Beiträge von Manthey Detlef

    Die Stufen sind zufällig angewählt, hatte da keine Stufen miteinander verglichen.


    Ich habe dich jetzt so verstanden, dass bei der Nachversicherung das Bruttogehalt betrachtet wird.


    Nehmen wir aber mal an, dass ich bei einem A13-Gehalt 5200€ brutto habe. Natürlich habe ich keine Sozialabgaben, daher auch das höhere Netto.


    Jetzt meine Frage (und nach meinem Verständnis deckt sich das mit deiner ersten Antwort von vorhin): Wenn ich als Beamter 5200 € brutto habe, ist es dann so, dass man bei der Nachversicherung dieses Brutto-Gehalt i.H.v 5200 betrachtet? Oder andersrum gefragt: Wenn ich 5200€ brutto als Beamter habe, erhalte ich nach einer Nachversicherung die gleiche Rente, wie jemand, der als Angestellter 5200 € verdient hat? Ist das 1:1 identisch?

    Guten Tag miteinander.


    Ich habe 2 Fragen:


    Frage 1:


    Wer kann in einfachen Worten erklären, was unter einer "Nachversicherung" zu verstehen ist?


    Verstehe ich richtig, dass man, wenn man sich als Beamter auf Antrag entlassen lässt, so tut, als wäre man die Zeit über, die man beamtet war, gar nicht beamtet, sondern "Angestellter" und man erhält für die Zeit, in der man Beamter war, eine Rente, die der Höhe entspricht, die ein Angestellter auch bekäme.


    Beispiel:


    Eine verbeamtete Lehrkraft, A13 besoldet, scheidet nach 5 Jahren unversorgt aus dem Dienst aus, bekommt später, wenn die Person das Rentenalter erreicht hat, für diese 5 Jahre anteilig eine Rente, die der Rentenhöhe entspricht, die eine angestellte Lehrkraft (E 13) in 5 Jahren "erarbeitet" hat. Oder ist man durch die Nachversicherung schlechter gestellt, als ein angestellter Kollege, der in die Rentenkasse eingezahlt hat?



    Frage 2: Ich habe irgendwann mal aufgeschnappt, dass man als Beamter (Lehrkraft) einen bestimmten Antrag stellen kann, sodass sein Beamtenstatus umgewandelt wird in ein Angestelltenverhältnis. Wer kann mir sagen, wie der Antrag genau heißt? Das wäre natürlich dann von Interesse, wenn, bezugnehmend zur 1. Frage, ein Beamter, der sich entlassen lässt, durch seine Nachversicherung schlechter gestellt ist, als der angestellte Kollege.


    Besten Dank!

    Das ganze sieht natürlich komplett anders aus, wenn du an einer Ersatzschule nur angestellt bist.

    Davon rede ich ja die ganze Zeit. Es gibt in NRW folgende Beschäftigungsverhältnisse:


    Öffentliche Schule:

    - Angestellte (nach TVL bezahlt, z.B. E13)

    - Landesbeamte (z.B. Studienrat, A13)


    Staatlich anerkannte Ersatzschulen:

    - Angestellte (Vergütung analog zu TV-L)

    - Planstellenihaber (Sie werden arbeitsrechtlich wie Angestellte behandelt, aber wie Beamte besoldet und versorgt. z.B. mit A13 besoldet, die Amtsbezeichnung ist z.b. Studienrat im Ersatzschuldienst (StR. i.E.) )


    --> D.h.: Als Planstelleninhaber an einer Ersatzschule erhält man ganz normal eine Besoldung (z.B. A13), hat Anspruch auf Beihilfe und bekommt später eine Pension (genauso wie Landesbeamte). Bei der Besoldung weiß ich, dass (je nach Schulform und Träger (bei Förderschulen oder kirchlichen Trägern ist es prozentual anders aufgeteilt), 87 % vom Bundesland refinanziert werden und 13 % der Schulträger aus eigener Tasche bezahlen muss, die er z.B. durch Elternbeiträge einnimmt.


    Mich interessiert jetzt (und ja ich stelle die Frage tatsächlich nochmal): Wer kommt für die Pensionsansprüche später auf, wenn man den Schulträger/Arbeitgeber wechselt und erneut als Planstelleninhaber (beamtenähnlicher Status) an einer anderen Ersatzschule arbeitet.


