Gespräch mit der Schulleitung mit Vertrauensperson

  • Kann mir jemand sagen, welche Rolle die Vertrauensperson hat, die bei der Einladung zu einem Gespräch mit der Schulleitung mitgenommen werden darf?


    Mein Wissen aus der freien Wirtschaft: die Vertrauensperson vermittelt zwischen AG und AN. Ist das im ÖD genauso?

  • Ich hatte bei uns die Sozialpädagogin gewählt und die hat ehrlich gesagt die Schulleitung ganz schön zusammengestaucht und die war vermutlich geknickter als sie aus dem Gespräch rauskam als ich.

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte bei uns die Sozialpädagogin gewählt und die hat ehrlich gesagt die Schulleitung ganz schön zusammengestaucht und die war vermutlich geknickter als sie aus dem Gespräch rauskam als ich.

    *notiz an mich* Keine Vertrauensperson bei Gesprächen mit Kolleginnen


    kl. gr. frosch


    P.S.: Das war Ironie. ;)

  • *notiz an mich* Keine Vertrauensperson bei Gesprächen mit Kolleginnen

    Och, die Konrektorin, die auch mit anwesend war fing auch schon an ihr den Kopf zu waschen und hat sich für das Verhalten der Schulleiterin bei mir entschuldigt. Also wenn du nicht so sehr übers Ziel rausgeschossen bist, wie sie, dann wird da wohl nichts passieren ;)

    Wobei ich echt denke, sie hat da auch einiges mit rausgenommen für ihre Arbeit, die Sozialpädagogin hat das echt gut gemacht, beide Seiten aufzuzeigen.

  • aus dem Bauch raus hätte ich gesagt, vor allem als Zeuge und "Beistand", deshalb nehmen wohl die meisten (von denen ich es mitbekommen habe) auch jemanden vom Personalrat mit.


    Das deckt sich auch ungefähr mit dem, was hier dazu steht:

    https://wuppertal.gew-nrw.de/d…zum-gespraech-bittet.html

    Danke für den Link. So in etwa hab ich das auch verstanden.

  • Och, die Konrektorin, die auch mit anwesend war fing auch schon an ihr den Kopf zu waschen und hat sich für das Verhalten der Schulleiterin bei mir entschuldigt. Also wenn du nicht so sehr übers Ziel rausgeschossen bist, wie sie, dann wird da wohl nichts passieren ;)

    Wobei ich echt denke, sie hat da auch einiges mit rausgenommen für ihre Arbeit, die Sozialpädagogin hat das echt gut gemacht, beide Seiten aufzuzeigen.

    Das klingt aber eher nach einem Mediator oder einer Vermittlung. Ist das nicht ein bisschen Zuviel, was die Vertrauensperson da gemacht hat (auch wenn’s ok für dich war)

  • Zum Hintergrund: ich sehe einen Interessenkonflikt, wenn ein Mitglied der erweiterten Schulleitung als Vertrauensperson zu einem Gespräch mitgenommen wird. Das Gespräch dreht sich um ein Fehlverhalten einer Kollegin in einem Bereich, der in die Verantwortung dieser erweiterten Schulleitung fällt.

    • Offizieller Beitrag

    Diesen Interessenskonflikt kann es in der Tat geben. Aber die Mitglieder der ESL-Runde sind nicht auf die Schulleitung vereidigt, das heißt, sie dürfen (und sollen) nach wie vor selbstständig denken und handeln. Dass man seiner SL nicht in aller Öffentlichkeit in die Parade fährt, ist natürlich etwas anderes, aber eben auch eine Frage der Professionalität.

  • Die Vertrauensperson kann jede*r sein, auch ein Freund von außerhalb. Ihre Aufgabe ist nicht, zu vermitteln. Sie soll nur einer Person Beistand leisten, wenn es ein Problem gibt.


    Jemanden vom PR mitzunehmen kann auch sinnvoll sein, wenn der darauf achten soll, dass das Gespräch rechtens verläuft.


    Zum Hintergrund: ich sehe einen Interessenkonflikt, wenn ein Mitglied der erweiterten Schulleitung als Vertrauensperson zu einem Gespräch mitgenommen wird. Das Gespräch dreht sich um ein Fehlverhalten einer Kollegin in einem Bereich, der in die Verantwortung dieser erweiterten Schulleitung fällt.


    Edit: Achso, die Schulleitung will das Gespräch, die erweiterte SL wer immer das ist will den Konflikt beilegen, weil sie die Verantwortung hat und die SL hat jetzt Sorge, dass sie in die Defensive gerät, weil die Kollegin sich eigentlich verantworten soll?


    Frag wenn möglich deine Gewerkschaft. Die wissen, wie man schwierige Gespräche auf eine möglichst sachliche Ebene holt. Die SL hat sicher auch Möglichkeiten, jemanden ins Gespräch mitzubringen, es kommt auf die Art des Gesprächs an, als was das deklariert wird und was das Ziel ist. Anwesenheit Personalrat ist in jedem Falle gut, (wenn der gut ist...)

