Beiträge von Oldschool

    @ OldSchool: Soweit ich weiß, gilt in NRW derzeit die Regelung, dass Schwangere - wenn der SL eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung schreibt - in den Distanzunterricht wechseln dürfen. Ein vernünftiger SL wird in Rücksprache mit der Schwangeren sich dafür aussprechen. Soweit ich weiß, müsste jede Schwangere, wenn sie im Präsenzunterricht ist, erst mal für 14 Tage raus ist, sobald ein Covid-Fall auftritt (bin mir aber nicht ganz sicher, da wir derzeit keine Schwangeren haben, die in Präsenz unterrichten)

    Danke für die Info! Ich habe nächste Woche ein Gespräch mit meiner SL, denke aber, dass es bezüglich der planbarkeit auch in ihrem Interesse ist, wenn ich den Weg der Verlängerung der EZ von Kind 1 wähle. Gerade, da es für uns finanziell keinen Unterschied macht, ob ich teilzeit arbeiten gehe und mein Mann, der nur 300€ Elterngeld bekommt, Elternzeit nimmt oder wir auf 4 Monate meines Teilzeiteinkommens verzichten, mein Mann aber vollzeit arbeiten kann. Zumal ich im Szenario der Teilzeit im Mutterschutz von Kind 2 dann ja auch nur Teilzeit bezahlt würde, im Szenario der verlängerten EZ von Kind 1 aber Vollzeit wie vor der EZ. Wenn ich da keinen Denkfehler drinnen habe 😅

    Das kann man so nicht sagen, es kommt drauf an, wie lange die EZ war. ausgeklammert werden nur maximal 14 Monate, von einem anderen Kind wo man EG bezogen hast. Wenn du 3 Jahre zuhause geblieben bist und nicht gearbeitet hast, bekommst du 300€ EG

    Super Info, danke! Ich werde insgesamt 16 Monate EZ nehmen. Wenn 14 Monate ausgeklammert werden und dementsprechend nur 2 Monate mit in die Berechnung gehen, wird es bei sicher kaum Einfluss auf das EG von Kind 2 haben.

    Das verstehe ich. Wir haben leider auch noch keinen Betreuungsplatz, ein weiterer Grund für meine Verlängerung. Aber auf mein Elterngeld wirkt sich das nicht negativ aus, da dieses dann doch nach dem Gehalt vor der Elternzeit berechnet wird?

    Huhu 🤗


    Ich bin in der gleichen Situation wie du, aber in NRW, und werde deswegen, und aus anderen Gründen, wahrscheinlich meine Elternzeit um 4 Monate bis zum nächsten Mutterschutz verlängern.


    Ich möchte lieber nicht spekulieren... Wann endet deine EZ?


    Lg

    Ich habe gedacht, die Einteilung der Elterngeldmonate kann nicht so einfach verändert werden, und oft werden die Elterngeldmonate ja passend zur angedachten Elternzeit genommen.

    Wenn das hier nicht der Fall ist, um so besser.

    Da haben wir Glück im Unglück. Da mein Mann erst nach der Geburt einen neuen Job angefangen hat und sich sein Elterngeld nur auf den Mindestsatz belaufen hätte, haben wir uns das erst mal offen gelassen.

    Liebe Susannea,


    ich danke dir so sehr für deine ausführliche Antwort!!! Gerade den Hinweis, die EZ nur bis zum nächsten Mutterschutz zu verlängern, hat mir echt geholfen.


    Ich habe meine SL soeben um einen Gesprächstermin gebeten und werde da genau so wie du es vorschlägst "verhandeln". Der Gedanke, dass ich schwanger evtl. sogar nur belastend wäre, da ich a.) mitten im SJ käme und 2 Monate vor den Sommerferien wieder gehen würde und b.) wegen der SS und Corona ggf. kaum eingesetzt werden darf, ist mir auch schon gekommen.


    Dass ich die EZ begründet verlängern kann, wurde mir so übrigens von meiner Sachbearbeiterin der Bezirksregierung persönlich gesagt.


    Vielen Dank!

    Susannea : Reicht die noch nicht gelöste Betreuungsfrage im Zweifelsfall als Begründung für die Verlängerung der EZ aus? Hast du sonst vielleicht noch Hinweise für die TE, wie sie vorgehen könnte (wobei ich laleonas Tipp wirklich gut finde)?


    Dir alles Gute Oldschool. :rose: Ich kann dir persönlich bei deinen Fragen nicht weiterhelfen, zumindest aber Susannea hereinrufen, die sich mit allen Arten Elternzeitfragen hervorragend auskennt.

    Ich danke dir vielmals!

    Vermutlich bleibt dir dann sowieso nichts anderes übrig, wenn man 1,5 Monate vorher noch keine Betreuung hat. Ich will da jetzt nicht den Teufel an die Wand malen, aber das wäre schon sehr sportlich, hier noch jemanden zu finden UND die Eingewöhnung zu machen.

    Hallo Karl-Dieter!


