Beiträge von wieder_da

    Das sieht bei uns schon ein bisschen anders aus. Zu welchem AFB eine Aufgabe gehört, da kommen wir schon alle zu ganz weitgehend übereinstimmenden Einschätzungen. Soviel Spielraum hast du ja z. B. beim Rechnen in der Grundschule nicht.

    7*63 ist AFB 1, Reproduzieren. 254*8761 ist auch AFB 1, aber in Klasse 3 einfach keine Option.

    Ich habe mitbekommen, dass meine ukrainischen Schüler wohl zweimal täglich für etwa eine Stunde „Aufgaben bearbeiten“. Unterricht per Videokonferenz ist es wohl nicht, aber irgendwas passiert da. Zugleich haben die Kinder bei uns hohe Fehlzeiten und wirken müde. Ich frage mich, ob man angesichts der wöchentlich etwa 10 Zeitstunden „ukrainischer Schule“ am Computer vielleicht mit den Eltern eine Vereinbarung treffen kann, was die Anwesenheit bei uns angeht. Jede Woche 24 Unterrichtsstunden bei uns plus 10 Zeitstunden am Computer sind ja für Drittklässler ein irres Pensum. Kennt ihr diese Situation? Wie regelt ihr es mit der Anwesenheit in der Schule? Gibt es für diesen Fall Vorgaben von eurem Bundesland (meins ist NRW)?


    Alles, was ich zur „ukrainischen Schule“ weiß, habe ich von einem der Drittklässler. Ich möchte in einem Elterngespräch mit Dolmetscherin mehr erfahren und dort auch ggf. eine Vereinbarung treffen, was den Schulbesuch bei uns angeht.

    Zu meiner Frage oben noch:

    "Sofern man den PE fertig hat, ist man dann automatisch für OBAS qualifiziert? Oder müsste ich dennoch parallel einen Master machen?"

    Hat darauf jemand eine Antwort? Wahrscheinlich ändert sich die Voraussetzung dann nicht.

    Ganz klar nein, man ist dann nicht automatisch für OBAS qualifiziert bzw. ja, du müsstest dennoch parallel einen Master machen.


    Bzgl. der zwei Jahre Berufserfahrung: Es gibt Fälle, wo da beide Augen zugedrückt werden und es gibt Fälle, wo man zunächst ein Jahr die PE macht, dann noch ein Jahr unterrichtet und dann mit der OBAS beginnt.


    Ich denke aber, Stand jetzt, dass mich auch das Fach Kunst gut auslasten würde.

    Ich meinte das anders. Wenn du 28 Stunden Kunst unterrichtest, wirst du bis zu 14 Lerngruppen haben. Dann musst du dir 400 Namen merken und im Schuljahr 800 Noten festlegen.


    „Richtig Schule“ bedeutet für mich, eine eigene Klasse zu haben, neben der der Fachunterricht den kleineren Anteil einnimmt. Da spielt natürlich meine Grundschul-Perspektive rein. An weiterführenden Schulen wünscht sich ein Naturwissenschaftler vielleicht, dieselbe Klasse in Biologie und Chemie zu haben. Oder man hat einen fünfstündigen LK, sieht einige dieser Schüler aber auch noch in seinem anderen Fach bzw. seinen anderen Fächern.

    Das mit den mindestens sieben Semestern Regelstudienzeit ist irgendwo so formuliert. Es gibt aber keine Studiengänge mit einer Regelstudienzeit von sieben Semestern. Es soll mit dieser Regelung sichergestellt werden, dass keine Absolventen von Bachelor-Studiengängen (6 Semester), sondern nur Absolventen von Diplom-, Magister- oder Masterstudiengängen Zugang zur OBAS haben. Diese haben i. d. R. neun oder zehn Semester Regelstudienzeit.


    Jetzt hast du mit vielleicht 32 Jahren zum ersten Mal auch nur daran gedacht, Lehrerin zu werden. Wirklich relevante Ausbildungsanteile oder Berufserfahrung hast du nicht. Dein Fall ist keiner, wo ich jetzt davon sprechen würde, dass dir Hürden in den Weg gelegt werden oder dergleichen.


    Die zwei Jahre Berufserfahrung bei OBAS sind eine Regelung, die oft nur locker gesehen wird. Zudem hättest du ja auch zwischen Bachelor und Master bereits gearbeitet … ich würde wohl den Weg über ein Master-Studium (nicht Master of Education) gehen.


