Mich interessiert das Thema, da in ich NRW selbst Seiteneinsteiger bin. Hier könntest du den Seiteneinstieg gemäß der Pädagogischen Einführung machen, du würdest dann zunächst E10 und ab 2026 wohl E11 bekommen. Eine ordentliche Ausbildung wäre das nicht.
Für eine ordentliche Ausbildung müsstest du den Seiteneinstieg gemäß der OBAS machen. Im Anschluss könntest du mit A12 bzw. später A13 verbeamtet werden. Voraussetzung dafür ist aber ein Master/Diplom/Magister. Und genau das ist auch die Voraussetzung für den Seiteneinstieg oder Quereinstieg in Schleswig-Holstein: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregie…stieg_node.html
Ich denke, dass diese Möglichkeiten noch vier, fünf, sechs Jahre lang bestehen werden. An deiner Stelle würde ich gucken, wie du mit möglichst wenig Aufwand an einen Master kommst, um dann ordentlich den Seiteneinstieg zu machen. Das mit der Klage auf Entfristung würde ich nicht anstreben und verstehe ich auch nicht. Wenn man ohne Formfehler vier Jahre lang Vertretungsstellen hat, ergibt sich daraus kein Anspruch auf eine unbefristete Stelle.