Lügen bei elterlichen Entschuldigungen

  • ... Widersprüche können nur gegen Verwaltungsakte eingelegt werden, nicht aber gegen Realakte (z. B. Note auf einem Zeugnis, die nicht über Zustandekommen einer Versetzung entscheidet). In diesem Fall kann sich maximal beschwert werden und da würde ich es ehrlich einfach mal drauf ankommen lassen.

    Und das rechtfertigt für dich eine 6, weil die Eltern sich nicht wehren können? Die beste Erziehungsmethode, "weil ichs kann".

    Zu deiner Verwirrung: es ist nicht in jedem Bundesland möglich, eine generelle Attestpflicht aufzuerlegen. Insofern ist die Frage nach der Rechtslage des Bundeslandes immer die erste.

  • Schon mal überlegt, dass du als Gerechtigkeitsapostel falsch liegen könntest und die Schülerin tatsächlich krank war? Immerhin reitest du auf deinem Bauchgefühl rum. Wenn das Mädchen häufiger fehlen sollte, wende dich an deine Schulleitung und gut ist's.

    Sie gab im Gespräch zu, dass sie keine Lust hatte und das der Grund war.

    (Kann ich dir sagen, dass das mit dem Gerechtigkeitsapostel unangemessen abwertend ist, ohne ein Sonstwasapostel zu sein?)

  • ich find die Lösung mit der Leistungsüberprüfung super. so kriegt man die 6 doch ganz gut gerechtfertigt ganz ohne sich auf kräftezehrende Kleinkriege wegen fadenscheiniger Entschuldigungen einzulassen. verpasster Unterricht ist nachzuholen, hat die Schülerin nicht gemacht. fertig.

  • Muss bei einem Projekt nicht eine schriftliche Dokumentation oder eine Präsentation erstellt werden?


    Ansonsten, die Eltern haben sie entschuldigt. Damit ist das Thema abgehakt. Wenn du damit zu deiner SL gehst, winkt die schnell ab. Die weiß genau, dass es solche Fälle immer geben wird und die Mühe nicht wert sind.

    Wie lange bist du im Schuldienst?

  • Und das rechtfertigt für dich eine 6, weil die Eltern sich nicht wehren können? Die beste Erziehungsmethode, "weil ichs kann".

    Zu deiner Verwirrung: es ist nicht in jedem Bundesland möglich, eine generelle Attestpflicht aufzuerlegen. Insofern ist die Frage nach der Rechtslage des Bundeslandes immer die erste.

    Bitte lies meinen ganzen Post nochmal, du legst mir hier (mal wieder) Dinge in den Mund, die ich so nicht gesagt habe. Leseverständnis ;)

    Wenn Stunden unentschuldigt, sind diese mit 6 zu bewerten. Wenn Threadersteller eine Ersatzleistung / Feststellungsprüfung ansetzt und diese entsprechend ausfällt, lässt sich natürlich eine 6 rechtfertigen.

  • Na bewerten werde ich sie schon, aber natürlich mit 6. Ich kann nicht verstehen, wieso man sowas nicht abstraft, es gibt doch die Schulpflicht.

    Die Eltern decken die Faulheit ihres Kindes, daher akzeptierte ich die Entschuldigung nicht und damit ist es unentschuldigt und somit eine 6.

    Das ist rechtlich nicht zulässig und bekommst du nicht mehr durch, sobald die Eltern die SL involvieren. Eskalieren die Eltern das weiter, bekommst du zurecht deutlich aufs Dach.

    Auch wenn es dir nicht gefällt: Ohne durch die SL oder die Fachlehrkräfte der Klasse (je nach BL) offiziell angeordnete Attestpflicht gilt, dass die Eltern Fehlzeiten entschuldigen müssen und auch können, egal wie glaubwürdig die Entschuldigung inhaltlich sein mag.
    Unabhängig davon ist es unzulässig für eine durch die Eltern entschuldigte (!) Unterrichtsstunde eine 6 zu erteilen.

    Wenn du künftig eine Attestpflicht willst, dann bezieh deine Schulleitung mit ein, um das rechtlich sauber zu lösen, statt dich derart angreifbar zu machen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Es geht auch um die Signalwirkung. Kommt sie damit durch, kriegen das auch andere Schüler mit und das Problem potenziert sich. Ich möchte das proaktiv verhindern.

    Du wiederholst Dich.
    Hier müssen wir zwischen der theoretischen Möglichkeit und den tatsächlichen Auswirkungen unterscheiden. Die Potenzierung eines solchen Problems habe ich bislang in der Form nicht erlebt. TrittbrettfahrerInnen gibt es immer. Dann ist es aber an der Schulleitung, hier die Richtung vorzugeben.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Sie gab im Gespräch zu, dass sie keine Lust hatte und das der Grund war.

    (Kann ich dir sagen, dass das mit dem Gerechtigkeitsapostel unangemessen abwertend ist, ohne ein Sonstwasapostel zu sein?)

