Die PKV soll wohl im Schnitt um 13 Prozent teurer werden, die private Pflegeversicherung für Beamte um durchschnittlich sechs Prozent.
Beiträge von Elphaba
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Laut Tabelle für 2025 (NRW) bekommt man in A13, Stufe 12 6174 €. Als Angestellter in E13, Stufe 6 sind es 6580 €.
Wieso überholt dann der (kinderlose) Beamte irgendwann den Angestellten? Bei teurer PKV oder freiwilliger GKV kann ich mir schon vorstellen, dass man als Beamter weniger Netto raus hat.
Die Jahressonderzahlung gibt es als Beamter ja auch nicht.
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Mit "Learning Apps" kann man auch gute Quizze erstellen. Aber ich weiß nicht, ob man, wie bei "Kahoot" auch gegeneinander spielen kann.
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Hoffentlich geht das nächstes Jahr nicht so weiter:
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Mal schauen, wie viele Lehrer erst fehlen, wenn die 41 Std. pro Woche eingehalten werden müssen.
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Würde ich gut finden und ich würde auch sofort freiwillig rausgehen, wenn es so geregelt würde, dass man monetär keine großen Einbußen hätte. Ich bin zum heutigen Tag leider auch wieder Landesbeamter und ich finde das Gefühl, nicht verlustfrei frei agieren und den Arbeitsplatz bei Bedarf wechseln zu können, genauso furchtbar beengend und unangenehm, wie beim ersten Mal.
Wenn ich fragen darf: Hast du dich im gleichen BL entlassen und wieder einstellen lassen? War dieses Gefühl der Unfreiheit der Grund für die Entlassung oder was anderes?
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Vielleicht wäre eine Ausbildung zum Fluglotsen was für dich?
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In den Erläuterungen zu den Zertifikatskursen steht aber häufig, dass Lehrkräfte ohne Zweites Staatsexamen nur eine Teilnahmebescheinigung bekommen.
Scheinbar können sie also teilnehmen, die Frage ist nur, wie sinnvoll das dann ist. Vielleicht, wenn man ein Fach sowieso schon unterrichtet und sich weiterbilden möchte.
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Wo Angestellte gegenüber den Beamten aber definitiv einen groben Nachteil haben, ist bei Beförderungen. Dann geht es nämlich in Stufe eins zurück, während der Beamten seine Stufe behält. Ab einem gewissen Alter macht Beförderung für Angestellte keinen großen Sinn mehr, weil die höheren Stufen nicht erreicht werden.
Im TV-L ist es so, dass man als Angestellter bei Beförderungen in die Stufe kommt, in der man mindestens das alte Gehalt bekommt. Sind das dann weniger als 180 € brutto, wird auf eben diesen Garantiebetrag aufgestockt. Die Stufenlaufzeit beginnt von vorn.
Wenn man also von E13, Stufe 3 (4948,54 €) in E14 befördert wird, kommt man man dort in Stufe 2 (5085,93€). Da die Differenz nur 137,39 € beträgt, wird das Gehalt auf den Garantiebetrag von 180 € aufgestockt. Auch wenn es mehr Geld ist als in der alten Stufe, finde ich nicht, dass sich knapp 90 € netto für eventuell deutlich mehr Verantwortung lohnen. Würde ich nicht machen.
Wenn man in E13 allerdings schon in Stufe 4 ist, kommt man bei einer Beförderung in E14 auch in Stufe 4, weil das die Stufe ist, in der man mehr Gehalt bekommt, als in der alten Gruppe.
Durch die verlorene Stufenlaufzeit bei einer Beförderung kann es auch sein, dass man mittelfristig weniger verdient, als wenn man in der alten Gruppe geblieben wäre, weil der Stufenaufstieg in der neuen Gruppe ja immer später kommt als in der alten Gruppe. Wenn man sich ein Jahr vor dem Aufstieg in Stufe 5 befördern lässt, verliert man drei Jahre. Das geringfügig höhere Gehalt in der höheren Entgeltgruppe vermag das aber nicht auszugleichen, oftmals auch nicht mit dem nächsten Stufenaufstieg.