    Beispiel:


    Herr Müller arbeitet als Planstelleninhaber 5 Jahre an einer Ersatzschule und hat für diese 5 Jahre quasi schon einen Teil seiner späteren Pension "erarbeitet", bliebe Herr Müller noch die nächsten 30 Jahre an der Schule, würde ihm der Träger dann die volle Pension auszahlen (ob das nun vom Land refinanziert wird oder nicht, weiß ich nicht). Wenn Herr Müller aber jetzt nach 5 Jahren zu einer anderen Privatschule (neuer Schulträger/Arbeitgeber) wechselt, indem er an der vorherigen Schule kündigt und an der neuen Schule ebenfalls als Planstelleninhaber fängt zu arbeiten. Wer übernimmt später, wenn Herr Müller 67 ist, die Pension für die 5 Jahre, die er an er ersten Schule gearbeitet hat? Muss dann der Schulträger, bei dem er zuvor gearbeitet hat Herrn Müller anteilig (für die 5 Jahre, die er dort gearbeitet hat) die Pension auszahlen oder muss das der neue Schulträger machen und kommt quasi für die 5 Jahre, die Herr Müller bei der vorherigen Schule gearbeitet, auf?


    (Ein Wechsel in den Staatsdienst ist inzwischen geklärt: Der Dienstherr, egal ob jetzt NRW oder der ein anderes Bundesland, oder der Bund, muss für die Zeit, die der Wechsler in einem versicherungsbefreiten Beschäftigungsverhältnis war, aufkommen. Ist etwas unfair für das aufnehmende Bundesland, und deswegen gibt es inzwischen zahlreiche Bundesländer, wie NDS beispielsweise (was auch an anderen Stellen hier im Forum thematisiert wurde), die einen Bewerber, der zuvor in einem anderen Bundesland beamtet war, nicht direkt verbeamten, (sodass dann entweder die Nachversicherung greift oder der Wechsler Altersgeld vom vorherigen Bundesland bezieht, sodass das aufnehmende BL aus dem Schneider ist, was die spätere Pension für die Zeit vor der Aufnahme des Wechslers betrifft).


    Ich hoffe, meine Frage ist jetzt verständlich xD

    Oder warte mal. Meinst du das so, dass die Pension eines Planstelleninhabers an einer Ersatzschule vom Land übernommen wird? D.h. es verhält sich anders als beim Gehalt, denn hier wird ein Großteil vom Land refinanziert und den Rest muss dann der Schulträger (z.B. durch Schulbeiträge) übernehmen.


    D.h. dem derzeitigen Schulträger kann ein Wechsel aus der Perspektive völlig egal sein, weil er auf keinen Kosten sitzenbleibt, richtig?

    Entscheidend ist nicht, zu welcher Privatschule du wechselst, sondern ob du das als (weiterhin) Landesbeamter tust.

    Ja, in NRW gibt es sogenannte Planstelleninhaber (vereinfacht gesagt ist man eine Mischung aus Angestelltem, weil man nicht das Land als Dienstherren hat, sondern den privaten Schulträger als Arbeitgeber, und Beamten, weil man eine Besoldung (z.B. A 13) erhält und in nahezu allen Aspekten einem Landesbeamten gleichgestellt ist). Die Frage ist jetzt, was geschieht mit den geleisteten Arbeitsjahren in Bezug auf die spätere Pension. Wenn jetzt ein Wechsel von einer Privatschule zu einer anderen erfolgt, wer kommt für die Jahre von der vorherigen Schule bei der Pension später auf? Jemand aus NRW mit Spezialwissen hier? :)

    Ja genau, ich meine, wer bezahlt später die Pension für die Arbeitsjahre, die man an der vorherigen Ersatzschule gearbeitet hat? Also Beispiel: Ich arbeite 5 Jahre an einer Ersatzschule und habe mir schon einen Teil meiner späteren Pension erarbeitet. Wenn ich die nächsten 35 Jahre ebenfalls bei derselben Schule bliebe, würde ich logischerweise meine volle Pension vom Schulträger erhalten (ok größtenteils ist das wahrscheinlich vom Land NRW refinanziert oder der Träger hat eine entsprechende Direktversicherung abgeschlossen oder wie auch immer). Wie verhält es sich aber für diese 5 Jahre, wenn man an eine andere Ersatzschule wechselt und dort ebenfalls Planstelleninhaber ist. Kommt dann der neue Träger für meine Pension für die o.g. 5 Jahre auf?


    Wenn ich in den Staatsdienst wechsele, dann übernimmt ja das Land die volle Pension, oder?

    Die 4 Stunden Regelung ist eine bundesweite Regelung, hat nichts mit dwiner Schule zu tun.

    Und wenn deine Schule es in den letzten Jahren so gut geschafft hat, immer unter den 3 Stunden im Monat zu bleiben, dann habt ihr wohl keine Krankheitswellen gehabt? (Oder ich deute alle Beiträge im Forum fehl, ich bin zur Zeit nicht im aktiven Schuldienst, hatte allerdings das Gefühl, die KuK müssen verflixt viele Vertretungen schieben, wie noch nie zuvor.

