Die Schulleitung kann nur verplanen, wen sie hat. Eigentlich ist es Aufgabe der Dienstherrin für genug Personal zu sorgen.
Es war doch mehr Personal da, als vorgesehen. Das ganze Konzept muss überdacht werden.
Aber es soll ja was von oben kommen.
Was ich noch sagen will: Der Fall ist viel weniger in der Öffentlichkeit bekannt als diese Klassenfahrt nach England, bei der eine Schülerin verstorben ist. Warum können in Konstanz die beiden Lehrerinnen so weiterarbeiten wie bisher? Ich hätte gedacht, dass man sie so lange aussetzt, bis ein Urteil gesprochen ist. Ein Kind ist verstorben, das einem anvertraut war. Liegt es daran, dass das Kind einen nicht deutschstämmigen Namen trägt, dass der Fall nicht mehr Beachtung findet oder daran, dass die Eltern vllt. niemanden haben, der für sie eintritt?
Wie kann die Lehrerin in der Schule so weitermachen wie bisher als wäre nichts gewesen?