Beiträge von qchn

    unsere Englischkollegen machten das bisher ziemlich effizient. aber es scheint so zu sein, dass diese Zeiten vorbei sind. das tut mir leid, zu hören. find ich ne absolute Frechheit.

    ich leg ziemlich viel Wert darauf, die Klausuren so zu stellen, dass sie leicht zu korrigieren sind. das bedeutet nicht Multiple Choice, aber zB, dass die einzelnen Teilaspekte in Antworten klar voneinander abgegrenzt werden und erkennbar sein müssen. Wörter, die ich beim ersten Mal lesen nicht lesen kann, verstehe ich nicht. Sätze, die ich beim zweiten Mal lesen nicht verstehen kann, lese ich kein drittes mal. außerdem mache ich früh im Schuljahr Gebrauch von der durch Botzbold beschriebenen Möglichkeit des Abwertens bei sprachlicher Unrichtigkeit. ich lese die Klausuren genau einmal: Sprachkorrektur notiere ich am Rand - da les ich für die Sprachliche Richtigkeit einfach am Ende nochmal meine Randkommentare. Auch sonstige Kommentare kommen direkt in die Klausur, damit ich nicht am ende nochmal irgendwas zusammenfassen muss. und zu guter Letzt: Im Abitur geb ich mir große Mühe jeden Mist zu entziffern, zu verstehen und zu werten, aber vorher mach ich aus meinem Herzen keine Mördergrube (mehr): es fehlt ein Punkt zur nächsten Note? ist dann so. - der Schüler könnte das Richtige gemeint haben? steht aber nicht da - es gibt tatsächlich noch ein paar eigene Wörter in lauter Paraphrasen? Paraphrasen sind keine eigene Leistung. - die Antwort zu Aufgabe 3 steht in Aufgabe 2? war nicht gefragt.

    Das ist so und daher sind so kurze Korrekturfristen völlig unzumutbar. Wie kommt diese zustande?


    PS: In NDS gibt es inzwischen zum Glück eine ziemlich klare Vorgabe zu Korrekturtagen im Abitur. So sind als Richtwert bei Korrekturfristen von unter 3 Wochen (!) für jeweils 5 Arbeiten je 1 Tag zu gewähren. Auch bei längeren Fristen gibt es dennoch Korrekturtage, dann aber für mehr Arbeiten.

    wie geil ist das denn bitte? in NRW sind Korrekturtage imho nicht gestattet und werden quasi allenfalls unter der Hand von der SL genehmigt.

    Nein. Mein Partner denkt, ich würde mir viel zu viele Gedanken machen und dass unser Kind in der Betreuung bestens aufgehoben sei. Er wird mich auch unterstützen so weit er kann. Dennoch ist es so, dass mein Partner in Vollzeit beschäftigt ist und ich unserem Kind bis jetzt die volle Aufmerksamkeit widmen konnte. Mein Partner nach der Arbeit ebenfalls. Aber wenn wir beide plötzlich lange weg sind, ist das bestimmt hart.

    also ich find es schon richtig, sich Gedanken zu machen. ich hab mein Ref nicht mit Kleinkind gemacht, aber ohne Unterstützungsnetzwerk ist es auch im normalen Job ganzschön haarig, wenn beide Eltern VZ arbeiten. lange Betreuungszeiten schön und gut, aber man sollte untereinander schon vorher klar kommunizieren darüber, wer z.B. zu Hause bleibt, wenn das Kind nicht betreut werden kann. da hilft auch kein "ich unterstütze Dich, so weit ich kann" - es ist ne gemeinsame Aufgabe und Du brauchst keine Unterstützung bei der Kindererziehung, sondern Dein Mann (und sein Chef/ seine Chefin) kann sich direkt mal darauf einstellen, dass Du mindestens gleichberechtigt keine Zeit haben wirst.

    Wie würdest Du denn ein System beschreiben, bei dem:


    • Dein Vater vor 70 Jahren bei den Großeltern angemeldet wurde (Meldeadresse/Wohnsitz), damit er zur passenden Schule gehen konnte?
    • Du selber vor 40 Jahren bei der Adresse deiner Großeltern angemeldet wurdest, damit du den Kindergarten im Ort besuchen kannst und nicht in den Nachbarort musst.
    • Du selber vor 35 Jahren an besagter Realschule nicht aufgenommen wurdest und selber zu der einen Gesamtschule gehen solltest, die nicht nur deine Eltern sondern auch du auf ganzer Linie ablehnst. Letztlich bin ich so am Gymnasium gelandet und trotz Hauptschulempfehlung dort nie sitzen geblieben.
    • Sich das ganze Spiel heute genau so wiederholt.

