Beiträge von Klinger

    Ich unterrichte in der Abendschule FHR, die bei uns (Berufliche Schule in SH) 2x 4 Stunden läuft.

    Die Möglichkeiten der Sanktionierung hängen wie immer vom Bundesland ab, aber ein erster Schritt kann es sein, jedem SuS für jede Stunde eine SoMi-Note aka mündliche Note zu geben. Für unentschuldigte Stunden ist das dann eine 6.

    Nach meinem Kenntnisstand wird Dein Status unverändert übernommen. Nur bei der Erfahrungsstufe kann es zu einer Veränderung kommen, weil die BL da manchmal unterschiedliche Anzahlen von Erfahrungsstufen haben.

    Das aufnehmende BL kann und darf aber selbst feststellen wollen, ob Du seine gesundheitlichen Anforderungen für eine Lebenszeitverbeamtung erfüllst. Im schlimmsten Fall sagt der Amtsarzt "Nein" - Dann bleibst Du aber trotzdem in deinem jetzigen Bundesland auf Lebenszeit verbeamtet.

    Oops, mein Fehler! Ich meinte natürlich "bewegliche Ferientage" . Auch die gibt es in NDS - im Gegensatz zu anderen Bundesländern - nicht!

    Stimmt - Ich habe die auch erst an meiner neuen Schule (SH) kennengelernt. Dieses Jahr haben wir sie so gelegt, dass wir vom 26, - 30. Mai Ferien haben, und nicht nur den offiziellen 30. Mai. :)

    Ansonsten hätten bei uns 13 Wochen zwischen Oster- und Sommerferien gelegen.

    4 - Verfahren

    (1) Über die unterrichtsfreien Sonnabende für die ganze Schule oder einzelne Klassen, in berufsbildenden Schulen für die ganze Schule oder für einzelne Schularten beschließt nach § 82 Abs.1 Nr. 3 SchulG die Schulkonferenz. Der Beschluß bedarf nach § 89 Abs. 4 SchulG der Zustimmung des Schulelternbeirats; die Zustimmung ist jeweils auf 4 Jahre befristet.

    Klingt für mich, als ob entweder die ganze Schule oder einzelne Klassen betroffen sein können. Keine einzelnen Schüler.

    Bei uns gibt es solche regelmäßigen Ersatztermine an einem nachmittag unter der Woche ab 16:00 Uhr. Aufsicht rotierend durch feststehende Kollegen und man muss einen Tag vorher im Sekretariat anmelden. Klausuren kommen dann ins eigene Fach danach.

    Ja, so kenne ich das auch. Das ist ein fester Termin, der für die aufsichtsführenden LK auch stundentechnisch voll angerechnet wird. 9./10. Stunde für gewöhnlich. Es ist aber ein freiwilliger Termin, jede LK kann grundsätzlich auch selbst einen Nachschreibetermin organisieren. Ist dann aber auch selbst für alles verantwortlich.

    Ist es mit eurem Schulgesetz vereinbar?
    In NRW machen das einige Schulen / haben gemacht, aber es ist nicht zulässig.

    Schulgesetz sagt (einfach nach "Berufs" suchen):

    4 - Verfahren

    (1) Über die unterrichtsfreien Sonnabende für die ganze Schule oder einzelne Klassen, in berufsbildenden Schulen für die ganze Schule oder für einzelne Schularten beschließt nach § 82 Abs.1 Nr. 3 SchulG die Schulkonferenz. Der Beschluß bedarf nach § 89 Abs. 4 SchulG der Zustimmung des Schulelternbeirats; die Zustimmung ist jeweils auf 4 Jahre befristet.

    Klingt für mich, als ob entweder die ganze Schule oder einzelne Klassen betroffen sein können. Keine einzelnen Schüler.

    Hallo liebes Forum,

    mich würden Argumente für/wider Klausurersatztermine am Samstag interessieren. An unserer Schule gibt es Überlegungen, Ersatztermine grundsätzlich nur noch an Samstagen anzubieten. Es soll dabei für jedeN KuK nicht mehr als 1x Aufsicht pro SJ herauskommen.

    Es soll so ablaufen, dass alle NachschreiberInnen zum selben Zeitpunkt in der Aula die versäumte Klausur schreiben. Alle Bildungsgänge, alle Fächer/Lernfelder.

