Verlängerung der Elternzeit und erneute Schwangerschaft NRW

  • Hallo liebe Community! :gruss:


    Ich befinde mich noch bis Mitte Januar in Elternzeit von Kind Nr. 1, überlege aber, diese aus diversen Gründen, die ich gleich noch erläutern werde, zu verlängern. Mir wurde nun gesagt, dass ich eine Verlängerung 7 Wochen vor Ende der EZ mit Begründung über die Schule bei der Bezirksregierung beantragen muss. Hat hier jemand eine Ahnung, ob es Gründe gibt, die abgelehnt werden können?


    Das "Dilemma" ist nämlich, dass ich ganz früh wieder schwanger bin und es mir nicht zutraue, im letzten Trimester mit 1 jährigem Kind zu Hause unter Corona wieder arbeiten zu gehen, aber grundsätzlich schon gerne an meiner Schule bleiben möchte.


    Meine Optionen wären also

    1.) in fortgeschrittener Schwangerschaft unter Corona mit Baby zu Hause TZ ab Januar arbeiten zu gehen, damit mir meine Stelle erhalten bleibt, oder

    2.) meine EZ erstmal zu verlängern, diese im April dann wieder zu beenden, damit ich im Mai in den Mutterschutz für Kind 2 gehen kann. De facto würde ich dann also erst in 1 1/2 Jahren wieder zurück an die Schule gehen.


    Rede ich nun offen mit meiner Schulleitung darüber (was ich eig. gerne machen würde, damit sie weiß, woran sie ist und ich meine Situationen inklusive Wunsch, an der Schule zu bleiben, schildern kann) und verkünde die Schwangerschaft unter der Blume, ist sie doch verpflichtet, diese zu melden? Ich habe aber die Befürchtung, dass eine erneute Schwangerschaft nicht als Begründung für die Verlängerung meiner Elternzeit akzeptiert wird (abgesehen davon haben wir aber auch noch KEINE Betteuung für Kind Nr.1 ab Januar).


    Ich würde mich über Denkanstöße freuen, momentan befinde ich mich in einem Gedankenloop, muss mich aber bald entscheiden. :autsch:

    Ich hoffe, es wurde deutlich, was ich meine.


    Liebe Grüße

  • ist sie doch verpflichtet, diese zu melden?

    Ist sie das?

    Und wenn ja, wie gut verstehst du dich mit deiner SL, dass sie die Schwangerschaft doch nicht meldest?

    Oder wenn du rein hypothetisch anfragst: Was wäre denn, wenn ich jetzt frisch schwanger wäre und..

    Dann könnte die SL ja nichts melden, da du rein hypothetisch gefragt hast (geht aber nur bei netter SL, denke ich).

    Alles Gute!

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • abgesehen davon haben wir aber auch noch KEINE Betteuung für Kind Nr.1 ab Januar

    Vermutlich bleibt dir dann sowieso nichts anderes übrig, wenn man 1,5 Monate vorher noch keine Betreuung hat. Ich will da jetzt nicht den Teufel an die Wand malen, aber das wäre schon sehr sportlich, hier noch jemanden zu finden UND die Eingewöhnung zu machen.

  • Ist sie das?

    Und wenn ja, wie gut verstehst du dich mit deiner SL, dass sie die Schwangerschaft doch nicht meldest?

    Oder wenn du rein hypothetisch anfragst: Was wäre denn, wenn ich jetzt frisch schwanger wäre und..

    Dann könnte die SL ja nichts melden, da du rein hypothetisch gefragt hast (geht aber nur bei netter SL, denke ich).

    Alles Gute!

    Danke für deine Antwort, die hypothetische Herangehensweise finde ich nicht schlecht. Generell haben wir ein gutes Verhältnis, ich dachte nur, dass sie dazu angehalten wäre, es zu melden.

  • Vermutlich bleibt dir dann sowieso nichts anderes übrig, wenn man 1,5 Monate vorher noch keine Betreuung hat. Ich will da jetzt nicht den Teufel an die Wand malen, aber das wäre schon sehr sportlich, hier noch jemanden zu finden UND die Eingewöhnung zu machen.

    Hallo Karl-Dieter!


    Da hast du schon recht, das ist uns bewusst :) Leider gibt die Stadt diesen Zeitplan vor. Die Beratung und Vermittlung zu Tagesmüttern erfolgt erst 2-3 Monate vor Betreuungebeginn. Bevor wir wussten, dass ich schwanger bin, wollte mein Mann Elterbzeit von Jan bis März nehmen und die Eingewöhnung übernehmen, aber nun tun sich ja neue Perspektiven auf. Die Tatsache, dass wir die Betreuung aber noch nicht fix haben, dürfte ja als Begründung für die Verlängerung reichen...

  • Susannea : Reicht die noch nicht gelöste Betreuungsfrage im Zweifelsfall als Begründung für die Verlängerung der EZ aus? Hast du sonst vielleicht noch Hinweise für die TE, wie sie vorgehen könnte (wobei ich laleonas Tipp wirklich gut finde)?


    Dir alles Gute Oldschool. :rose: Ich kann dir persönlich bei deinen Fragen nicht weiterhelfen, zumindest aber Susannea hereinrufen, die sich mit allen Arten Elternzeitfragen hervorragend auskennt.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Susannea : Reicht die noch nicht gelöste Betreuungsfrage im Zweifelsfall als Begründung für die Verlängerung der EZ aus? Hast du sonst vielleicht noch Hinweise für die TE, wie sie vorgehen könnte (wobei ich laleonas Tipp wirklich gut finde)?


    Dir alles Gute Oldschool. :rose: Ich kann dir persönlich bei deinen Fragen nicht weiterhelfen, zumindest aber Susannea hereinrufen, die sich mit allen Arten Elternzeitfragen hervorragend auskennt.

