Beiträge von Xandir83

    Was ist, wenn die abgehenden Schüler keinen Widerspruch einlegen, auch abgehen wollen, aus einer anderen Stadt komemn und die dort in Frage kommenden Schulen alle sagen, sie hätten keine Kapazitäten?


    Meiner Meinung nach hat das Kind, nachdem er für die Realschule nicht geeignet ist, einen Anspruch auf einen Hauptschul- oder Gesamtschulplatz. Da es in dem Ort nur eine auslaufende Hauptschule gibt, müssten eigentlich die Gesantschulen ran. Dass die nicht alle "hier" schreien, ist klar. Aber irgendwo muss das Kind doch hin...? Ist dann die Meldung bei der Bezirksregierung oder bei der Stadt als Schulträger angebracht?

    Legt man den WIderspruch eigentlich gegen die Mitteilung, die 6 Wochen vor dem Zeugnis kommt oder erst gegen das Zeugnis, wenn die Entscheidung endgültig ist? Weil das Kind kann sich ja theoretisch noch verbessern und dann hat sich das eh vielleicht erledigt.


    Und was passiert, wenn dem WIderspruch stattgegeben wird, wir aber auch keine freien Plätze in den Klassen haben? Wird dann die Klassengröße gesprengt oder muss man schauen, ob andere Realschulen Aufnahmekapazitäten haben?

    Natürlich wurde im Unterricht individuell auf den Schüler eingegangen. Aber es schreibt doch keiner einen individuellen Förderplan für jeden einzelnen Schüler. Wüsste nicht, dass es (mit Ausnahme der Inklusion) verpflichtend ist... Bis auf die Ergänzungsstunden, die für Förderstunden genutzt werden, haben wir dem Kind auch das Angebot "Schüler helfen Schülern" angeboten. Bei den Elternsprechtagen waren die Eltern nicht da. Das Angebot, am Ende der 5 freiwillig zu wiederholen, wurde abgelehnt. Die mangelhaften Leistungen zum Halbjahr wurden auch gemahnt.

    Hallo zusammen!


    Ich bin an einer Realschule in NRW. Am Ende der Klasse 6 etntscheidet die Versetzungskonferenz auch darüber, ob ein nicht versetztes Kind bei uns wiederholen darf oder auf die Hauptschule (bzw. Gesamtschule) abgehen muss. Solche Fälle, bei denen ein Wechsel der Schulform ohne Wiederholung ausgesprochen wurde dürfen ja Widerspruch einlegen. Einige haben bereits angekündigt, das auch zu tun. Hat jemand Erfahrungen, welche Erfolgsaussichten so ein Widerspruch hat? Die Kolleg*innen in der Konferenz haben mehrheitsfähig darüber abgestimmt und sind eben der Meinung, dass das Kind auch mit einer Wiederholung die Erporbungsstufe nicht erfolgreich schaffen würde. Weil eben viele Defizite da sind. Was müssen wir als Schule tun, um das nachzuweisen? Hat jemand Erfahrungen mit diesem Verfahren? Wie genau muss das vor wem begründet werden?

    Ich mache mir da etwas weniger Aufwand. In Excel werden erstmal mehrere Registerkarten angelegt (eine pro Grundschule). Dort trage ich die Kinder mit Name, Geschlecht und Religionszugehörigkeit ein. Die Wünsche schreibe ich ebenfalls mit auf und markiere die "zusammengehörenden" Kinder grün. Manchmal wünscht sich jemand, NICHT mit jemandem in einer Klasse zu sein, das wird dann rot markiert.


    Dann fange ich an, die 4 Klassen, die wir haben, durch Copy & paste in einer Gesamttabelle zu füllen. Aus Erfahrung weiß ich, welche Grundschulen ich eher nicht zusammenpacken sollte. Sollte eine Grundschule zu viele Kinder haben, trenne ich die Kinder in zwei Gruppen (zum Beispiel Kinder der 4a und 4b zusammen, die Kinder der 4c und 4d dann in eine andere Klasse. Meistens stimmt das auch mit den Wünschen überein).


    Am Ende schaue ich, dass die Klassen gleich viele Kinder haben, dass das Verhältnis von Jungen zu Mädchen halbwegs ausgeglichen ist. Dazu werden die "Grundschulblöcke" in verschiedenen Kombinationen hin und her geschoben/kopiert. Von einigen Grundschulen haben wir z.B. nur 1-2 Kinder oder es sind Umzugskinder, die sowieso niemanden kennen - die sind dann ganz gut, um die Anzahl in der Klassen auszugleichen.


