Beiträge von wieder_da

    Das ist nicht richtig; Maßnahmendichte, Erkrankungen, wirtschaftliche Belastungen. In jedem Indikator schneiden Niedriginzidenzstrategieländer nachweislich besser ab. Nunja, außer vielleicht bei den privaten Profiten des FDP-Klientels.

    So wie Schweden? 😉 Das wäre ein Beispiel für ein Land mit einer eher lockeren Strategie, gerade auch mit Blick auf Schulschließungen, und derzeit eher niedrigen Inzidenzen. Sonst fällt mir bei „Niedriginzidenzstrategieland“ zuerst China ein. Ich wollte jetzt aber keine Diskussion lostreten.

    Beispielrechnung:
    Bei einer Inzidenz von 1000 und 1 Million Schülern bedeuten 3 zusätzliche Tage schonmal 4260 zusätzliche Infektionen von Schülern. Diese würden dann über die Weihnachtsfeiertage symptomatisch (Annahme: im Schnitt fünf Tage bis Symptomeintritt), statt bei vorgezogenen Ferien vor den Familienfeiern. Dadurch besteht zusätzlich die Chance, das Kind vorher noch zu isolieren.

    Ein präventiver Schnelltest vor der Weihnachtsfeierlichkeit würde keine Abhilfe schaffen, da diese vor Symptomantritt und erst recht bei jungen Menschen überwiegend versagen. Bei Ungeimpften sowieso. Also?

    Du wirst mit deinen Annahmen schon recht haben, wenigstens von der Größenordnung her. Man könnte deine Argumentation aber auch folgendermaßen abändern: „Bei einer Inzidenz von 1000 und 1 Million Schülern bedeuten 8 zusätzliche Tage schonmal 11.360 zusätzliche Infektionen von Schülern. (…) Also?“ Die Zahlen könnte man beliebig erhöhen. Vielleicht wäre ein dreimonatiger Lockdown das richtige?

    M. E. geht es hier nicht einfach um richtiges und falsches Handeln, sondern um unterschiedliche Perspektiven. Die einen sagen: Infektionen vermeiden, auch um den Preis von nachteiligen Folgen im sozialen/psychischen/Bildungsbereich. Die anderen sagen: Lasst uns solche nachteiligen Folgen ebenfalls in den Blick nehmen und unsere Entscheidungen anhand einer Gesamtabwägung treffen.

    Welcher Weg „richtig“ ist, wird sich kaum jemals ermitteln lassen, selbst nicht im Nachhinein. Dazu müsste man erstens eine Unmenge an Daten erheben und zweitens Dinge ins Verhältnis setzen, bei denen das kaum möglich erscheint: Wieviele leichte psychosoziale Störungen sollte man in Kauf nehmen, um eine bestimmte Anzahl von Coronainfektionen zu vermeiden?

    Hinzu kam, dass die marode alte Decke keine Akustikdecke tragen könne.

    Das Stichwort ist hier Schalldämpfung. Was die Decke mit Sicherheit tragen kann sind Absorber aus Basotect: https://www.schaumstofflager.de/basotect/ Die Fläche, die beklebt werden müsste und die Stärke des Materials müsstet ihr euch ausrechnen lassen. Bei euch geht es ja um Sprache, ich glaube, da liegt ihr mit etwa 5cm Stärke richtig. Wenn die Hälfte der Decke beklebt wird, dürfte das einen deutlich spürbaren Effekt haben. Der Haken sind allerdings die Kosten: 1.200 bis 2.000 € Materialkosten für 40 m2 …

    Der Beamtenstatus ist mit einigen Privilegien verbunden. Daran knüpfen sich nunmal auch Pflichten. Die Privilegien gerne mitzunehmen und sich dann über die Pflichten zu beschweren, finde ich daneben. Du kannst aus eigenem Wunsch jederzeit aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden, das könnte die Chancen auf die Stelle im Ausland verbessern (über Kündigung und Neubewerbung).

    Meine Lieblingsstelle in der aktuellen Mail: „Ich bitte Sie als Schule, die Erziehungsberechtigten über die Einführung des Rückstellprobensystems bis spätestens zum 17. November mit dem beigefügten Elternbrief zu informieren.“

    Das in der Schulmail vom 16. November. Sind die bescheuert?