    Ich danke dir vielmals!

  • Mir wurde nun gesagt, dass ich eine Verlängerung 7 Wochen vor Ende der EZ mit Begründung über die Schule bei der Bezirksregierung beantragen muss. Hat hier jemand eine Ahnung, ob es Gründe gibt, die abgelehnt werden können?

    DAs geht offiziell nur, wenn du 2 Jahre Elternzeit angemeldet hast (wozu ich genau deshalb immer rate) und dann musst du auch nichts begründen, hast aber jederzeit Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit, bei kürzerer Elternzeit hast du offiziell auf alles bis zum 2. Geburtstag verzichtet.


    2.) meine EZ erstmal zu verlängern, diese im April dann wieder zu beenden, damit ich im Mai in den Mutterschutz für Kind 2 gehen kann. De facto würde ich dann also erst in 1 1/2 Jahren wieder zurück an die Schule gehen.

    Das genau würde ich nicht tun, sondern wenn genau nur bis zum Beginn des Mutterschutzes verlängern, sonst ist der Rest Elternzeit verbraucht.


    Ich habe aber die Befürchtung, dass eine erneute Schwangerschaft nicht als Begründung für die Verlängerung meiner Elternzeit akzeptiert wird (abgesehen davon haben wir aber auch noch KEINE Betteuung für Kind Nr.1 ab Januar).

    Eine Schwangerschaft ist vermutlich keine Begründung, aber könnte aktuell gerne doch genommen werden, je nachdem, wie du überhaupt eingesetzt werden darfst.


    verkünde die Schwangerschaft unter der Blume, ist sie doch verpflichtet, diese zu melden?

    Wenn du sie mitteilst, muss sie es weitergeben, ja das stimmt. Wenn du aber nur anfragst und die Frage nach einer evtl. Schwangerschaft nicht beantwortest oder verneinst (was du ja darfst), kann sie auch nichts weitergeben.


    Die Tatsache, dass wir die Betreuung aber noch nicht fix haben, dürfte ja als Begründung für die Verlängerung reichen...

    Ja, davon ist auszugehen, dass dies ein wichtiger Grund ist.

  • Bevor wir wussten, dass ich schwanger bin, wollte mein Mann Elterbzeit von Jan bis März nehmen und die Eingewöhnung übernehmen, aber nun tun sich ja neue Perspektiven auf. Die Tatsache, dass wir die Betreuung aber noch nicht fix haben, dürfte ja als Begründung für die Verlängerung reichen...

    Wenn ich dich richtig verstehe hat dein Mann die Elternzeit schon beantragt. Ist es bei ihm keine Problem jetzt darauf zu verzichten oder wollt ihr beide gleichzeitig nehmen?

    Die Betreuung kann doch dein Mann, der ja in Elternzeit sein wollte, übernehmen, deshalb kann dein oben genanntes Argument nicht unbedingt gelten.

  • Wenn ich dich richtig verstehe hat dein Mann die Elternzeit schon beantragt. Ist es bei ihm keine Problem jetzt darauf zu verzichten oder wollt ihr beide gleichzeitig nehmen?

    Die Betreuung kann doch dein Mann, der ja in Elternzeit sein wollte, übernehmen, deshalb kann dein oben genanntes Argument nicht unbedingt gelten.

    Januar sind noch noch 7 Wochen oder mehr, also noch kein Grund Elternzeit schon angemeldet zu haben, somit zieht das Argument schon.

  • Liebe Susannea,


    ich danke dir so sehr für deine ausführliche Antwort!!! Gerade den Hinweis, die EZ nur bis zum nächsten Mutterschutz zu verlängern, hat mir echt geholfen.


    Ich habe meine SL soeben um einen Gesprächstermin gebeten und werde da genau so wie du es vorschlägst "verhandeln". Der Gedanke, dass ich schwanger evtl. sogar nur belastend wäre, da ich a.) mitten im SJ käme und 2 Monate vor den Sommerferien wieder gehen würde und b.) wegen der SS und Corona ggf. kaum eingesetzt werden darf, ist mir auch schon gekommen.


    Dass ich die EZ begründet verlängern kann, wurde mir so übrigens von meiner Sachbearbeiterin der Bezirksregierung persönlich gesagt.


    Vielen Dank!

  • Januar sind noch noch 7 Wochen oder mehr, also noch kein Grund Elternzeit schon angemeldet zu haben, somit zieht das Argument schon.

    Ich habe gedacht, die Einteilung der Elterngeldmonate kann nicht so einfach verändert werden, und oft werden die Elterngeldmonate ja passend zur angedachten Elternzeit genommen.

    Wenn das hier nicht der Fall ist, um so besser

  • Ich habe gedacht, die Einteilung der Elterngeldmonate kann nicht so einfach verändert werden, und oft werden die Elterngeldmonate ja passend zur angedachten Elternzeit genommen.

    Wenn das hier nicht der Fall ist, um so besser.

    Da haben wir Glück im Unglück. Da mein Mann erst nach der Geburt einen neuen Job angefangen hat und sich sein Elterngeld nur auf den Mindestsatz belaufen hätte, haben wir uns das erst mal offen gelassen.

  • Ich habe gedacht, die Einteilung der Elterngeldmonate kann nicht so einfach verändert werden, und oft werden die Elterngeldmonate ja passend zur angedachten Elternzeit genommen.

    Wenn das hier nicht der Fall ist, um so besser

    Doch kann sie inzwischen total problemlos, vorher ging das nur einmal, aber die mussten ja nicht gleich mit beantragt werden, sondern gingen auch später noch. (Da ja zusätzlch)

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