    Ob es sinnvoll ist, nur das eine Fach Kunst zu unterrichten, darüber würde ich mir auch noch Gedanken machen. 16 Wochenstunden, OK, 20, OK, aber 28? Mit vielleicht 14 verschiedenen Lerngruppen?

    Ich hab das gerade hier im Radio gehört. Frage dazu: Bekommt ihr denn die Aufgaben für die zentralen Abiprüfungen erst am Vortag zum Download angeboten? Ich würde es verstehen, wegen der Möglichkeit, dass sich die Aufgaben ansonsten verbreiten … Andererseits haben wir selbst eine dreiseitige Mathearbeit für Klasse 3 meistens schon zwei Tage vorher fertig kopiert 🤷‍♂️

    Die Anforderungsbereiche 1 (Reproduzieren), 2 (Zusammenhänge herstellen) und 3 (Verallgemeinern und Reflektieren) sind in unserem Lehrwerk klar gekennzeichnet. Manche Aufgaben haben einen Kreis als Symbol (AB 1), andere ein Quadrat (AB 2) und einige ein Gewicht (AB 3). In der Handreichung zum Lehrwerk steht auch, dass bei Klassenarbeiten mindestens 50 % der Aufgaben dem AB 2 zuzuordnen sein sollten. So machen wir das auch. Daneben gehören 35 bis 45 % der Aufgaben zum AB 1 und 5 bis 15 % der Aufgaben zum AB 3. (Genauer geht es jeweils nicht um die Aufgaben, sondern um die mit den Aufgaben zu erreichenden Punkte.)


    Kolleginnen meinten nun, dass mindestens 50 % der Aufgaben aus dem AB 1 kommen sollten. Ich suche daher eine entsprechende Vorgabe vom Schulministerium, im Schulgesetzt, in der Ausbildungsordnung Grundschule … finde aber nichts. Gibt es dazu eine Vorgabe oder kann das jede Schule (jedes Jahrgangsteam? Jede Lehrkraft?) völlig frei festlegen?

    Die Bandbreite bei den Schulen ist sehr hoch. Ich habe an einer Gesamtschule mit dem Sozialindex 2 unterrichtet, dort hätte ich es mir auch langfristig vorstellen können. Wo ich jetzt wohne, steht eine Gesamtschule mit dem Sozialindex 4 und dort sieht es ganz anders aus. Falls dir „Sozialindex“ nichts sagt, lies das bitte beim Schulministerium nach.


    Ich würde daher tatsächlich bei der Schule ansetzen. Wenn du eine Stelle hast, findest du zwischen 7 und 11 € Kaltmiete je Quadratmeter auch eine Wohnung, von der du die Schule erreichen kannst. Ich würde an deiner Stelle im Dreieck zwischen Duisburg, Dortmund und Recklinghausen suchen: Im nördlichen Ruhrgebiet ist der Bedarf tatsächlich sehr groß und du bist noch relativ nah dran an OWL. Im Norden, also zwischen Recklinghausen und Münster, wird es mit dem ÖPNV schon etwas schwieriger und auch die Stellen sind weniger, denn (zu) viele Lehrer wollen in Münster und Umgebung wohnen und arbeiten. Im Süden, also Richtung Düsseldorf und Köln, sind die Stellen ebenfalls etwas weniger und das Wohnen wird etwas teurer.

    Das ist genau der Punkt: Worauf beziehen sich diese Smilies und warum wird das nicht einfach aufgeschrieben?


    Mir fiel negativ auf, dass der Lehrer ausgerechnet Twitter für seinen Beitrag gewählt hat, wo der Text dann in 25 Schnipsel aufgeteilt wird. Ein möglicher Grund, um so einen Smilie zu setzen. Maylin hätte ihn darauf bezogen, dass die dem Beitrag zugrunde liegende Hintergrundgeschichte verwirrend sei. Darauf wäre ich nie gekommen. Fünf andere User hätten den Smilie vielleicht nochmal anders interpretiert.


    Das verbale Äquivalent zu so einem Smilie ist in meinen Augen ein „Schlecht“, „Doof“ oder „Blöd“. Also kaum etwas an Aussage, dafür aber in meinen Augen einiges an Negativität, das damit rübergebracht wird.

    Ich würde mich freuen, wenn der Verwirrt-Smilie in diesem Forum nicht mehr zur Verfügung stände. Wer sich an etwas stört, soll das einfach schreiben. Die Befähigung dazu bringt ja jeder berechtigte Nutzer mit.