    Du wirst doch wohl hoffentlich verstehen, dass so etwas prägend auf deinen Lebenswandel einwirkt, oder?


    Was ich daraus für mich gelernt habe:

    • Mitleid bekommst du geschenkt, Neid musst du dir erarbeiten.
    • Auch der längste Weg beginnt mit dem ersten Schritt, du musst ihn nur gehen.
    • Die Welt ist kein Ponyhof. Wenn du etwas willst, musst du bereit sein dafür zu kämpfen.

    also ich würd daraus mitnehmen, dass ich dringend umziehen muss =)

    Unterrichten könnte ich problemlos: Religion, Philosophie, Sozialkunde oder Sozialwissenschaft und alles , was mit Ehtik o.Ä zu tun hat.

    da wär ich an deiner Stelle nicht so sicher, dass Du das problemlos kannst: Sozialwissenschaften ist nicht Soziologie und Philosophie nicht nur Ethik und selbst wenn, hast Du Theologie studiert. aber "so irgendwie" wird es inhaltlich bestimmt gehen.

    Nein Leute , das ist eine falsche Interpretation

    Es ist einfach so, dass ich auf der einen Seite das Recht habe zu schweigen, um mich nicht zu belasten. Auf der anderen Seite ist es aber bei der Bemessung der Strafe durchaus relevant, ob der Angeklagte Reue zeigt oder nicht. [...]


    An der Stelle komme ich zu einem anderen Punkt. Eigentlich würde ich von meinem Arbeitgeber erwarten, dass der mir eine solide Verteidigung stellt und auch bezahlt (denn die nehmen mehr als die Pflichtverteidiger), wenn es sich um eine Straftat handelt, die im Dienst begangen wurde. Ist aber leider nicht der Fall, zur Zeit

    wenn man das in neutrale Sprache verpackt, ergibt das Sinn, aber ich finde es mindestens mal hoch problematisch, wenn sich ein Richter zur obersten Moralinstanz aufspielt und so abfällige Kommentare Richtung Berufsstand macht, um dann explizit zu äußern, dass er sich über die Anwälte ärgert, um eine Strafe zu bemessen. wie gesagt, was er persönlich denkt, welche Probleme er in der Schule hatte und ob er voreingenommen ist, ist mir egal, weil man es eh nicht verhindern kann, aber dass er das auch noch äußert. das wirkt auf mich nicht gerade professionell.


    das mit dem vom Arbeitgeber bezahlten Verteidiger hab ich mich auch gedacht. wenn man mal überlegt, wie Unternehmen ihre problematischen GeschäftsführerInnen und Vorstandsvorsitzenden raushauen - kann man sich glaub ich sogar versichern. man sollte diesen Fall zum Anlass nehmen, dies in der nächsten Tarifrunde zu fordern. Auf der anderen Seite könnte das ein Grund sein, dass die Kolleginnen so unqualifizierte Verteidiger hatten - vielleicht sind die von der Diensthaftpflicht der Gewerkschaft bezahlt und die empfehlen wahrscheinlich eher ArbeitsrechtlerInnen als Strafverteidiger.

    Das OLG hat veranlasst, dass das Verfahren dennoch eröffnet wird, denn aufgrund der Garantenstellung sei eine Verurteilung wahrscheinlich. Garanten sind verpflichtet, Tatbestände vorausschauend zu verhindern, sonst können sie dafür verurteilt werden, hier also für fahrlässige Tötung. Ohne ihre Garantenstellung hätten die Lehrerinnen nicht verurteilt werden können, mit Garantenstellung reichen kleine Versäumnisse u.U. aber schon aus, nämlich wenn andernfalls der Tatbestand nicht oder wahrscheinlich nicht eingetreten wäre. Das Gericht musste also nun doch den kausalen Zusammenhang zwischen der mangelnden Vorbereitung und Emelys Tod feststellen, wofür die beiden Lehrerinnen ja selbst gesorgt haben. [...]


