Die kommt aber hoffentlich bald... steht zumindest so im Koalitionsvertrag 🙏
Hoffentlich. Aber wohl nur bei Neuverbeamtungen.
Die kommt aber hoffentlich bald... steht zumindest so im Koalitionsvertrag 🙏
Hoffentlich. Aber wohl nur bei Neuverbeamtungen.
das heißt, du bezahlst gerade über 1000 Euro "freiwillig"?
Ja, leider. Finde ich natürlich auch richtig sch****. Habe einen Planstelleninhabervertrag an einer Ersatzschule... Wenn ich in den Landesdienst wechseln würde, käme ich evtl. über die Öffnungsaktion in die PKV. Aber ich fühle mich da eigentlich sehr wohl und weiß nicht, ob es mir das wert ist. Und wenn die PKV sich innerhalb von ein paar Jahren so stark erhöht, hätte sich das m. E. nicht wirklich gelohnt. Ich überlege im Moment sehr viel hin und her.
Im Landesdienst wird man ja "richtig" verbeamtet. Da kann man die Öffnungsaktion nutzen. Als ich an der Ersatzschule angefangen habe, war das irgendwie nicht möglich. Aber wie gesagt - ich fühle mich dort eigentlich sehr wohl.
Ich tue mich trotzdem schwer damit, in die PKV zu gehen. Weil die bei mir halt aufgrund einer Vorerkrankung auch recht teuer wäre. Und wenn dann ein paar kräftige Erhöhungen kommen und ich nicht mehr Vollzeit arbeiten will, nimmt es sich nicht viel. Mit Kindern könnte die GKV dann sogar vorteilhafter sein.
Entschuldige die Nachfrage, aber was ist die Absicht deiner Frage? Möchtest du dich selbst privat versichern? Möchtest du herausfinden, ob sie vielleicht doch Kinder hat? Einen Risikozuschlag? Zahlen erfunden hat?
Ich hatte dieses Jahr keine Erhöhung, Sonst: ca. 50% Erhöhung in 12 Jahren, mit Mitte 30 eingestiegen..
Einfach Interesse. Und ja, ich denke schon darüber nach, mich privat zu versichern, aber ich finde die ständigen Sprünge in den letzten Jahren sehr beunruhigend. Deshalb traue ich mich dann immer irgendwie doch nicht, z.B. falls ich mal nicht mehr Vollzeit arbeiten kann oder will.
Und da wollte ich mal hören, ob es wirklich so schlimm ist, wie ich es wahrnehme.
Ich habe eine Erhöhung von gut 10% bekommen und liege jetzt bei etwa 300€, allerdings mit Mitte 40. 462€ mit 33 Jahren sind definitiv zu teuer, da würde ich mir wirklich mal Angebote für einen Wechsel durchrechnen lassen.
Der Rechner der HUK würde mir für diesen Fall zB einen Monatsbeitrag von 330€ bei einer Neuversicherung ausspucken.
Das kommt mir aber wiederum sehr günstig vor. Für 50 %? In meinem Umfeld sind viele mit 300 - 350 € eingestiegen. Die besagte Bekannte liegt jetzt, nach nur ca. 6 Jahren in der PKV, um gute 100 € im Monat höher.
Ich wollte mal fragen, ob eure Beiträge in diesem Jahr stabil geblieben sind, oder ob es wieder so drastische Erhöhungen gab wie im Jahr davor.
Wie hoch waren die Steigerungen prozentual und in absoluten Zahlen? Ich selber bin nicht privat versichert, aber bei einer Bekannten ging es hoch von 412,28 € auf 462,37 €, obwohl sie erst 33 Jahre alt ist. Einen Risikozuschlag hat sie meines Wissens auch nicht. Sie hat keine Kinder, müssten also 50 % Beihilfe sein. Sie ist mit 27 Jahren zum Ref in die PKV gewechselt. Ist das mittlerweile echt so teuer?
Die PKV soll wohl im Schnitt um 13 Prozent teurer werden, die private Pflegeversicherung für Beamte um durchschnittlich sechs Prozent.
Laut Tabelle für 2025 (NRW) bekommt man in A13, Stufe 12 6174 €. Als Angestellter in E13, Stufe 6 sind es 6580 €.
Wieso überholt dann der (kinderlose) Beamte irgendwann den Angestellten? Bei teurer PKV oder freiwilliger GKV kann ich mir schon vorstellen, dass man als Beamter weniger Netto raus hat.
Die Jahressonderzahlung gibt es als Beamter ja auch nicht.
Mit "Learning Apps" kann man auch gute Quizze erstellen. Aber ich weiß nicht, ob man, wie bei "Kahoot" auch gegeneinander spielen kann.
Hoffentlich geht das nächstes Jahr nicht so weiter:
Mal schauen, wie viele Lehrer erst fehlen, wenn die 41 Std. pro Woche eingehalten werden müssen.
Würde ich gut finden und ich würde auch sofort freiwillig rausgehen, wenn es so geregelt würde, dass man monetär keine großen Einbußen hätte. Ich bin zum heutigen Tag leider auch wieder Landesbeamter und ich finde das Gefühl, nicht verlustfrei frei agieren und den Arbeitsplatz bei Bedarf wechseln zu können, genauso furchtbar beengend und unangenehm, wie beim ersten Mal.