    Siehe oben. Wir drehen uns im Kreis. Gerechtigkeitsapostel mag abwertend sein, aber genau SO kommst Du hier leider rüber. Ich denke, dass die meisten hier durchaus Verständnis für das Problem haben. Gleichwohl halte ich das Ausmaß der Verletzung der Gerechtigkeit für nicht so gravierend, dass man da so viel Zeit und Energie reinstecken muss.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Wenn Stunden unentschuldigt, sind diese mit 6 zu bewerten. Wenn Threadersteller eine Ersatzleistung / Feststellungsprüfung ansetzt und diese entsprechend ausfällt, lässt sich natürlich eine 6 rechtfertigen.

    Nein, das scheitert regelmäßig bereits daran, dass es schlicht unmöglich ist, für jeden Schüler eine Leistung für eine Einzelstunde festzustellen. Dann darf auch nicht einfach selektiv bei fehlenden Schülern so verfahren werden. Bei angesetzten und angekündigten Leistungsüberprüfungen sieht das anders aus, ein unentschuldigtes Fehlen kann dabei wirklich zur "ungenügenden" Leistung führen. Im beschriebenen Fall sind die Stunden aber gar nicht erst unentschuldigt, sondern von den Eltern sehr wohl entschuldigt. Und eine Lehrkraft kann auch nicht einfach eine Attestpflicht verhängen, wie hier schon mehrfach dargelegt wurde.

  • Ein Bußgeldverfahren anzustoßen, wenn jemand nur sehr selektiv in einem einzelnen Kurs fehlt und ansonsten am Unterricht teilnimmt, halte ich für ziemlich aussichtslos. Hier liegt ja kein klassischer Fall von Schulabsentismus vor. Manche Schüler fehlen wochen- oder monatelang, bevor sich was bewegt.

    Ich würde evtl. klären, ob die 6 für die Ersatzleistung so haltbar ist. Konkret frage ich mich: ist es zulässig, einem Schüler, der entschuldigt fehlt, eine häusliche Ersatzleistung aufzutragen und diese dann auch noch zu benoten? Dies auch vor dem Hintergrund, dass Hausaufgaben ja eigentlich nicht benotet werden dürfen. Taucht diese Schülerin konsequent zu keinem einzigen Termin auf, tendiert mein Bauchgefühl weiterhin zu einem "nicht bewertbar". Im Ergebnis hat das ja sowieso den gleichen Effekt wie eine 6.

  • ich find die Lösung mit der Leistungsüberprüfung super. so kriegt man die 6 doch ganz gut gerechtfertigt ganz ohne sich auf kräftezehrende Kleinkriege wegen fadenscheiniger Entschuldigungen einzulassen. verpasster Unterricht ist nachzuholen, hat die Schülerin nicht gemacht. fertig.

    Das ist keine Lösung, sondern ein Hilfskonstrukt, welches auf äußerst wackligen Füßen steht. Inwiefern überhaupt Ersatzleistungen in dieser Form zulässig sind und ob häuslich anzufertigende Arbeiten überhaupt bewertet werden dürfen, wäre mit Angabe des Bundeslandes erst einmal zu prüfen. Für NDS würde ich das verneinen. Aber das ist hier müßig, denn die Fehlzeiten sind regulär entschuldigt.

  • Sie gab im Gespräch zu, dass sie keine Lust hatte und das der Grund war.

    ...

    Ich verstehe, dass du das sanktionieren möchtest, mir geht es nicht darum, das Verhalten zu ignorieren. Trotzdem ist es der falsche Weg, eine 6 zu geben, weil sie nunmal offiziell entschuldigt ist.

    Auch eine Ersatzleistung kann nur bewertet werden, wenn die Schülerin da ist oder unentschuldigt fehlt.

    Wenn du es trotzdem anders machen willst, auch wenn es rechtlich falsch ist, verstehe ich nicht, warum du hier nachfragst und solange nachhakst, bis jemand sagt, dass er es ja doch irgendwie okay findet. Ist es nicht, selbst wenn dich kein Richter ins Verlies bei Wasser und Brot einsperrt und die Schülerin die ungerechtfertigt erteilte Note hinnehmen muss. Es bleibt falsch.

  • Siehe oben. Wir drehen uns im Kreis. Gerechtigkeitsapostel mag abwertend sein, aber genau SO kommst Du hier leider rüber. Ich denke, dass die meisten hier durchaus Verständnis für das Problem haben. Gleichwohl halte ich das Ausmaß der Verletzung der Gerechtigkeit für nicht so gravierend, dass man da so viel Zeit und Energie reinstecken muss.

    Wir können uns gern fachlich uneinig sein, damit habe ich keinen Klemmer. Meine Frage bezog sich auf die rechtlichen Grundlagen und deren Spielraum, nicht auf meine Wirkung auf unbekannte Internetmenschen anhand weniger Infos. Ich könnte auch mutmaßlichen, was es dir gibt, mich abzuwerten oder die Abwertung zu stützen und wie das auf mich wirkt, aber ehrlich gesagt ist das nicht Thema und dir so egal wie mir.