    Da hast du schon recht, das ist uns bewusst :) Leider gibt die Stadt diesen Zeitplan vor. Die Beratung und Vermittlung zu Tagesmüttern erfolgt erst 2-3 Monate vor Betreuungebeginn. Bevor wir wussten, dass ich schwanger bin, wollte mein Mann Elterbzeit von Jan bis März nehmen und die Eingewöhnung übernehmen, aber nun tun sich ja neue Perspektiven auf. Die Tatsache, dass wir die Betreuung aber noch nicht fix haben, dürfte ja als Begründung für die Verlängerung reichen...

    Ist sie das?

    Und wenn ja, wie gut verstehst du dich mit deiner SL, dass sie die Schwangerschaft doch nicht meldest?

    Oder wenn du rein hypothetisch anfragst: Was wäre denn, wenn ich jetzt frisch schwanger wäre und..

    Dann könnte die SL ja nichts melden, da du rein hypothetisch gefragt hast (geht aber nur bei netter SL, denke ich).

    Alles Gute!

    Danke für deine Antwort, die hypothetische Herangehensweise finde ich nicht schlecht. Generell haben wir ein gutes Verhältnis, ich dachte nur, dass sie dazu angehalten wäre, es zu melden.

    Hallo liebe Community! :gruss:


    Ich befinde mich noch bis Mitte Januar in Elternzeit von Kind Nr. 1, überlege aber, diese aus diversen Gründen, die ich gleich noch erläutern werde, zu verlängern. Mir wurde nun gesagt, dass ich eine Verlängerung 7 Wochen vor Ende der EZ mit Begründung über die Schule bei der Bezirksregierung beantragen muss. Hat hier jemand eine Ahnung, ob es Gründe gibt, die abgelehnt werden können?


    Das "Dilemma" ist nämlich, dass ich ganz früh wieder schwanger bin und es mir nicht zutraue, im letzten Trimester mit 1 jährigem Kind zu Hause unter Corona wieder arbeiten zu gehen, aber grundsätzlich schon gerne an meiner Schule bleiben möchte.


    Meine Optionen wären also

    1.) in fortgeschrittener Schwangerschaft unter Corona mit Baby zu Hause TZ ab Januar arbeiten zu gehen, damit mir meine Stelle erhalten bleibt, oder

    2.) meine EZ erstmal zu verlängern, diese im April dann wieder zu beenden, damit ich im Mai in den Mutterschutz für Kind 2 gehen kann. De facto würde ich dann also erst in 1 1/2 Jahren wieder zurück an die Schule gehen.


    Rede ich nun offen mit meiner Schulleitung darüber (was ich eig. gerne machen würde, damit sie weiß, woran sie ist und ich meine Situationen inklusive Wunsch, an der Schule zu bleiben, schildern kann) und verkünde die Schwangerschaft unter der Blume, ist sie doch verpflichtet, diese zu melden? Ich habe aber die Befürchtung, dass eine erneute Schwangerschaft nicht als Begründung für die Verlängerung meiner Elternzeit akzeptiert wird (abgesehen davon haben wir aber auch noch KEINE Betteuung für Kind Nr.1 ab Januar).


    Ich würde mich über Denkanstöße freuen, momentan befinde ich mich in einem Gedankenloop, muss mich aber bald entscheiden. :autsch:

    Ich hoffe, es wurde deutlich, was ich meine.


    Liebe Grüße

    Ich würde das umgehend der Schulleitung mitteilen und fragen, wie zu verfahren ist (für dich und deren Planung)?

    Streng genommen gilt es vermutlich erst, wenn es schriftlich fixiert ist, ihnen vorliegt und dann aber mit sofortiger Wirkung. Ich könnte mir aber vorstellen, dass die SL sagt, dass du morgen Zuhause bleiben kannst/ sollst (Du es aber umgend dann einreichen sollst).


    Ich vermute mal, so lange, wie der Schule noch nichts Schriftliches vorliegt, wirst du unterrichten müssen. Genau weiß ich es aber nicht...


    Danke für die Antworten!

    Hat das dein Hausarzt oder Gynäkologe ausgesprochen? Dann bekommt man das doch normalerweise direkt schriftlich für die SL mit?!


    Denke schon, dass du das Schulgebäude noch betreten dürftest, du darfst nur eben keinen Lehrer-Tätigkeiten mehr nachgehen.

    Meine Gyn hat mir das ausgestellt. Sie muss das noch formulieren und schickt es mir oder der Schule dann per Post wenn ich das richtig verstanden habe. Deswegen weiß ich nicht, ob ich morgen noch arbeiten muss.

    Hallo,


    ich habe heute ein individuelles BV ausgesprochen bekommen und habe mich hier angemeldet, weil ich wissen möchte, ob ein individuelles BV gilt, sobald es mündlich ausgesprochen wurde oder erst sobald dieses schriftlich vorliegt. Und darf man denn mit einem überhaupt noch die Schule betreten? Oder nur nicht mehr "arbeiten"?


    Liebe Grüße

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