Eine Prüfungssituation, wohlmöglich noch mit eingeschränkten Hilfsmittel, knapper Zeitvorgabe und fehlende Rückwärtsrechnung und Validierung ist für einen Brückenbauer auch nicht wirklich lebensnah.
Pädagogisch korrekt?
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Zweitens: Als ich an der Uni war und wir in einer Klausur mehrere Rechenschritte hatten, bekamen wir zwar 0 Punkte für das falsche Endergebnis, aber Punkte für die weiteren Rechenschritte, wenn diese grundsätzlich richtig waren, nur eben mit der falschen Zahl gerechnet wurde.
Was hat a mit b zu tun? Die Bewertungskriterien einer beliebigen Uni lassen sich nicht mit denen einer Schule vergleichen. Selbst innerhalb derselben Uni kommt es hier ggf. zu unterschiedlichen Bewertungen abhängig von dem/der DozentIn.
Daraus kann kein Anspruch auf eine analoge Vorgehensweise an einer beliebigen Schule abgeleitet werden.ZitatUnd drittens: Mir tun eure Schüler wirklich leid, wenn ich euch mit den Lehrern von damals vergleiche. Ich bereue, dass ich mich hier überhaupt angemeldet habe. Anständige Pädagogen benehmen sich nicht so.
Der überwiegende Teil der Antworten war auf die Frage bezogen. Dass Dir die Antworten augenscheinlich nicht passen, nehme ich zur Kenntnis.
Zwei abschließende Fragen:
Was sind denn "anständige Pädagogen"? Und welche Qualifikation besitzt Du, um darüber urteilen zu können?Was sagt es über Dich selbst aus, wenn Du mit einem solchen Generalverdikt über Lehrkräfte um Dich schlägst?
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Ich habe aktuell auch mit einem Vater zu tun, der mir erklären will, wie ich zu korrigieren und wie ich mündliche Noten zu erteilen habe. Als ich ihm die Kriterien für Baden-Württemberg erklärt habe (manches ist bundeslandabhängig und es gibt verschiedene Möglichkeiten zu korrigieren), erhielt ich die Antwort, er sehe dies nicht ein. Wie soll ich jetzt darauf reagieren? Ich traue ihm auch zu, in einem Forum Bestätigung zu suchen (die obige Aufgabe stammt aber nicht von mir
).Die letzte Frage war natürlich eine rhetorische Frage, aber zurück zum Thema über Punkteverteilung entscheidet der Lehrer. Ob man jetzt 0 oder 1 Punkt gibt, spielt keine Rolle für die Zeugnisnote.
Ich werde mich an geltendes Recht halten und nicht nach einer Meinung eines Vaters.
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Ich werde mich an geltendes Recht halten und nicht nach einer Meinung eines Vaters.
Und genau das sollte man als Lehrkraft immer klarstellen mit Verweis auf die Rechtslage und dem Hinweis, dass Noten und Korrekturweisen, sofern sie rechtskonform sind, nicht zustimmungspflichtig sind.
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Ich weiß zwar nicht, wie die Punkteverteilung ist, z.B. wie viel der Ansatz bekommt, die Rechnung und die Antworten. Der Schüler hat die Aufgabenstellung höchstenfalls nebulös verstanden, sonst hätte er nicht rumgerechnet und dann irgendetwas als Antwort hingeschrieben. Den "Gnadenpunkt" kann man in der Grundschule schon geben, denn, wenn er alle Beträge abgezogen hätte, dann wäre er zumindest vom Ergebnis her darauf gekommen, wie viel Geld übrig ist. Leider hat er die 90 € nicht abgezogen. Aber verstanden hat er die Aufgabe nicht, sonst hätte er nämlich auf die zweite Frage die Antwort auf sein falsches Ergebnis gegeben. Er wusste also gar nicht, was er rechnet. Den einen Punkt finde ich dahingehend erklärbar, weil er zumindest so angefangen hat, dass er zur Antwort der 2. Frage gekommen wäre. Dazu kommt, dass ohne Rechnung in der falschen Antwort die richtige Summe der Tagesausgaben (490 €) erscheint. Aber ohne Rechnung ist das nicht viel wert.
Übrigens ist das keine übermäßig schwere Textaufgabe. Es sind sogar zwei Fragen gestellt um es dem Schüler leichter zu machen und nicht nur die Endfrage.
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Ich denke jetzt gerade an den Brückenbauingenieur, der statische Berechnungen anstellt. Der Rechenweg stimmt, aber das Endergebnis nicht so ganz. Ein Auto fährt drüber und die Brücke stürzt ein.