    Wie ist Eure Meinung dazu?

    Wird das bei Euch vielleicht sogar schon so gehandhabt?

    VG

    Klinger

    Bei einer solchen Aussage platzt mir der Kragen - weil Noten instrumentalisiert werden, um einem Kollegen dazwischen zu grätschen. Noten dürfen nur nach Leistung vergeben werden. Dein "Verfahren" ist sachfremd und unangemessen.

    Ich habe das noch nicht gemacht, aber schon in Erwägung gezogen. Warum soll das weniger in Ordnung sein, als einen ungerechtfertigten Abschluss zu ermöglichen, der am Ende nur das eigene Gewissen beruhigt?

    Ich rede hier nicht von den durchaus gerechtfertigten Fällen. Nur von den Fällen, in denen auf Biegen und Brechen trotz klar erkennbarem Nichterreichens ein Abschluss verschenkt werden soll.

    An meiner alten Schule gab es die Möglichkeit, dass die Schüler ab einer gewissen Anzahl von Verspätungen eine Zeitlang eine halbe Stunde vor Schulbeginn in der Schule sein mussten.

    Das finde ich kritisch.

    Klar, wenn eine Leistungserhebung in der ersten Stunde ansteht, dann ist das so und dann haben Zuspätkommer evtl weniger Zeit. Aber wie bewertest du einen Teil der Stunde als ungenügend? Das würde ja bedeuten, dass du von allen in der Klasse in jeder Stunde eine Note machst.

    Ich mache tatsächlich für alle SuS in jeder Stunde eine Sonstige Mitarbeit-Note, die zu 50% aus mündlicher Beteiligung und zu 50% aus allem anderen besteht. Wenn ich am Anfang der Stunde einen Test schreibe, was ich tunlichst vermeide, denn sonst muss ich den ja auch noch nachgucken, dann habe ich für diese eine Stunde gleich zwei Noten: Einmal die SMA-Note und einmal den Test. Wie ich den Test gewichte kann ich später immer noch entscheiden.

    Bisher war ich nur in der BFSIII, da sind die meisten SuS volljährig oder werden bald 18.

    In der Unterstufe BG sind die SuS teilweise erst 16, das stimmt. Aber da tauchen solche Probleme in der Regel nicht auf. Im BG werden sie erst mit 18 "komisch", also sobald sie selbst ihre Entschuldigungen unterschreiben dürfen.

    Also ja: Ich habe auch minderjährige SuS. Elterngespräche hatte ich aber erst 2. bei einem davon war der Schüler aber volljährig.

    Besonders krass fand ich einen Fall, bei dem ich bei zwei seiner mündlichen Prüfungen dabei war. Die Leistung des Schülers war in Informatik praktisch 0. Die einfachsten Grundkenntnisse und -begriffe waren einfach nicht vorhanden. Es war sehr qualvoll. Einfach nichts zu holen, selbst, wenn man ihm 98% der Lösung in den Mund legte. Die andere Prüfung war in WiPo, da hat der Hauptprüfer praktisch einen mündlichen Lückentext mit dem Prüfling vorgeführt.

    Dieser Schüler musste in jede mündliche Nachprüfung, weil er sehr viele 5en und zu wenig Noten besser als 4 hatte, mit denen er die 5en hätte ausgleichen können. Die Kollegen sagten am Tag der mündlichen Prüfungen, dass er in jeder davon eine ähnliche Leistung gezeigt hat.

    Da kam in der ZK dann mehrfach ein Argument, mit dem auch lange nach der ZK die Kollegen ihre Note (aka "doch noch eine 3, dann kann er die eine 5 doch noch ausgleichen") begründet haben: Er hat sich ja bei Mercedes beworben (Autohaus) und wurde angenommen, aber die nehmen nur Leute mit mindestens Fachhochschulreife.

    Mich hat das irritiert und das tut es immer noch.

    Klar gibt es Situationen, in denen es angemessen ist, pädagogische Aspekte stärker als Arithmetik bei der Notenfindung zu berücksichtigen.

    Aber "Weil er doch sonst seine Ausbildungsstelle verliert"? Die Schule hat dem Autohaus jetzt vorgegaukelt, dass der Schüler studierfähig ist. Oder sehe ich das falsch?

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