    Interessant. Und durfte der Referendar seine Prüfung wiederholen?

    Durfte wiederholen, hat bestanden und müsste jetzt schon seit drei, vier Jahren auf Lebenszeit verbeamtet sein. Er hatte damals zunächst das Ref um ein halbes Jahr verlängert, an einer anderen Schule. Ich glaube aber, dass das sein Wunsch war. Der Rechtsstreit hat ja auch gedauert und er wollte nicht nach Monaten der Abwesenheit einfach mal für die UPP zurück in die Schule.

    Ich kann für NRW bestätigen, dass das auch eine Person von außerhalb der Schule sein kann, allerdings nur aus der Erfahrung heraus. Ich war selbst einmal als Vertrauensperson mit dabei, in dem Fall war es ein Gespräch bei der BezReg nach einer mit 5 benoteten UPP eines Referendars.

    Später schloss sich noch ein Gerichtstermin an, der Richter hat die Prüfungskommission und das ZfL regelrecht vorgeführt ,-)

    Oder hatten die vielleicht doch einen Plan, was sie mit den Geräten vorhatten und haben dafür passend eingekauft? Hatten sie also ein Konzept? Ich meine nach wie vor, dass man ein Konzept braucht. Und zwar genau eins und nicht eine Vielzahl von bedrukctem Papieren, die fälschlich Konzept genannt werden?

    Die Idee von den Schulen „Konzepte“ zu verlangen, beweist doch, dass an den entscheidenden Stellen keine vorliegen. Die Verantwortung wird einfach nach unten durchgereicht. Wenn es doch ach so sonneklar ist, dass wir digitalsieren müssen, warum weiß dann niemand, der das behauptet, wie und warum?

    Ich bin da nicht so sicher, tendenziell aber anderer Meinung:

    Ich meine es war die Zeitschrift Grundschule Sachunterricht, in der die Digitalisierung an Schulen in (ich glaube) Island beleuchtet wurde. Sinngemäß kam man dort zu dem Ergebnis, dass es in Island deshalb gut gelaufen sei, weil man sich nicht mit Konzepten aufgehalten hat, sondern den Schulen/Schulträgern Geld und Geräte zur Verfügung gestellt hat.

    In unseren Medienkonzepten müssen wir in NRW den didaktischen Einsatz von digitalen Geräten beleuchten. Ohne schriftliche Ausführungen dazu gab es vom Bund auch kein Geld über den Digitalpakt. Die meisten sind der Meinung, solche Konzepte müssten der Anschaffung von Geräten vorausgehen. Ich bin der Meinung: Ohne Tablets, Notebooks, interaktive Tafeln (und es gibt noch mehr Gerätetypen) an der Schule zu haben und ohne damit Erfahrungen gesammelt zu haben, kann niemand ein solches Konzept schreiben. Es ist eine Henne-Ei-Problematik.

    Manchmal hätte ich mir gewünscht, dass solche Konzepte zentral erstellt und den Schule vorgegeben werden. Aber dafür halte ich wiederum die Schulen für zu heterogen: Hier gibt es ein stabiles WLAN, dort nicht, hier gibt es Expertise in Form von Programmierkenntnissen etc. (und damit oft eine Offenheit und Affinität), dort beschränken sich die IT-Kenntnisse auf die Nutzung von Word und Internet (was vielleicht mit einer ablehnenden Haltung einhergeht).

    Ich halte die Erwartungshaltung für nicht erfüllbar, dass an einer bestimmten Schule „die Digitalisierung“ innerhalb eines Zeitraums von zum Beispiel drei Jahren weitgehend abgeschlossen sein kann und dass dabei nicht auch Fehler gemacht werden, die Geld und Zeit kosten. Dazu ist der Prozess zu komplex - und m. M. nach auch ein ganzes Stückweit ergebnisoffen, denn was das überhaupt ist, „die Digitalisierung“, darüber besteht bestimmt mehr als eine Meinung. Für mich geht es schon bei der Frage los, warum man von „Digitalisierung“ spricht. Digital war auch 1984 der CD-Player.