    Ich habe hier noch nicht erlebt, dass eine Nachfrage nötig gewesen wäre, wofür genau sich denn gerade jemand bedankt hat oder was genau jemandem an einem Beitrag gefallen hat. Ein positives Feedback zeigt an, dass man einer Meinung zustimmt, dass man sich im Geschriebenen wiedererkennt oder dergleichen. Das reicht. Negatives Feedback wie der Verwirrt-Smilie ist aber nur sinnvoll, wenn es auf den Punkt gebracht wird und konstruktiv ist. Dazu muss man dann aber auch zwei Sätze schreiben, ein Klick auf diesen Smilie reicht da nicht. Also bitte weg damit.


    EDIT: Unter dem Beitrag vom Frosch befand sich ein Verwirrt-Smilie, der jetzt nicht mehr da ist.

    Das heisst mehr stunden? Oder wie muss ich das vestehen? Ich weiss dass es da einen stundensxhlüssel gibt: vorberteitung, unterricht, nacharbeitung meinst du das?

    Das betrifft dich nicht. In NRW hast man je nach Schulform so und so viele Unterrichtsstunden zu leisten. Zwischen 22 und 28 Unterrichtsstunden sind das. Egal ob PE oder OBAS, angestellt oder verbeamtet.


    Wäre es denn möglich nach dem PE bei einer Stelle die dann bei einer Berufsschule frei ist sich als seiteneinsteiger zu bewerben oder muss man dann noch mal eine PE machen?

    Ich habe selbst vor einiger Zeit keine eindeutige Antwort dazu gefunden bzw. zumindest keinen Erlass, Verordnung, … wo das explizit geregelt ist. Bei gleicher Schulform und gleichem Fach gehe ich grundsätzlich davon aus, dass das ohne weitere PE möglich ist. Wenn sich allerdings nach drei, fünf oder zehn Jahren die PE geändert hat (also deren Inhalt, deren Umfang oder deren Voraussetzungen), könnte ich mir vorstellen, dass das nicht so selbstverständlich geht.

    Klar gibt es Richtlinien. So ein bisschen Willkür ist es meiner Erfahrung nach auch, aber grundsätzlich ist es hier in NRW EG 9 ohne einen Studienabschluss und EG 11 mit einem Master/Diplom/Magister. Wie es mit einem Bachelorabschluss ist, weiß nicht.


    Ob du 60 Credit Points hast oder 160 oder noch keinen einzigen, spielt aber definitiv keine Rolle. Du müsstest schon Bachelorurkunde oder -zeugnis vorlegen können. Für dich gilt also: Auf einer Vertretungsstelle EG9, falls kein früherer Studienabschluss vorliegt, oder EG11, falls bereits ein Master/Diplom/Magister aus einem anderen Studium vorliegt.

    Steht denn im Arbeitsvertrag etwas zu deiner Kündigungsfrist? Wenn dort nichts steht, sind es nämlich nur vier Wochen.


    Falls man die keinen Aufhebungsvertrag anbietet … was kann dir passieren? Ist im Arbeitsvertrag dafür etwas vorgesehen? Wenn nicht, kann dir nicht viel passieren. Das kannst du mal googlen, ist ja ganz allgemein Arbeitsrecht und hat nichts mit der Stelle an der Schule zu tun.

    Ich mache mir da keine Sorgen. Du hast diesen Thread eröffnet. Und du fragst jetzt, ob du auf einer Vertretungsstelle EG9 oder mehr bekommst. Auch das kann dir ohne eine Antwort auf die Frage nach dem vorhandenen Studienabschluss niemand beantworten.

    Bin gespannt, ob irgend jemand sowas nutzt. Ich gebe abgesehen von alten Briefen, Fotos, Zeugnissen … eigentlich immer wieder die Dinge ab, die ich zwei, drei, vier Jahre lang nicht benutzt habe. Dann behält man auch ohne App ganz gut den Überblick.

    Beim Quereinstieg/Seiteneinstieg hast du zu Beginn eher eine harte Zeit, sprich gerade während der ersten ein bis zwei Jahre, die du das machen möchtest. Wenn du weißt, dass du nur für ein bis zwei Jahre arbeiten und dann wieder studieren möchtest, halte ich das für eine echte Schnapsidee.


    60 Credit Points … das entspricht doch etwa zwei Semestern Studium? Falls ja: In NRW könntest du damit keinen Seiteneinstieg machen.


    Nachtrag: Bei einer Vertretungsstelle kannst du etwa mit EG 9 rechnen, beim Quereinstieg/Seiteneinstieg mit EG 10 bis EG 12. Eine reine Vertretungsstelle wäre aber so viel entspannter, da würde ich ein paar hundert € weniger in Kauf nehmen.

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