    Was machst du denn aktuell, wenn man fragen darf? Hast du dich beurlauben/abordnen lassen?

    Also BW erkennt eindeutig nicht ALLES bei den Erfahrungsstufen an, was man vorab beruflich gemacht hat, ehe man in den Schuldienst gewechselt ist, vieles wird dann erst bei der Pensionsberechnung mit berücksichtigt (dort aber immerhin).

    Welche BL erkennen deines Erachtens denn ALLES an und woher hast du deine diesbezüglichen Informationen? Vielleicht ist das am Ende doch nur viel Lehrerzimmergerüchteküche, weil woanders das Gras angeblich immer grüner ist…

    von Nds und SH weiß ich das z.B., dass alle beruflichen Erfahrungen (nur halt keine Ausbildungszeiten) angerechnet werden. (Ich weiß das von 2 Freunden, die jeweils in den beiden BL verbeamtet wurden)

    Die 4 Stunden Regelung ist eine bundesweite Regelung, hat nichts mit dwiner Schule zu tun.

    Und wenn deine Schule es in den letzten Jahren so gut geschafft hat, immer unter den 3 Stunden im Monat zu bleiben, dann habt ihr wohl keine Krankheitswellen gehabt? (Oder ich deute alle Beiträge im Forum fehl, ich bin zur Zeit nicht im aktiven Schuldienst, hatte allerdings das Gefühl, die KuK müssen verflixt viele Vertretungen schieben, wie noch nie zuvor.

    an unserer Schule werden vorrangig angestellte Lehrkräfte (vorzugsweise E11-Kollegen) für Vertretungen eingesetzt (und hier deutlich häufiger als 3 h im Monat). Wenn das nicht reicht, dann halt E13 KuK, und erst dann A12 KuK und erst ganz am Ende A13-KuK, insb. die "Beamten" haben rein zufällig immer exakt 3 Vertretungsstunden pro Monat, sehr, seeeeehr selten 4 oder mehr.

    Mir scheint diese Sparerei tatsächlich NRW-spezifisches Problem zu sein, kann das sein? Ich weiß aus anderen Bundesländern, dass so ziemlich ALLES, was dich sozusagen auf deinem beruflichen Weg dazu gebracht hat, dass du jetzt da bist, wo du halt stehst (z.B. Studienrat an einer beruflichen Schule), in deinen Erfahrungsstufen berücksichtigt wird.


    Kann mir jemand sagen, ob das Thema "Mehrarbeit" (also sprich Vertretungsstunden) im Staatsdienst in NRW grundsätzlich ausgezahlt werden oder tricksen die Schulen hier genauso wie Ersatzschulen, dass man also rein zufällig immer exakt 3 Vertretungsstunden pro Monat ableistet, weil man ab 4 Überstunden erst bezahlt werden müsste?


    Falls ja, dann überlege ich mir 3 Mal, ob ich in diesem Bundeland bleibe....weil ich das aus anderen Bundesländern so kenne, dass du quasi die Überstunden ansammeln kannst und dass dann entweder dein Stundenplan im kommenden Halbjahr deutlich hübscher aussieht (weil weniger Stunden), oder du dir die halt auszahlen lässt oder sogar früher in Pension gehen kannst..


    An der Ersatzschule kannst du dir die halt nur auszahlen lassen, sofern du aber mind. 4 Std. im Monat machst...


    Oder scheinen die Länder gerade alle irgendwie sparen zu müssen? Niedersachsen will ja z.B. auch nicht mehr, dass man über die Kündigung (bzw. Entlassung) das Bundesland wechselt, bzw. will dich dann nicht mehr direkt verbeamten, weil sie keine Lust darauf haben, deine Versorgung zu übernehmen...



    Ist das alles ein Post-Covid-Phänomen, dass alle Länder sparen oder sind nur einzelne Bundesländer so, allen voran NRW?


    Wie sind eure Erfahrungen?

    Die Frage ist, was man für eine Stelle an der Ersatzschule hat. Bei uns benötigen Planstelleninhaber die wechseln möchten eine Freigabe. Allerdings verliert da auch niemand Erfahrungsstufen. Anders kann es natürlich sein, wenn man das Arbeitsverhältnis mit Planstelle kündigen würde.

    Warum würde man die Erfahrungsstufen verlieren, wenn man kündigt und im Staatsdienst von vorn anfängt? Nochmal zum Amtsarzt und eine neue Probezeit machen Sinn, aber die Erfahrungsstufen dürften doch erhalten bleiben? Immerhin profitiert das Land NRW dann von deinen Erfahrungen...

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