Zeugnis bei freiwilligem Rücktritt Kl.3

  • Guten Morgen zusammen,

    unabhängig von Corona, wo ja keiner sitzen bleibt, würde mich interessieren, welches Zeugnis bei euch ein Schüler bekommt, der freiwillig (auf Antrag der Eltern) nach dem Sommer die Klasse 3 wiederholt.


    Bekommt er das Zeugnis der Klasse 3 mit dem Vermerk „er wird nicht versetzt“?

    Oder wie läuft das bei euch?


    Bundesland ist NRW.


    Vielen Dank!

  • Nimmt im kommenden Schuljahr am Unterricht der Klasse 3 teil?


    Steht bei meinen LE Zeugnissen so drin, aber ich bin nicht in der Grundschule...

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Anno tobak (1986) wurde bei meiner Schwester (BW) im Grundschulzeugnis der 4.Klasse unten vermerkt, dass die 4.Klasse freiwillig wiederholt würde (das war ihr damals sehr wichtig, dass das mit dabei steht). Ich würde auch davon ausgehen, dass es dazu bundeslandabhängige Vorgaben gibt.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Unter Bemerkungen: Die Erziehungsberechtigten haben am --.--.--- dem freiwilligen Rücktritt in Klasse 3 zugestimmt.


    Und kurz vorm Unterschriftenfeld: X nimmt im kommenden Schuljahr am Unterricht der Klasse 3 teil.

  • Bei uns, an der Sek. 1, will jetzt auch ein Schüler eine Klasse wiederholen bzw. seine Eltern haben das beantragt.

    Wir haben ins Zeugnis geschrieben: x wiederholt auf Antrag der Eltern die y.Klasse.


    Für uns ist es immer wichtig zu wissen ob die Wiederholung freiwillig war oder nicht. Wenn dieser Schüler später noch einmal in die Situation kommen sollte, dass er eine Klasse wiederholen will bzw. muss, dann ist es für die Entscheidung des Kollegiums wichtig, ob frühere Wiederholungen freiwillig waren oder durch sitzenbleiben zustande kamen. Es geht dabei um die Gesamtverweildauer an allgemeinbildenden Schulen. Daher würde ich die Freiwilligkeit erwähnen.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Wenn er freiwillig wiederholt ist "er wird nicht versetzt" falsch. Bei uns steht "Schüler X wiederholt freiwillig und auf Antrag der Erziehungsberechtigten die Jahrgangsstufe 3."

  • NN wiederholt (aus pädagogischen Gründen) mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten freiwillig, das X. Schuljahr.

    NN nimmt ab dem 01.08.20xx am Unterricht der Klasse XX teil.

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