Hallo zusammen!
Ich bin an einer Realschule in NRW. Am Ende der Klasse 6 etntscheidet die Versetzungskonferenz auch darüber, ob ein nicht versetztes Kind bei uns wiederholen darf oder auf die Hauptschule (bzw. Gesamtschule) abgehen muss. Solche Fälle, bei denen ein Wechsel der Schulform ohne Wiederholung ausgesprochen wurde dürfen ja Widerspruch einlegen. Einige haben bereits angekündigt, das auch zu tun. Hat jemand Erfahrungen, welche Erfolgsaussichten so ein Widerspruch hat? Die Kolleg*innen in der Konferenz haben mehrheitsfähig darüber abgestimmt und sind eben der Meinung, dass das Kind auch mit einer Wiederholung die Erporbungsstufe nicht erfolgreich schaffen würde. Weil eben viele Defizite da sind. Was müssen wir als Schule tun, um das nachzuweisen? Hat jemand Erfahrungen mit diesem Verfahren? Wie genau muss das vor wem begründet werden?