Schränken. Da wurde früh um halb 10 die Thunfischdose geöffnet und ausgelöffelt - ich bin wohl irgendwie einfach zu geruchsempfindlich. :neenee:

    Er kann auch pink, grün und gelb sein, der Kohl. Das war aber kein öffentlicher Post sondern eine PN an ein paar wenige Personen mit einem link auf ein Video von einer Schülerin aus dem Fernunterricht 🙂

    Ich kenne übrigens niemanden der Natron in seinen Rotkohl tut. Igitt. Aber mein Kartoffelsalat ist ja auch schon nicht bayrisch 😁

    Habt ihr eigentlich Schnee? Ich habe heute welchen gefunden:

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    Ja, gestern etwas, heute nur noch ein Flaum (Schwarzwald).

    Hallo ihr Lieben, ich hoffe, ihr hattet alle einen wunderschönen "heiligen" oder unheiligen, heidnischen, entspannten, gemütlichen, liebevollen usw Abend!

    Lasst es euch gut gehen, genießt das irdische Dasein und seid nett zueinander!

    Und habt noch schöne weitere Feiertage, möglichst ohne Korrekturen oder andren Stress.

    Herzlichen Dank, das wünsche ich dir und allen anderen Lieben hier auch!

    Wie wird in Baden-Württemberg der Übergang von der Förderschule zur Berufsausbildung gestaltet?

    Die Frage der beruflichen Eingliederung von Förderschülern ist in fast allen Bundesländern ähnlich strukturiert und geregelt wie in BW. Aus dem beigefügten Schema geht hervor, dass eine wichtige Eingliederungsgrundlage die sich unmittelbar an den Förderschulabschluss anschließenden, außerschulischen Beruflichen Vorbereitungsmaßnahmen (BVB) und schulischen Berufsvorbereitungen (BVJ, BVE) sind. Je nach Qualität dieser Anschlusswege entscheidet sich der Übergang an der 1. und 2. Schwelle in den Arbeitsmarkt. Eine ganz wesentliche Voraussetzung für das Gelingen der berufsvorbereitenden Maßnahmen ist das Begleitsystem. Förderschüler scheitern zumeist nicht eindimensional in einem Lebensfeld, sondern in der Kombination unterschiedlicher Probleme im Leben. Diese kommen aus den Bereichen Legalität, Aufenthalt, Wohnen, Umgang mit Finanzen, Partnerschaft und Suchtverhalten. Ein vielfach negativ sich auswirkender Faktor stellen die fehlenden oder unstrukturierten persönlichen Rahmenbedingungen im Hintergrund dar.


    Wie hoch ist der prozentuale Anteil an Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die eine Berufsausbildung machen?

    In allen Regionen werden die Verbleibsdaten der Förderschüler regelmäßig abgefragt. Dabei zeigt sich, dass die Abgänger nach der ersten Schwelle, also nach Beendigung ihrer beruflichen Schulpflicht bzw. der schulischen und außerschulischen Berufsvorbereitungsmaßnahmen, zu 80 % eine Regel- oder Sonderausbildung beginnen. Auch die Aufnahme eines zunächst ungelernten Beschäftigungsverhältnisses kann das Ziel beruflicher Vorbereitung sein (ca. 10 %). Die Zahl der Schüler, die nach der Berufsvorbereitung in Maßnahmen der Arbeitsagentur verbleiben, ist weiter rückläufig (5-7 %). Ein sehr geringer Anteil von 2 % Abgängern bleibt unversorgt.

    Die Förderschulen bilden, wenn möglich, ein engmaschiges Netz von Betrieben, in denen ihre Abgänger Praktika absolvieren und in denen möglichst auch ein Ausbildungsplatz vermittelt werden soll. Das Netz dieser Partner ist von Region zu Region unterschiedlich belastbar und zudem konjunkturabhängig.


    Wie bereitet die Förderschule die Schüler auf das Berufsleben vor?

    Alle Förderschulen legen in der alltäglichen Arbeit ihren Schwerpunkt auf ein qualitativ gutes Eingliederungskonzept. Fragen der Eingliederung in Arbeit und Leben werden dabei von der ersten bis zur Abgangsklasse aufgegriffen. Themen werden kontextsensibel und milieuspezifisch in Form individueller Lern- und Entwicklungsbegleitung aufbereitet. Der Bildungsplan unterstützt die Schulen bei dieser Arbeit.

    In den meisten Fällen bestehen die berufsbezogenen Inhalte aus Arbeitsfrüherziehung (Kennen lernen und Erproben arbeitsweltbezogener Einstellungen und Fähigkeiten vor dem 14. Lebensjahr), Kompetenzanalyse profil-ac, Praktika (Kombination aus Block- und Tagespraktika in großem zeitlichen Umfang z.B. 6-8 Wochen pro Schuljahr in Klassen 8/9), Schülerfirma und einem Patensystem z.B. aus Jugendbegleitern.