    Aber vielleicht hat philosophus da eine Rechtsquelle für uns, der zu entnehmen ist, dass die Übernahme einer Klassenlehrerschaft im Vorbereitungsdienst doch zulässig ist?

    Hmm, die Frage war ja, zumindest bisher, ob das de facto gemacht wird. Philosophus war selbst in der Situation oder hat es miterlebt. Da würde ich jetzt an seiner Stelle nicht auf die Suche nach Belegen gehen.

    Ich selbst bin Seiteneinsteiger an einer Grundschule und hatte KollegInnen, die bereits während ihrer „Ausbildung“ KlassenlehrerIn waren. Ich wäre überrascht, wenn sich irgendeine Landesregierung diese Möglichkeit für ihre LA/Referendare verbaut. Was es bestimmt gibt, sind Regelungen mit Wörtchen wie „sollte nicht“ oder „sollte keine“ oder „nach Möglichkeit“ oder „im Regelfall“.

    Bei den Pooltests in NRW werden doch die Einzeltests in Eigenverantwortung zu Hause durchgeführt oder ist das inzwischen anders?

    Das würde für mich sehr gut erklären, warum dann oftmals kein positiver Einzeltest mehr herauskommt. Sprich: Ich glaube, dass da gemogelt wird.

    Jein: Bisher war es so, dass auf den Einzeltest zuhause noch ein Einzeltest beim Kinderarzt folgte, bei uns kam auch zweimal das DRK für die Einzeltests. Auch dann waren aber in 70 bis 80% der Fälle alle Einzeltests negativ.

    Seit dem 1.11. ist es allerdings meines Wissens tatsächlich so, dass bei negativem zuhause-Einzeltest kein Einzeltest bei Kinderarzt/DRK mehr notwendig ist.

    PCR-Pooltest zweimal wöchentlich. Von den Pooltests im letzten halben Jahr waren etwa 5% positiv. Davon waren aber viele falsch positiv: Nur in 20 bis 30% dieser Fälle war dann auch wenigstens ein PCR-Einzeltest positiv. Es gibt andere Schulen mit noch mehr positiven Pooltests und einem noch geringeren Anteil an positiven Einzeltests.

    *Regelmäßig werden bei uns nur Pooltests durchgeführt, d. h. die Teststäbchen aller Kinder einer Klasse kommen in ein Röhrchen. Dieses wird im Labor ausgewertet. Erst wenn dieser Pooltest positiv ist, führt jedes Kind einen einzelnen Test durch.

    Man braucht das alles nicht. Weder Kamera noch iPad noch, noch, noch …

    Bei uns stehen nun mal flächendeckend Kameras in den Klassenräumen, fest angeschlossen und recht zuverlässig. Sollen wir die jetzt wegschmeißen, nur damit es einen Anwendungsfall für die iPads gibt?

    Zu Ende gedacht, so lernen wir, braucht man für das iPad als Kamera ein Gestell. Wer von euch hat das?

    Bei uns sind zum Beispiel fünf Räume nicht mit Dokumemtenkameras ausgestattet. Tablets, die vorne an der Tafel eingesetzt werden könnten, sind dagegen vorhanden. Also schafft man doch lieber die Luxus-Tablethalterung für 200 € an als die günstigste Dokumentenkamera für mehr Geld bei schlechterer Qualität.

    Und selbst wenn nicht schon Tablets vorhanden sind, möchte man vielleicht welche anschaffen, weil man die dann auch einfach als Tablets einsetzen kann, ohne Tablethalter.

    Und schließlich gibt es eben doch Einsatzzwecke, wo iPad + Halterung einer Dokumentenkamera überlegen sind, siehe vier Beiträge weiter oben.

    Ich kenne eine Schule, die bei der Neuausstattung bewusst auf elektronische Tafeln verzichtet hat, weil die Verantwortlichen finden, die Sicht in großen Klassenräume sei zu schlecht (spiegelt/zu klein?)