Hinzu kommt, dass die Jahressonderzahlung in den Gruppen E14 und 15 geringer ist als in E 13 (32,53 % statt 46,47 %).
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Ich dachte auch schon mal, ich hätte zu viel Gehalt bekommen, weil ich rückwirkend hochgestuft worden war. Vielleicht geht aus der Bezügemitteilung ja auch hervor, dass alles korrekt ist.
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Mit 2. Staatsexamen nimmt man dich sehr gerne auch an anderen Schulen dann, das ist mit "nur" Feststellungsprüfung deutlich schwieriger. Daher immer den Rat zur vollen Ausbildung.
Gerade selbst erlebt. Ich bin kürzlich von einem Berufskolleg in kirchlicher Trägerschaft an eine Gesamtschule gewechselt, ebenfalls in privater Trägerschaft. Die wollten mich halt unbedingt haben, weil ich das 2. Staatsexamen habe. Daher verstehe ich nicht, warum der Kollege das nicht machen will.
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Es geht hier eigentlich gar nicht um mich. Habe es bewusst allgemein formuliert. Aber gut: Wir haben einen neuen Kollegen, der das Erste Staatsexamen hat, ins Referendariat gehen könnte, aber jetzt doch lieber bei uns die Feststellungsprüfung machen will.
Wir sind in der Tat eine kleine Schule, was durchaus seine Vorteile hat. Auf jeden Fall ist die Arbeitsbelastung bei uns deutlich geringer und die Klassen sind recht klein. Aber ich habe halt das Referendariat gemacht, auch mit dem Gedanken, dass diese Schule mal geschlossen werden könnte, bzw. dass die Schülerzahlen sinken könnten. Ich könnte dann ohne Probleme an eine andere Schule wechseln, aber diese Feststellungsprüfungen gelten meines Wissens ja immer nur für den Schulträger, bei dem man sie macht.
Und da habe ich heute überlegt, ob mir das 2. Staatsexamen in Bezug auf Kündigungsschutz nicht vielleicht auch einen Vorteil bringen würde, wenn die Schülerzahlen wirklich mal sinken.
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Also ist der Unterschied zwischen "Erfüllern" und "Nichterfüllern" nicht mehr von Bedeutung sobald man einen unbefristeten Arbeitsvertrag (als angestellte Lehrkraft) hat?
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Wo wird dies "oft" geschrieben?
Ich schließe eine solche Regelung nicht aus, habe aber ehrlich gesagt noch nie davon gehört.
Ich habe das schon häufiger gehört und in in Internetforen zum Thema "Lehramt" gelesen, wenn es darum ging, ob ein Referendariat wirklich notwendig ist, wenn man doch auch eine viel weniger stressige Feststellungsprüfung machen kann.
Da wollte ich halt wissen, ob das so stimmt.
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Hallo liebe Forengemeinde,
hier im Forum gibt es ja auch diverse Threads, in denen es um die Pädagogische Einführung und / oder die Feststellungsprüfung an Ersatzschulen geht. Dort wird Fragestellern, die die Möglichkeit haben, ein klassischen Referendariat zu absolvieren, meistens dazu geraten, dies auch zu tun. Oft liest man die Begründung, dass diejenigen ohne Referendariat / 2. Staatsexamen immer zuerst gehen müssen, wenn z.B. die Schülerzahlen sinken.
Nun wollte ich fragen, ob das tatsächlich so ist. Wenn z.B. eine Lehrerin mit Feststellungsprüfung seit zehn Jahren bei einem privaten Ersatzschulträger angestellt ist und ein anderer Lehrer mit 2. Staatsexamen erst seit vier Jahren, wird dann die Lehrerin mit der Feststellungsprüfung echt als erste gekündigt? Würde mich mal interessieren. Und vor allem auch, wie das begründet wird. Besonders interessiert mich die Situation in NRW. Gern auch mit Quellenangaben.
