Alles anzeigenIch habe gerade eine Mail vom BLLV mit den neuesten Infos bekommen.
Darin steht:
"Pro Landkreis oder kreisfreier Stadt gilt ein Drei-Stufenkonzept. Die dort genannten Inzidenzwerte sind nicht mehr als Richtwerte sondern als automatische Beschränkungen zu verstehen. Als Maßzahl für die Geltung weitergehender Beschränkungsmaßnahmen bei Überschreitung des Schwellenwertes werden weiterhin die vom Robert-Koch-Institut oder vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit veröffentlichten Werte der 7-Tage-Inzidenz zugrunde gelegt"
und
"Drei-Stufen-Plan
Der Unterrichtsbetrieb richtet sich nach dem Infektionsgeschehen (Werte der Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis in der kreisfreien Stadt) nach folgendem Drei-Stufen-Plan:
Stufe 1: Sieben-Tage-Inzidenz < 35 pro 100.000 Einwohner:
• Regelbetrieb nach Rahmen-Hygieneplan
• Mund-Nasen-Bedeckung im Schulgebäude – Abnehmen der Maske am Sitzplatz für Schülerinnen und Schüler möglich
Stufe 2: Sieben-Tage-Inzidenz 35 bis < 50 pro 100.000 Einwohner:
• Ab Jahrgangsstufe 5: Mund-Nasen-Schutz auch am Sitzplatz während des Unterrichts, wenn ein Mindestabstand von 1,5 m nicht gewährleistet ist
• Grundschule und Grundschulstufen der Förderzentren: keine Maskenpflicht im Unterricht
Stufe 3: Sieben-Tage-Inzidenz ab 50 pro 100.000 Einwohner:
• Mindestabstand im Klassenzimmer 1,5 m: D.h. in aller Regel Klassenteilung in zwei Gruppen – Unterricht im täglichen oder wöchentlichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht – es sei denn, die baulichen Gegebenheiten lassen die Einhaltung des Mindestabstandes bei voller Klassenstärke zu.
• Verpflichtendes Tragen des Maskenschutzes einschließlich der Grundschüler auch am Sitzplatz.
• Die Lehrer haben auch im Unterricht eine Maske zu tragen."
Ich verstehe das so, dass ab sofort Abstandsregelungen AUTOMATISCH erfolgen müssen, wenn der Wert von 50 (überall in Bayern) überschritten ist. Oder habe ich einen Denkfehler???
Meiner Ansicht nach ist die Anweisung schon recht alt - kann mich dran erinnern, dass wir sie mindestens vor einer Woche erhalten haben. Wir hatten nämlich beim Sprung von grün nach gelb sofort am Morgen Maskenpflicht angeordnet bekommen und das GA meldete das erst am Mittag für den Montag nach dem Wochenende, das wurde aber dann durch Sprung auf rot eh wichtig. Und da hieß es, dass das GA örtlich entscheiden kann. Und wenn ich den gestrigen Tag richtig verstanden habe, sind jetzt eh die Landkreise also das GA zuständig, dieser Automatismus ist wieder weg.
Alles anzeigenIch habe gerade auf der Seite vom BLLV gelesen, da war auch ein KMS vom 23.10., da steht drin:
"Sehr geehrte Frau Schulleiterin, sehr geehrter Herr Schulleiter,
wie Sie wissen, hat die Staatsregierung am 15.10.2020 weitreichende Be-schlüsse gefasst, um mit gezielten Infektionsschutzmaßnahmen das derzeit äußerst dynamische Infektionsgeschehen einzudämmen.
Diese Beschlüsse wurden durch eine Änderung der 7. Bayerischen Infekti-onsschutzmaßnahmenverordnung (7. BayIfSMV) mit Wirkung ab Samstag, 17.10.2020, umgesetzt. Hierdurch ergeben sich nun automatische Be-schränkungen in den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten in Bayern bei Erreichen des Signalwertes der 7-Tage-Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner bzw. bei Erreichen des Schwellenwertes von 50 Neuin-fektionen pro 100.000 Einwohner.
Als Maßzahl für die Geltung weitergehender Beschränkungsmaßnahmen bei Überschreiten des Signal- oder des Schwellenwerts gemäß § 25a Abs. 1 und 2 BayIfSMV werden die vom Robert Koch-Institut (RKI) oder vom
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
II.
- 2 -
Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) veröffentlich-ten Werte der 7-Tage-Inzidenz zugrunde gelegt, wobei die jeweils höhere Zahl maßgeblich ist."
Das muss mir vor den Ferien entgangen sein...
Genau - die Formulierung kannte ich schon und wir haben uns auch dran gehalten - also direkt anhand der Ampel die Maskenpflicht im Unterricht eingeführt. Aber jetzt scheint es wieder anders zu werden