    Das ist auch ein Problem. Wir haben an sich gute Geräte, aber wenn seitlich vom Display Tische weit vorne stehen , spiegeln sich die Fensterreihen im Display. Dann müssen ggf. die Jalousien geschlossen werden.

    Das ist eben nicht mehr so. Die von Sheldon genannten I3 kosten (in 85") unter 2500 €.

    OK, wenn es für die Schulträger eine Quelle zu dem von dir genannten Preis gibt. Online finde ich nur Angebote von 4.600 € für das Einstiegsmodell, andere Modelle in 85 und 86" gehen bis knapp unter 10.000 €.

    Warum werden im Jahr 2021 noch Beamer angeschafft? Die großen Touch-TVs (i3 touch) sind doch bei weitem überlegen!?

    Unter anderem deshalb, weil die Lösungen mit Touch-Display 5x bis 15x so teuer sind wie ein Beamer unter der Decke. Es macht überall dort wirklich Sinn, wo die erweiterten Möglichkeiten von Touch-Displays gar nicht genutzt werden, und das ist meiner Erfahrung nach mindestens in der Hälfte der Klassenräume der Fall, in denen Touch-Displays hängen.

    Die Sache ist deshalb ein wenig kompliziert, weil es neben den Regelungen der 16 Bundesländer auch noch innerhalb eines Bundeslandes verschiedene Regelungen zum Seiteneinstieg gibt.

    Ebensowenig gibt es "die Gruppe" der Seiteneinsteiger.

    Ich habe mich einfach oben am Begriff der "Hilfslehrerin" gestört, weil ich diesen, als Seiteneinsteiger, schon abwertend finde. Da kommt es vielleicht drauf an, auf welcher Seite man steht bzw. ob man diesen begriff selbst benutzt oder ob damit über einen selbst gesprochen wird. Ich selbst erfülle an meiner Schule ausnahmslos alle Aufgaben, die auch meine verbeamteten Kolleginnen erfüllen, und vermittle einige Unterrichtsinhalte, die meine Kolleginnen nicht in gleicher Weise vermitteln können. Ein Hilfslehrer wäre für mich halt sowas wie ein Teaching Assistant in England.

    SunnyMeiki, keine Sorge, insgesamt erlebe ich aber wenige Vorbehalte gegenüber Seiteneinsteigern und weiß auch nicht, ob das von O.Meier so abwertend gemeint wahr, wie ich es wahrnehme. Manchmal sind es einfach auch praktische, von Calmac genannte Gründe, die gegen Seiteneinsteiger sprechen - zumindest, wenn diese nicht am Ende Erfüllern gleichgestellt werden: Kein Einsatz in der Qualifikationsphase, keine Zulassung zu Zertifikatskursen.

    Beauftragte(r) für Chancengleichheit (Bestellung durch Dienststelle, in manche Ländern zu wählen durch die weibliche Belegschaft)

    In NRW auch. Blöd ist das!

    Das ist so nicht korrekt: Die Schulleitung hört die Lehrerkonferenz an (also Lehrkräfte jedweden Geschlechts) und bestellt dann. (§15a Landesgleichstellungsgesetz).

    Jedenfalls sind Männer in NRW davon ausgeschlossen, Beauftragter für Chancengleichheit zu sein. Ich war das bei uns etwa zwei Wochen lang, meine SL hat das an die zuständige Stelle (Schulamt? BezReg?) weitergegeben und dann von dieser Stelle das Feedback bekommen, das müsse eine Frau machen.

    Warum machst du dir denn doppelte Arbeit, indem du Fehlzeiten, Stundeninhalte usw. noch anderswo notierst und nicht direkt ins Klassenbuch einträgst?

    Die Fehlzeiten erfasse ich digital. Am Ende des Halbjahres sehe ich auf einen Klick die Fehlstunden und kann sie ohne Nachzählen ins Zeugnis eintragen.

    Wir erstellen , wie auch an Susanneas Schule, Wochenpläne, die die Kinder jeweils montags bekommen. Darauf stehen natürlich eher Formulierungen wie "Flex&Flo S. 17 Nr. 3 und 4", die ich jetzt für den Eintrag ins Klassenbuch nochmal anpasse. Inhaltlich ist aber alles da.

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