    Die Religionszugehörigkeiten sind hier erstmal nicht ganz so wichtig (schaue ich aber trotzdem), weil wir dann 6 Kurse Bilden (je 2x KR, ER, PP) und dann zum Beispiel Klasse a+b und Klasse c+d halbwegs gleich große Kurse bilden.

    Hallo zusammen!

    Ich habe ein Schulmusical geschrieben und würde es gerne einer Schule zur Verfügung stellen, damit es vor Veröffentlichung aufgeführt wird. Ich bin zwar selbst an einer Schule, aber wir haben zu wenige gute Sänger*innen und eine kleine Band (das Musical klingt aber besser mit den orchestralen Playbacks). Es wäre natürlich schön, wenn die Schule in NRW liegen würde, damit ich auch zur Aufführung kommen kann. Oder auch so mal zwischendurch unterstützen kann.


    Hier ein paar Eckdaten:

    • Spieldauer ca. 80-90 min. in 2 Akten (inkl. Pause)
    • 8 singende Rollen (die meisten weiblich) + mind. 3-4 weitere sprechende / evtl. tanzende Rollen
    • Playbacks vorhanden (extra für Schulen ohne Band / Orchester gedacht)
    • Textbuch und Noten der Singstimme vorhanden
    • Musical im Bereich Märchen / Fantasy

    Kurze Zusammenfassung:

    Mina ist ein Mädchen, das Angst hat einzuschlafen. Ihre Mutter singt ihr ein Schlaflied. Doch dann wird Mina von Luna, in das Land der Träume entführt, sodass Mina nicht mehr aufwachen kann. Dort begegnet sie zwei Trollen, die ihr helfen wollen, zu Stella, der Königin des Traumlandes zu kommen. Auf dem Weg begegnen sie Sophie, der Freundin von Mina, die ebenfalls entführt wurde. Die bösen Geister von Luna schaffen es, Mina und einen der Trolle festzunehmen. Sophie und dem anderen Troll gelingt es, mit Hilfe von Stella und einem Orakel - der Verbindung der beiden Welten -, Luna zu stoppen. Die Kinder wachen wieder auf und im Land der Fantasie wird Stellas Geburtstag gefeiert.

    Interessierte Musiklehrer / Musical-Kursleiter o.ä. gerne melden!


    LG Alex

    Ohje, das schaukelt sich hier ja grade hoch. Aber da sieht man eben, dass das Thema gesetzlich eben nicht sehr genau geregelt ist und jeder interpretiert da was anderes hinein.


    Also wir haben uns für den einfachen Weg entschieden. Die Entschuldigungen der Mutter werden im Nachhinein angenommen und die unentschuldigten Fehlstunden korrigiert. Fertig. Nach dem Gespräch, in dem mit ihr ein besserer Weg fürs Einreichen der Entschuldigungen vereinbart wurde, hat sie keine Ausreden mehr. Sie muss sich selbst ums Ankommen beim Klassenlehrer kümmern, weil die Entschuldigungen durch ihre Tochter nicht ankommen.


    Noten müssen nicht geändert werden, da keine Klassenarbeiten verpasst wurden bzw. nachgeschrieben werden mussten. Mündliche Noten wurden (gerade) bei ihr sehr pädagogisch vergeben. Selbst die Mutter rechnete mit schlechteren Noten, da in den Stunden, in denen sie rausläuft und im Unterricht dadurch keine Leistung erbringt, eine 6 vergeben werden kann. Von daher haben wir keinen Abänderungswunsch zu erwarten.


    Das Mahnwesen für unentschuldigte Stunden muss bei uns tatsächlich nachgebessert werden. Wobei mir jetzt einfällt, dass wir im Moment auf das digitale Klassenbuch umstellen und die Eltern in der dazugehörigen App alle Fehlstunden ihres Kindes selbst einsehen können. Dann würde zumindest das Argument "Ich wusste von nichts" entfallen. Trotzdem müsste man da als Klassenlehrer nachhaken, wenn die Eltern da nicht reinschauen oder trotzdem nicht daran denken, die Tage zu entschuldigen.


    Damit hat sich das Thema für mich erledigt. Danke für eure Sichtweisen, Kommentare und Anregungen!

    Ich werde berichten. Der Chef wollte sich glaub ich auch noch informieren, was Entschuldigungen im Nachhinein angeht bzw. ob es irgendwelche Fristen gibt. Und das Schreiben hat er auch an die Bezirksregierung weitergeleitet. Wohl aber nur als Frage zur besten Vorgehensweise.