    Einmal editiert, zuletzt von karuna ()

  • Wünscht sich die Kollegin, dass das Mitglied der erweiterten SL als Vertrauensperson dabei ist? Dann denke ich, kann das ESL-Mitglied entscheiden, ob es einen (zu großen) Interessenskonflikt gibt oder er/sie das trotzdem leisten kann. Von Seiten der Kollegin selbst besteht ja offenbar kein Problem damit, wenn sie das ESL-Mitglied bittet. Das ESL-Mitglied kann meiner Ansicht nach aber nicht gezwungen werden. Die Schulleitung hat nach meinem Verständnis auf jeden Fall nicht zu bestimmen, welche Vertrauensperson mitkommt.


    Vielleicht verstehe ich es auch falsch? Ich weiß natürlich auch nicht, in welcher der Rollen du bist, wenn du diese Frage stellst, Sissymaus - das betreffende Mitglied der ESL? Oder bist du die Kollegin, oder fragst für die Kollegin? Vielleicht rührt daher mein fehlender Durchblick.

  • Ich bin ESL und wurde gebeten mitzukommen. Ich habe es nun aber abgelehnt. Das Fehlverhalten hat meinen Bereich betroffen. Ich bin also daran interessiert, dass das nicht nochmal vorkommt. Da ich aber gleichzeitig befreundet bin, ist das für mich nicht tragbar, dass ich dort als Vertrauensperson mitgehe. Ich habe sie also gebeten, jemand anderes mitzunehmen. Hier kann ich mMn nicht situationsangemessen agieren.

  • Danke für eure Meinungen. Es ist für mich wichtig, dass ich da auch mal andere aus meinem Kosmos Schule befrage.


    Ich hatte übrigens zufällig heute ein Treffen mit einer Schulaufsicht. Auch hier wurde mir geraten, dass ich nicht mitgehen sollte.

  • Diesen Interessenskonflikt kann es in der Tat geben. Aber die Mitglieder der ESL-Runde sind nicht auf die Schulleitung vereidigt, das heißt, sie dürfen (und sollen) nach wie vor selbstständig denken und handeln. Dass man seiner SL nicht in aller Öffentlichkeit in die Parade fährt, ist natürlich etwas anderes, aber eben auch eine Frage der Professionalität.

    In diesem Fall stehe ich voll hinter der SL. Hier ist sie rechtlich auch eindeutig auf der sicheren Seite.

  • Achso... Hatte erst anders und dann nochmal anders verstanden, welche Rolle du inne hast. Gut, dass du einen Weg gefunden hast. Möge die Freundschaft nicht darunter leiden, weil die ist am wichtigsten :bussi:

  • Achso... Hatte erst anders und dann nochmal anders verstanden, welche Rolle du inne hast. Gut, dass du einen Weg gefunden hast. Möge die Freundschaft nicht darunter leiden, weil die ist am wichtigsten :bussi:

    Das stimmt. :liebe: Deswegen war ich da auch wirklich kurzfristig hin-und hergerissen zwischen dem Wunsch, moralisch zu unterstützen und dem Wunsch, dass mein Bereich reibungslos läuft.

    Aber nun habe ich den besten Weg für mich gefunden, auch dank eurer Anstöße!

  • Kann mir jemand sagen, welche Rolle die Vertrauensperson hat, die bei der Einladung zu einem Gespräch mit der Schulleitung mitgenommen werden darf?


    Mein Wissen aus der freien Wirtschaft: die Vertrauensperson vermittelt zwischen AG und AN. Ist das im ÖD genauso?

    Genauso ist es. Ich habe das als Personalrat auch schon gemacht. Ich war mehr oder weniger passiv, solange alles im Sinne der Person war die mich mitnehmen wollte. Wenn sich der Gespräch in eine ungünstige Richtung entwickelt, dann muss man halt nachsteuern. Ob es darüber irgendeine Vorschrift gibt weiß ich allerdings nicht.

  • Das klingt aber eher nach einem Mediator oder einer Vermittlung. Ist das nicht ein bisschen Zuviel, was die Vertrauensperson da gemacht hat (auch wenn’s ok für dich war)

    Nein, das denke ich nicht, beide Seiten waren darüber sehr erfreut. Sie hat einfach das Gespräch begonnen und damit ging es für alle viel leichter, denke ich.

  • Ich kann für NRW bestätigen, dass das auch eine Person von außerhalb der Schule sein kann, allerdings nur aus der Erfahrung heraus. Ich war selbst einmal als Vertrauensperson mit dabei, in dem Fall war es ein Gespräch bei der BezReg nach einer mit 5 benoteten UPP eines Referendars.


    Später schloss sich noch ein Gerichtstermin an, der Richter hat die Prüfungskommission und das ZfL regelrecht vorgeführt ,-)

  • Ich kann für NRW bestätigen, dass das auch eine Person von außerhalb der Schule sein kann, allerdings nur aus der Erfahrung heraus. Ich war selbst einmal als Vertrauensperson mit dabei, in dem Fall war es ein Gespräch bei der BezReg nach einer mit 5 benoteten UPP eines Referendars.


    Später schloss sich noch ein Gerichtstermin an, der Richter hat die Prüfungskommission und das ZfL regelrecht vorgeführt ,-)

    Interessant. Und durfte der Referendar seine Prüfung wiederholen?

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