    Wenn die Lehrerinnen, die schließlich verurteilt wurden, den Kausalzusammenhang zwischen der mangelnden Vorbereitung und dem Tod Emilys nicht selbst hergestellt hätten, hätte er im Verfahren auf andere Weise hergestellt werden müssen. Vermutlich hätte man den beiden auch andere Fehler zur Last gelegt. Aber auch da hätte man eben aufzeigen müssen, dass die Lehrerinnen die Notlage erkennen konnten und damit handeln mussten. Die Schulleiterin war besser beraten und hat auf die Frage, ob die beiden anders gehandelt hätten, wenn sie gewusst hätten, dass Emily Diabetikerin war, geantwortet:"Das weiß ich nicht." Wer weiß, was herausgekommen wäre, wenn sich die beiden Kolleginnen auch an diese Linie gehalten hätten.

    Danke für das Auseinanderdröseln. ich habs nicht hingekriegt, das zu schreiben ; )

    Gemeint sind sicher Topoi (von Sg. Topos für Motiv).

    nein, sind sie nicht. im englischsprachigen Internet wird der Begriff "trope" verwendet.


    Tropes beschreiben "certain conventions of fictional genres in narratives such as books, movies, and television shows. A trope is a storytelling device or convention, a shortcut for describing situations the storyteller can reasonably assume the audience will recognize." traditionell verwendete Beispiele sind "damsel in distress" oder "alles war nur ein Traum", aber auf tvtropes.org finden sich unendlich viele Beispiele. https://tvtropes.org/pmwiki/pmwiki.php/Main/DamselInDistress. tropes sind dafür verantwortlich, dass man quasi nach 5 min RomCom schon genau weiss, wie die Story weitergeht und endet.


    da ich den Begriff nur aus dem Englischen kenne, habe ich ihn latinisiert und dekliniert. ich hatte auch kurz überlegt, ob die Deutsche Entsprechnung vlt "topos" ist, aber sie führen den Begriff auf "tropos" zurück und griechisch kann ich nicht ; )

    wenn man der Rheinischen Pest glaubt, haben die Anwälte (glaub Gesellschaftsrechtler und Arbeitsrechtler) das ganze extrem verbockt.

    Zitat

    Zum Bemessen des Strafmaßes ergingen am Donnerstag noch einmal deutliche Worte in Richtung Verteidigung: So sei die Kammer eigentlich nach einer Zwischenberatung zu milderen Strafen gekommen. Doch nach den Plädoyers, die die Kammer „fassungslos zurückgelassen“ habe, sei man der Forderung der Staatsanwaltschaft gefolgt. So hatte etwa ein Verteidiger erklärt, dass er Zweifel daran habe, dass es keine schriftliche Abfrage von Gesundheitsdaten gegeben hätte. Damit widersprach er nicht nur der Schulleiterin der Gesamtschule, auf die Emily ging, sondern auch seiner eigenen Mandantin. Abschließend gab der Verteidiger an, dass er glaube, dass es auch mit einer schriftlichen Abfrage zu Emilys Tod gekommen wäre, da die Eltern die Diabetes-Erkrankung darin nicht angegeben hätten. Der zweite Anwalt hatte wiederum erklärt, dass auch eine schriftliche Abfrage ihre „Tücken habe" und nicht sicher sei, etwa wenn diese an Analphabeten erfolge – ein Exkurs, der bei vielen Prozessteilnehmern für Kopfschütteln sorgte. Beide Verteidiger hatten Freisprüche für ihre Mandantinnen gefordert.

    ich glaub sofort, dass eine Kammer Angeklagten ein höheres Strafmaß gibt, weil sie die VerteidigerInnen unsympathisch findet. Aber dass das echt legal ist - also dass ein Richter sowas öffentlich zugibt (und sich anscheinend noch moralisch überlegen fühlt), das macht mich jetzt doch mal fassungslos. Ohne Zweifel hätten die beiden Kolleginnen Strafverteidiger engagieren müssen, aber das kann doch nicht sein, dass ein Gericht die Anwälte doof findet und deswegen ihre Mandanten bestraft. Zusammen mit den Aussagen, wie "Sechs. Setzen!" etc., die weiter oben zitiert wurden, kommt mir das ganze Verfahren wirklich ziemlich unseriös vor.