Wenn ich fragen darf: Hast du dich im gleichen BL entlassen und wieder einstellen lassen? War dieses Gefühl der Unfreiheit der Grund für die Entlassung oder was anderes?
Vielleicht wäre eine Ausbildung zum Fluglotsen was für dich?
In den Erläuterungen zu den Zertifikatskursen steht aber häufig, dass Lehrkräfte ohne Zweites Staatsexamen nur eine Teilnahmebescheinigung bekommen.
Scheinbar können sie also teilnehmen, die Frage ist nur, wie sinnvoll das dann ist. Vielleicht, wenn man ein Fach sowieso schon unterrichtet und sich weiterbilden möchte.
Wo Angestellte gegenüber den Beamten aber definitiv einen groben Nachteil haben, ist bei Beförderungen. Dann geht es nämlich in Stufe eins zurück, während der Beamten seine Stufe behält. Ab einem gewissen Alter macht Beförderung für Angestellte keinen großen Sinn mehr, weil die höheren Stufen nicht erreicht werden.
Im TV-L ist es so, dass man als Angestellter bei Beförderungen in die Stufe kommt, in der man mindestens das alte Gehalt bekommt. Sind das dann weniger als 180 € brutto, wird auf eben diesen Garantiebetrag aufgestockt. Die Stufenlaufzeit beginnt von vorn.
Wenn man also von E13, Stufe 3 (4948,54 €) in E14 befördert wird, kommt man man dort in Stufe 2 (5085,93€). Da die Differenz nur 137,39 € beträgt, wird das Gehalt auf den Garantiebetrag von 180 € aufgestockt. Auch wenn es mehr Geld ist als in der alten Stufe, finde ich nicht, dass sich knapp 90 € netto für eventuell deutlich mehr Verantwortung lohnen. Würde ich nicht machen.
Wenn man in E13 allerdings schon in Stufe 4 ist, kommt man bei einer Beförderung in E14 auch in Stufe 4, weil das die Stufe ist, in der man mehr Gehalt bekommt, als in der alten Gruppe.
Durch die verlorene Stufenlaufzeit bei einer Beförderung kann es auch sein, dass man mittelfristig weniger verdient, als wenn man in der alten Gruppe geblieben wäre, weil der Stufenaufstieg in der neuen Gruppe ja immer später kommt als in der alten Gruppe. Wenn man sich ein Jahr vor dem Aufstieg in Stufe 5 befördern lässt, verliert man drei Jahre. Das geringfügig höhere Gehalt in der höheren Entgeltgruppe vermag das aber nicht auszugleichen, oftmals auch nicht mit dem nächsten Stufenaufstieg.
Hinzu kommt, dass die Jahressonderzahlung in den Gruppen E14 und 15 geringer ist als in E 13 (32,53 % statt 46,47 %).
Ich dachte auch schon mal, ich hätte zu viel Gehalt bekommen, weil ich rückwirkend hochgestuft worden war. Vielleicht geht aus der Bezügemitteilung ja auch hervor, dass alles korrekt ist.
Mit 2. Staatsexamen nimmt man dich sehr gerne auch an anderen Schulen dann, das ist mit "nur" Feststellungsprüfung deutlich schwieriger. Daher immer den Rat zur vollen Ausbildung.
Gerade selbst erlebt. Ich bin kürzlich von einem Berufskolleg in kirchlicher Trägerschaft an eine Gesamtschule gewechselt, ebenfalls in privater Trägerschaft. Die wollten mich halt unbedingt haben, weil ich das 2. Staatsexamen habe. Daher verstehe ich nicht, warum der Kollege das nicht machen will.
Es geht hier eigentlich gar nicht um mich. Habe es bewusst allgemein formuliert. Aber gut: Wir haben einen neuen Kollegen, der das Erste Staatsexamen hat, ins Referendariat gehen könnte, aber jetzt doch lieber bei uns die Feststellungsprüfung machen will.
Wir sind in der Tat eine kleine Schule, was durchaus seine Vorteile hat. Auf jeden Fall ist die Arbeitsbelastung bei uns deutlich geringer und die Klassen sind recht klein. Aber ich habe halt das Referendariat gemacht, auch mit dem Gedanken, dass diese Schule mal geschlossen werden könnte, bzw. dass die Schülerzahlen sinken könnten. Ich könnte dann ohne Probleme an eine andere Schule wechseln, aber diese Feststellungsprüfungen gelten meines Wissens ja immer nur für den Schulträger, bei dem man sie macht.
Und da habe ich heute überlegt, ob mir das 2. Staatsexamen in Bezug auf Kündigungsschutz nicht vielleicht auch einen Vorteil bringen würde, wenn die Schülerzahlen wirklich mal sinken.
Also ist der Unterschied zwischen "Erfüllern" und "Nichterfüllern" nicht mehr von Bedeutung sobald man einen unbefristeten Arbeitsvertrag (als angestellte Lehrkraft) hat?
Wo wird dies "oft" geschrieben?
Ich schließe eine solche Regelung nicht aus, habe aber ehrlich gesagt noch nie davon gehört.
Ich habe das schon häufiger gehört und in in Internetforen zum Thema "Lehramt" gelesen, wenn es darum ging, ob ein Referendariat wirklich notwendig ist, wenn man doch auch eine viel weniger stressige Feststellungsprüfung machen kann.
Da wollte ich halt wissen, ob das so stimmt.
Werbung