    Handwerks- oder Handelskammern aber auch die Agentur für Arbeit sind in diesen Prozess eingebunden. In Bildungsregionen ist diese Partnerschaft auch vertraglich festgeschrieben. In Freiburg z.B. in der Konzeption Erfolgreich in Ausbildung. An den Förderschulen gibt es - finanziert durch den Schulträger - auch Jugendberufshilfe. Diese Unterstützung hängt von der finanziellen Situation des Schulträgers bzw. dessen Schwerpunktsetzung im Bildungsbereich ab. Förderschulen beteiligen sich erfolgreich auch an Zertifizierungssystemen der Innungskammern, wie z.B. das Berufswahlsiegel.


    An welchen Einrichtungen erfolgt die Berufsausbildung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und welchen Einfluss hat der formale Schulabschluss?

    Die Berufsausbildung erfolgt in betrieblichen und außerbetrieblichen Einrichtungen in formal geregelten Vollausbildungen nach §§ 4,5 BBiG. Hier beziehen die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld bzw. Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung nach den gesetzlichen Grundlagen SGB. Ebenso erfolgt die Ausbildung für Menschen mit Behinderung nach § 6 BBiG außerbetrieblich bzw. betrieblich mit den entsprechenden Zusatzleistungen nach SGB III. Der schulische Teil der Ausbildung erfolgt im dualen System an Regel- oder Sonderberufsschulen, aber auch integrativ von Bildungsträgern. Ein geringer Teil der Jugendlichen absolviert vollzeitschulische Ausbildungen, für die bereits der Hauptschulabschluss Voraussetzung ist. Hauptschulabschlüsse können in sämtlichen Formen der schulischen Berufsvorbereitung erworben werden bzw. werden mit erfolgreichem Abschluss einer Ausbildung erworben.


    Wie sehen die Sonderausbildungsformen aus und wie werden die spezifischen Begleitsysteme eingerichtet?

    Nach der ersten Schwelle gibt es weiterhin für die Menschen mit Behinderungen spezielle Unterstützungsleistungen des Integrationsfachdienstes bzw. der Agentur für Arbeit. Die Absolventen der Vollzeitausbildungen stehen dann an der Schwelle zum ersten Arbeitsmarkt und streben dort nach Erwerbstätigkeit. Baden-Württemberg gelingt dieser Übergang nach der 2. Schwelle derzeit am besten von allen Bundesländern. Das bedeutet, Jugendarbeitslosenquote ist geringer als anderswo. Aber immer noch zu hoch! Hier gilt es weitere Verbesserungen anzustreben.

    Diese Verbesserungen könnten z.B. im Ausbau des Begleitersystems bestehen.

    Formal geregelte Vollausbildungen sind im Sinne BBiG und der HwO 3-jährige Regelausbildungen, theorieverminderte 2-jährige Stufenausbildungen und vereinfachte 2-jährige Ausbildungen. Zusätzlich gibt es die Sonderausbildungsregelungen, sogenannte Werkerausbildungen für Menschen mit Behinderungen auf Antrag bei der Agentur für Arbeit. Werkerausbildungen sind nicht bundeseinheitlich, sondern regional geregelt und schränken insoweit die Zugangsmöglichkeiten beim Übergang in das Erwerbsleben ein. In dieses Segment der Werkerausbildung fallen 60 - 65 % aller Förderschülerinnen, die eine Ausbildung beginnen. Im Anschluss an diese Werkerausbildungen werden 50 % ausbildungsadäquat erwerbstätig.

    Ach, ich freue mich gerade besonders über die kleinen Dinge: Ein Gespräch (auf Distanz) mit einem Nachbarn, eine nette e-mail mit einer Geschichte im Anhang, ein Telefonat. Und ich bin froh, dass alle bis jetzt gesund geblieben bin - besonders nachdem ich hier gelesen habe, wie heftig es doch schon einige Familien getroffen hat.

    Dich selber. Dann sind's nur noch 6.

    Du meinst, ich könnte so lange in die Schule ziehen? Wäre mal was anderes....

    Mit meinem Schottlandkalender, dem Wollpaket für ein Strickkleid (meine Geschenke an mich selbst) und dem Stollenrezept, das ich unbedingt ausprobieren will - so ganz allein in der Schule?

    Weihnachtsbaum gibt es da auch, Schulküche, Sporthallenduschen, alles vorhanden. Das wäre ja was.:nikolaus:

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