Résumee:
Klopfer 92 kann wegen ihres Zeitvertrages wahrscheinlich nicht in den Genuss des Kündigungsschutzes kommen, der Schwangeren normalerweise zusteht. (Oder doch?) Sie braucht sowieso eine neue Stelle. Wenn sie ihre Schwangerschaft bekannt gibt, hat sie möglicherweise Nachteile bei der Stellenvergabe und somit auch finanzielle Einbußen in der Elternzeit.
Gibt sie die Schwangerschaft nicht bekannt, sorgt das evtl. für Unmut im Kollegium, bei der SL, der Eltern - und Schülerschaft. Sie kann den Gesundheitsschutz, der Schwangeren zusteht, nicht nutzen. Dafür hat sie vmtl. größere Chancen, die Stelle überhaupt zu bekommen und ist dann unkündbar für die Zeit der Schwangerschaft, des Mutterschutzes und der Elternzeit (stimmt das so?).
Wichtig fände ich erst einmal die gesundheitliche Abklärung, auch ob sie immun ist gegen die Krankheiten, die das Kind gefährden können (z.B. Röteln,...). Wenn sowieso kein ausreichender Impfschutz vorhanden ist, würde ich mir zweimal überlegen, ob ich trotzdem vor Ablauf der kritischen Zeit in die Schule gehe.
Sie muss sich letztendlich mit ihrer Entscheidung wohlfühlen. Ich weiß, dass es für mich nichts wäre, die Schwangerschaft zu verschweigen, kann es aber gut nachvollziehen, wenn sie sich anders entscheidet. Sollte jeder mit sich ausmachen können, ohne dass er von anderen verurteilt wird.