Elphaba
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Vielleicht ist "Gott des Gemetzels" geeignet? Dazu gibt es auch eine Verfilmung, die man später anschauen könnte.
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Bei uns werden halt momentan Fächer, die eigentlich in der Stundentafel vorgesehen sind, gar nicht unterrichtet. Und Fächer, die eigentlich mindestens zweistündig sein müssen, damit der Abschluss erreicht werden kann, nur einstündig erteilt werden
. Da habe ich mich gefragt, ob das noch in Ordnung ist, oder ob das irgendwann negative Folgen für die SuS haben kann. -
Am Berufskolleg. Habe nach dem Referendariat gewechselt.
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Hallo,
ich brauche mal euer Schwarmwissen: Und zwar ist es so, dass an unserem Berufskolleg in NRW der Unterricht anscheinend nur stark gekürzt erteilt wird. Zum Beispiel sind in der Berufsfachschule im Fach "Wirtschafts- und Betriebslehre" 80 Stunden vorgesehen, aber es wurde nur mal kurz zu Beginn des Schuljahres unterrichtet, momentan aber gar nicht, weil der Kollege dann gekündigt hat und bisher kein Ersatz da ist. Das Fach " Praktische Philosophie" gibt es in ein paar Klassen der Ausbildungsvorbereitung, aber nicht in allen, obwohl die alle den gleichen Abschluss machen. Mit "Wirtschafts- und Betriebslehre" ist es genau so. Insgesamt haben viele Klassen bei uns einfach viel zu wenig Stunden.
Deshalb wollte ich fragen, ob irgendwo geschrieben steht, wie sehr eine Schule von der Stundentafel abweichen darf. Bzw. kann eine Schule die Stundentafel einfach beliebig kürzen und Unterrichtsstunden nicht erteilen, die laut APO und/ oder Stundentafel aber erteilt werden müssten, ohne dass das irgendwelche Folgen hat? Es müsste doch eigentlich einen Punkt geben, an dem die Schülerinnen und Schüler den jeweiligen Abschluss dann nicht mehr erreichen können? Oder lässt sich das alles durch den Lehrermangel legitimieren? Wie verbindlich sind die Stundentafeln? Und wo kann man nachlesen, was ggf. gekürzt werden darf und was auf gar keinen Fall?
Vielleicht kann hier ja jemand was dazu sagen, denn nach meinem Empfinden haben unsere Schülerinnen und Schüler teilweise schon planmäßig verdammt wenig Unterricht und selbst das bisschen fällt noch wochenlang aus, wenn die jeweilige Lehrkraft erkrankt ist. Da frage ich mich mittlerweile, ob es irgendwo eine Grenze gibt, ab der nichts mehr gekürzt werden darf.
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Hallo zusammen,
ich wollte fragen, ob hier jemand das Fach Rechtskunde unterrichtet und / oder weiß, wie man sich dafür qualifizieren kann. Es scheint zumindest so zu sein, dass man das Fach Rechtswissenschaft an keiner Universität in NRW auf Lehramt studieren kann. Dennoch bieten es einige Schulen sogar in der Oberstufe / Q-Phase als Grundkurs an; teilweise sogar mit der Option, es als 4. Abiturfach zu wählen.
Sind das alles Anwälte, Staatsanwälte und Richter, die das ehrenamtlich machen? Die haben dann aber doch gar keine Lehramtsbefähigung? Falls ihr selber das Fach Rechtskunde unterrichtet oder es an eurer Schule unterrichtet wird, würde ich mich freuen, wenn ihr hier mal erzählen könntet, welchen Stellenwert das Fach bei euch hat und insbesondere, welche Qualifikation diejenigen haben, die es unterrichten. Gern auch von Lehrerinnen und Lehrern an beruflichen Schulen, die auch für juristische Berufe (z.B. Rechtsanwaltsfachangestellte) ausbilden.
Viele Grüße
Elphaba
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