    Das Anwaltschreiben ging an die Schule bzw. die Schzllietung. Es ist nicht als Widerspruch gekennzeichnet, sondern der Wortlaut ist "Hiermit beantrage ich [...] die Fehlzeiten zu berichtigen [...]"


    Von daher...

    Ich bin nicht der betroffene Klassenlehrer, sondern der Koordinator der Stufe, um die es geht. Ich weiß auch, wer und wie das Zeugnis geändert werden kann. Das ist sher einfach und schnell. Gar kein Problem. Darum geht es mir ja auch nicht.


    Ja, die Mutter hat es nicht einfach. Das sehen wir ja bei jedem Gespräch, das wir mit ihr führen. Es gibt regelmäßig Vorfälle in der Schule, weil die Tochter hier mit bestimmten Situationen natürlich überfodert ist. Sie hat auch schon ganz viele Nachteilsausgleiche bewilligt bekommen und bekommt ihre Rückzugsmöglichkeiten. Die Mutter ist dennoch unzufrieden (wird sie an jeder Schule sein, weil nirgendwo eine 1:1 Betreuung stattfinden kann) und deswegen versucht sie uns jetzt mit irgendwelchen Sachen "dranzukriegen".


    Im Gespräch, bei dem sie mit dem Anwalt drohte, haben wir ihr auch die Möglichkeit aufgezeigt, die Entschuldigungen einfach per Mail einzureichen. Trotzdem kam jetzt das Schreiben des Anwalts. Dieser bittet uns aufzulisten, welche Tage und Stunden genau betroffen sind. Finde ich eigentlich falsch herum. Die Mutter müsste wissen, wann das Kind krank war und diese Zeiten entschuldigen. Wenn wir ihr das einfach "verraten", dann kann sie einfach alle Zeiten im Nachhinein entschuldigen. Ja, wofür braucht man dann überhaupt die Fehlzeiten auf dem Zeugnis, wenn man sie eh jederzeit auf Null setzen kann?

    es gibt auch Eltern, die nicht in der Lage sind, sich adäquat um ihre Kinder zu kümmern (z.B. anzurufen, eine Entschuldigung zu schreiben, ...)

    Ja, dann sind die Stunden halt unentschuldigt. Oder soll ich die Entschuldigung schreiben, weil die Eltern es nicht schaffen? Und dann am besten noch vorbeifahren und die Unterschrift einholen? :P:D

    Ich finde, das wäre das falsche Zeichen. Sonst bräuchten wir die unentschuldigten Fehlzeiten ja gar nicht mehr. Dann fragen die Eltern demnächts kurz vorm Zeugnis, welche Tage denn noch unentschuldigt wären. Wir rennen hinterher, schreiben die Zeiten auf, die Eltern entschuldigen alles und die ganze Mühe war umsonst. Man kann doch wohl erwarten, dass ich mein Kind morgens abmelde und dann innerhalb von z.B. einer Woche, wenn das Kind wieder da ist, eine schriftliche Entschuldigung mit dem Fehlgrund einreiche. Wenn eine Entschuldigung bei dem Klassenlehrer 2 Monate später reinflattert, finde ich, dass er das nicht mehr akzeptieren sollte. Ist doch bei jeder Behörde und bei jedem Arbeitgeber so.

    Folgendes Problem:


    Schülerin (Realschule NRW) fehlt einige Tage im Halbjahr, legt die Entschuldigungen nicht vor. Auf dem Halbjahreszeugnis erscheinen die Stunden als unentschuldigt.


    Die Mutter beklagt sich über das Zeugnis. Sie hätte alle Fehltage schriftlich entschuldigt, die Schülerin hätte es nur nicht vorgelegt. Man könne es aber von ihr auch nicht verlangen, da die Schülerin Autistin ist. Die Mutter will durch einen Anwalt gegen das Zeugnis vorgehen.


    Wenn ich das richtig sehe, gibt es nirgendwo eine gesetzlich vorgeschriebene Frist, bis wann die Mutter eine Entschuldigung nachreichen kann.Im Schulgesetz §43 Abs 2 heißt es nur:

    "Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit."


    Hieraus kann ich nicht ablesen, bis wann sie den Grund mitteilen kann. Allerdings spielt uns in die Hände, dass die Mutter uns unverzüglich hätte mitteilen müssen, dass ihre Tochter krank ist. Heißt bei uns also morgens im Sekretariat anrufen.


