Zumal sich das damit beißt, dass Minusstunden bei TZ-Kräften innerhalb der Woche ausgeglichen werden sollten, da sie sonst verfallen.
Ich habe diesen Thread mit großem Interesse gelesen, und bin an oben zitiertem Satz hängen geblieben.
Letztes Schuljahr war ich ( 40 % als Angestellte) häufig zur Vertretung herangezogen worden und wollte mir diese auszahlen lassen, da ich davon ausging, dass bei angestellten Lehrkräften in Teilzeit jede zusätzliche Stunde bezahlt wird, sofern sie nicht in derselben Woche durch Entfall ausgeglichen wird. Daraufhin wurde der Schuljurist befragt und dieser vertritt die Meinung, die Stunden müssten erst innerhalb von 12 Monaten ausgeglichen werden. Kann es denn sein, dass dies in Hessen wirklich so geregelt ist? Ein konkretes Schriftstück hierzu konnte mir der Jurist jedenfalls nicht vorweisen, aber meine Schulleitung verlässt sich auf seine Aussage.