Also unser Schulamt (Hessen) gibt uns Folgendes vor:
Will ein/e Schüler/in sich vor Unterrichtsbeginn nicht testen lassen und legt auch keinen Nachweis einer Bürgertestung vor, gibt es keine Möglichkeit für eine Überprüfung/einen Leistungsnachweis an diesem Tag in Präsenz auf dem Schulgelände.
Bleibt die Option, dass die Lehrkraft eine/n Schüler/in im Rahmen einer Videoschaltung mündlich überprüft; als angebotener Nachtermin ließe sich dies bspw. auch als Videokonferenz gestalten, wenn sich mehrere SuS nicht haben testen lassen. Wird dieses Angebot dann nicht angenommen, handelt es sich ohne Vorlage eines Attestes um eine nicht erbrachte Leistung.
Ansonsten empfiehlt das Schulamt weiterhin Gebrauch zu machen von der Möglichkeit des Ersatzes schriftlicher Leistungsnachweise durch andere Leistungsnachweise, insbesondere Referate, Präsentationen, Hausarbeiten oder Projektarbeiten, die auch in Distanz erbracht werden können.