    Zudem sind die Zeugnisse ja jetzt gedruckt und verteilt. Ist das nicht auch irgendwo eine "natürliche Frist", an der ich keine Veränderungen mehr vornehmen kann? Sonst kommen immer irgendwelche Eltern noch nachgekleckert und wollen noch was an dern Fehlstunden drehen.


    Und ungeachtet dessen, dass die Tochter Autistin ist, kann die Mutter ja auch selbst dafür Sorgen, dass die Entschuldigungen beim Klassenlehrer ankommen (Brief, Mail etc.)...


    Ich habe wohl gesehen, dass einige Schulen solche "Fristen" durch die Schulkonferenz beschließen. Wäre das ein Weg?

    Hallo zusammen,


    ich bin zur Zeit 2. Konrektor an einer Realschule in NRW mit mehr als 360 Schülern. Verdiene also A14.

    Der stellvertretende Schulleiter mit A14 + Zulage geht in absehbarer Zeit in Pension und ich wurde gefragt, ob ich den Job übernehmen möchte.


    Meine Frage ist, muss ich dann für die "Beförderung", also die Amtszulage nochmal eine Revision machen? Ja, es ist ein anderer Aufgabenbereich, aber Konrektor bleibt Konrektor, finde ich. Hat da jemand schon Erfahrungen oder etwas mitbekommen wie die Bezirksregierung das sieht?


    Ich werde aber natürlich auch irgendwann selbst bei der BEzirksregierung anrufen und nachfragen. Erstmal will ich aber gründlich darüber nachdenken und eure Antworten abwarten, bevor ich etwas signalisiere und es dann doch nicht mache.

    Also das mit der Ernährung war mir schon klar, so ist es ja nicht. Danke trotzdem für das Erinnern. Vielleicht hilft es ja anderen dann auch.


    Zur Ausgangslage: Ich bin 193cm groß und 88 kg schwer. Also eigentlich alles prima. Jeder denkt erstmal, wenn er mich angezogen sieht, der ist schlank - wieso will der abnehmen? Aber mein Körperfettanteil ist für mein Alter etwas hoch. Auch der Anteil am viszeralen Fett ist nicht im normalen Bereich, was definitiv nicht gesund ist. Selbst meine Ärztin hat ein zweites Mal hinschauen müssen als ich beim vorsorglichen Belastungs-EKG war und sie mein Körperfett nebenbei gemessen hatte.


    Daher habe ich meinen Süßigkeitenkonsum deutlich reduziert. Und auch beim Essen passe ich mehr auf. Weniger Kohlenhydrate und mengenmäßig nicht reinstopfen. Auch wenn ich Cola nur als Zero trinke, ist das für den Körper auch nicht unbedingt gut. Daher versuche ich mehr Wasser (mit frischen Zitronenscheiben für den Geschmack) zu trinken.


    Das Ziel im Auge zu behalten, hilft tatsächlich für die Motivation. Ich mache neuerdings Fotos für den Vergleich. Und habe einen Freund, der nicht glaubt, dass ich das durchziehe. Ich will ihm das Gegenteil beweisen. Auch das hilft. Aber ich bin nicht der Typ für einen Trainingspartner. Erstens sind die Zeiten, die für mich jetzt ideal sind, für die anderen nicht machbar und zweitens will ich da tatsächlich eher unabhängig mein Ding durchziehen. Musik auf den Ohren und gut ist.

    Was ist das denn für eine Optik, die nur mit dem Besuch ins Fitness-Studio zu erzielen ist? Mir fällt da ehrlich gesagt nur den Körperbau ein, der bei den Muscle Men/Women erforderlich ist.

    Mein Ziel ist es, Körperfett zu verlieren. Das geht am besten mit Ausdauersport (Laufen, Crosstrainer, Fahhrad etc.) Klar, das kann mann auch draußen machen, aber auch dafür fehlt ja die Motivation. Und zusätzlich Muskelaufbau, denn das sieht nicht nur gut aus, sondern verbrennt zusätzlich Kalorien, weil man dadurch einen erhöhten Energiebedarf hat. Und nein, ich will nicht wie ein Bodybuilder aussehen. Nur um den Bauch herum etwas weniger und allgemein definierter. Dick bin ich ja nicht.

    Und bin in den letzten zwei Wochen tatsächlich etwas regelmäßiger gegangen. Anfang der Woche mit kurzer Pause zu Hause, dann mit nem Termin bei einem Trainer. Dann Donnerstag oder Freitag direkt nach der Schule zum Auspowern und Sauna. Und am Sonntag morgens.

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