    Meine SL hielt das übrigens für ähnlich gravierend wie ich, hat meine Maßnahmen gestützt und zusätzlich ein deutliches Elterngespräch geführt.

  • Nein, das scheitert regelmäßig bereits daran, dass es schlicht unmöglich ist, für jeden Schüler eine Leistung für eine Einzelstunde festzustellen. Dann darf auch nicht einfach selektiv bei fehlenden Schülern so verfahren werden. Bei angesetzten und angekündigten Leistungsüberprüfungen sieht das anders aus, ein unentschuldigtes Fehlen kann dabei wirklich zur "ungenügenden" Leistung führen. Im beschriebenen Fall sind die Stunden aber gar nicht erst unentschuldigt, sondern von den Eltern sehr wohl entschuldigt. Und eine Lehrkraft kann auch nicht einfach eine Attestpflicht verhängen, wie hier schon mehrfach dargelegt wurde.

    Es ging nicht um Einzelstunden. Es war angekündigt, dass es bewertet wird. Das habe ich aber bereits mehrfach gesagt.

  • Ein Bußgeldverfahren anzustoßen, wenn jemand nur sehr selektiv in einem einzelnen Kurs fehlt und ansonsten am Unterricht teilnimmt, halte ich für ziemlich aussichtslos. Hier liegt ja kein klassischer Fall von Schulabsentismus vor. Manche Schüler fehlen wochen- oder monatelang, bevor sich was bewegt.

    Ich würde evtl. klären, ob die 6 für die Ersatzleistung so haltbar ist. Konkret frage ich mich: ist es zulässig, einem Schüler, der entschuldigt fehlt, eine häusliche Ersatzleistung aufzutragen und diese dann auch noch zu benoten? Dies auch vor dem Hintergrund, dass Hausaufgaben ja eigentlich nicht benotet werden dürfen. Taucht diese Schülerin konsequent zu keinem einzigen Termin auf, tendiert mein Bauchgefühl weiterhin zu einem "nicht bewertbar". Im Ergebnis hat das ja sowieso den gleichen Effekt wie eine 6.

    Die Ersatzleitung hätte in der Schule stattgefunden, sie ist aber nicht aufgetaucht.

    Nichts gegen dein Bauchgefühl, aber "nicht bewertbar" macht rechnerisch zu "6" schon einen Unterschied.

  • Ich verstehe, dass du das sanktionieren möchtest, mir geht es nicht darum, das Verhalten zu ignorieren. Trotzdem ist es der falsche Weg, eine 6 zu geben, weil sie nunmal offiziell entschuldigt ist.

    Auch eine Ersatzleistung kann nur bewertet werden, wenn die Schülerin da ist oder unentschuldigt fehlt.

    Wenn du es trotzdem anders machen willst, auch wenn es rechtlich falsch ist, verstehe ich nicht, warum du hier nachfragst und solange nachhakst, bis jemand sagt, dass er es ja doch irgendwie okay findet. Ist es nicht, selbst wenn dich kein Richter ins Verlies bei Wasser und Brot einsperrt und die Schülerin die ungerechtfertigt erteilte Note hinnehmen muss. Es bleibt falsch.

    Für den Termin der Ersatzleistung liegt keine Entschuldigung vor und nach dem Elterngespräch heute wird auch keine mehr kommen. Meine SL stützt das Vorgehen, ich kann mit 6 bewerten.

    Ich verstehe nicht ganz, wie einige unzutreffende Mutmaßungen hier zustande kommen, aber es wird mir ja wohl erlaubt sein, sie zu korrigieren.

    Fachlich möchte ich unterstützend und konsequent sein, auch wenn letzteres anstrengend ist. Bislang habe ich größtenteils die Erfahrung gemacht, dass das langfristig der richtige Ansatz ist. Eltern und Schülerin haben keinen Vorteil daraus gezogen, beide wissen, dass die Sache nach der erfolgten Konsequenz für mich abgehakt ist und wir neu starten können. Und man merkte heute auch, dass sie verstanden hat, dass wir neu starten werden.

    So richtig hat keiner eine konkrete Rechtsquelle (ist okay, die Lage ist unübersichtlich), aber dafür viele Muse zum Unterstellen und Abwerten.

    Ich hätte mir insgesamt einen unvoreingenommenen Austausch gewünscht, aber da scheine ich hier falsch zu sein.

  • Ich hätte mir insgesamt einen unvoreingenommenen Austausch gewünscht, aber da scheine ich hier falsch zu sein.

    Unvoreingenommen war der Austausch bislang.

    Unvoreingenommen heißt aber nicht, dass dein Vorgehen gutgeheißen wird.
    Also bitte nicht eingeschnappt reagieren.

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