    (apropos unseriöse Interpretation: nachdem ich mir die Bilder des Verfahrens angeguckt habe, konnte ich nicht umhin zu bemerken, dass der Fall alles hat, um verfilmt zu einem echten Blockbuster zu werden, da hier mehrere beliebte popkulturelle Tropi (?) repräsentiert werden: geliebte, aber schwache Frau (Tochter) stirbt und gibt Mann (Vater) so die Möglichkeit zum Helden zu werden, der unter Leitung von anderen (alten, weisen) Männern gegen böse Frauen (Lehrerinnen), die nicht gemäß ihres (sorgenden, heiligen) Rollenbildes handeln. So ne Mischung aus Super Mario, Schneewittchen, der Zauberflöte und dem Punisher. )

    Nota bene: Bei meiner Abschlussprüfung habe ich vorher in der Mensa Bescheid gesagt, die haben das vorbereitet und rübergetragen. Auf dem Tisch stand ein Becher, da hat dann jeder Prüfer nen 10er reingetan und damit war es keine Vorteilsnahme. Ich bin nur in Vorkasse getreten, das wars. Das war da in der Schule so üblich.

    genau so wars bei uns auch.

    Das glaube ich gern, aber das wissen geschätzte 97% der Menschen nicht. Mich wundert nur, dass dich das wundert, woher soll das Wissen kommen?

    also ich stimme Dir völlig zu, dass da ein Kompetenzdefizit in der Bevölkerung vorherrscht (das auch der Gerichtsbarkeit nützlich ist). Aber von zwei vermutlich gesunden Menschen mit zweiten Staatsexamen, denen vorgeworfen wird, irgendwie für den den Tod einer Minderjährigen verantwortlich zu sein und deren berufliche und finanzielle Zukunft auf dem Spiel steht, wird man ja wohl erwarten können, dass sie sich - selbst wenn sie keine Ahnung vom Rechtsystem haben - fachlich beraten lassen und den Köder, den der moralisierende Richter anscheinend ausgeworfen hat, nicht schlucken, sondern - egal wie schwer es fällt - einfach mal den Mund halten.

    Findest du das echt so abwegig, sich erklären zu wollen? Vielleicht hat ihr Anwalt sie nicht gut beraten.

    nein, ich finde den Gedanken nicht abwegig. es ist nur unfassbar dämlich, diesen Gedanken in die Tat umzusetzen - wie gesagt: die Systemlogik vor Gericht ist eine völlig andere. Und dass die Anwälte keine StrafverteidigerInnen waren, sondern irgendwie ArbeitsrechtlerIn und weissnichtgenau ist eben auch dämlich. Wahrscheinlich haben die auch gedacht, wenn man nen Strafverteidiger nimmt, dann gesteht man ja auch irgendwie ein, dass man zu den Kriminellen gehört, die es nötig haben, oderso. Auf der anderen Seite habe ich auch öfters schon ZeugInnen/Angeklagte erlebt, die entgegen besseren Anwaltsrat ausgesagt haben (und die entsprechende Quittung bekamen) - den Mund zukleben kann man den Mandanten auch nicht. Aber es geht hier nicht um ne Bagatelle und da find ich, sollte man sich auch mal zusammenreissen können.
    Ich finde aber Chemikus Erklärung hierzu auch interessant - vielleicht haben sie doch Schlimmeres verhindern können dadurch. Aber irgendwie glaub ich es nicht und der Antrag auf Revision deutet imho auch darauf hin.

    Also obgleich ich dir ganz deutlich gemacht habe, dass deine Interpretation meiner Aussagen nicht zutreffend ist, meinst du mir erklären zu müssen, was ich gemeint habe? Interessant. Um das Mal höflich zu kommentieren. Da wäre allerdings auch noch Spielraum für andere Kommentare meinerseits. Die darfst du in dem Fall aber total gerne einfach phantasievoll reininterpretieren ganz nach deinem persönlichen Geschmack.

    nein, das hast Du falsch interpretiert oO
    Ich habe erläutert, warum man das, was Du geschrieben hast, begründet so verstehen kann, wie ich das verstanden habe - undzwar ganz ohne Verrenkungen. Warum ich das gemacht habe? Weil ich dachte, dass es Dich interessiert. Ich hatte den Eindruck gewonnen, dass Du sonst recht zugänglich für die Tatsache bist, dass Botschaft bei SenderIn und EmpfängerIn unterschiedlich ankommen können und Dir viel Mühe dabei gibst, verständnisvoll und tolerant rüberzukommen. Das ist Dir jetzt dann doch leider nicht so gut gelungen, aber ich bin nicht nachtragend.

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