Der Brückenbauingenieur sitzt nicht mit Papier und Taschenrechner in einer Schule und schreibt eine Arbeit/Klausur.
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Der Brückenbauingenieur sitzt nicht mit Papier und Taschenrechner in einer Schule und schreibt eine Arbeit/Klausur.
Und bei Bauingenieuren gilt das Vier-Augen-Prinzip.
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Die Aufgabe ist zunächst einmal grammatikalisch schlecht. Da hat der Kollege schnell eine Aufgabe zusammengeschustert.
Den Punkt gab es wohl dafür dass man in b) mit dem „Folgefehler“ gerechnet hat. Die Herangehensweise war wohl den Punkt wert?Aber irgendwie alles verworren. In Klasse drei muss man das schon hinbekommen.
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In Klasse drei muss man das schon hinbekommen.
Aha!

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Ich denke jetzt gerade an den Brückenbauingenieur, der statische Berechnungen anstellt. Der Rechenweg stimmt, aber das Endergebnis nicht so ganz. Ein Auto fährt drüber und die Brücke stürzt ein.

Das ist echt ein ziemlich langweiliger Strohmann.
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So, und könnten dann jetzt hier mal nur die GS-Pädagogen was zur Art der Bewertung und Aufgabenstellung sagen?
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So, und könnten dann jetzt hier mal nur die GS-Pädagogen was zur Art der Bewertung und Aufgabenstellung sagen?
Schon passiert, siehe Seite 1... Aber vielleicht nochmal zur Verdeutlichung:
Leider werden wir wohl nicht mehr erfahren, ob es sich wirklich um eine Aufgabe aus einer dritten Klasse handelt. Ich nehme es aber stark an.
Das 3. Schuljahr ist in allen Bundesländern noch nicht mal halb rum.
- Erst in Klasse 3 wird der Zahlraum auf 1000 erweitert, vorher rechnen die Kinder nur bis 100. Sie lernen also zu Beginn erstmal den Umgang mit Hundertern, Zehnern und Einern. Dann erst kommt das Rechnen.
- Die schriftlichen Rechenverfahren werden auch erst ab Klasse 3 eingeführt. Erst die Addition, dann die Subtraktion.
- Als dritte Schwierigkeit kommt hinzu, dass Sachaufgaben (früher: Textaufgaben) erstmal durch Lesen "entschlüsselt" werden müssen, wobei das sinnerfassende Lesen Kindern heute bekanntermaßen immer schwerer fällt.
Nehmen wir mal an, der Aufgabenzettel stammt aus NRW (erster Schultag im SJ 2025/26 war der 27. August), hätte das Kind in zwei unvollständigen Monaten schon ganz schön viel "Stoff" zu erledigen gehabt.
Wenn es die Klasse 4 betraf, dann wäre die Leistung extrem schwach. Aber den Punkt könnte man "aus pädagogischen Gründen" (s. meinen ersten Beitrag hier) trotzdem geben.
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Zu diesem Zeitpunkt hätten wir in der 3. Klasse noch keine schriftlichen Rechenverfahren gemacht. Das kommt erst im 2. Halbjahr der 3. Klasse. Da die erste Subtraktionsrechnung mit zwei Subtrahenden gemacht wird, vermute ich Wiederholung und Erweiterung Anfang 4. Klasse. Die Aufgabe könnte auch aus Bayern stammen, Anfang 4. Schuljahr, Oktober, wo eine Wiederholungsarbeit nach ca. 4 -5 Wochen geschrieben wird.
Wer weiß, vielleicht geht es um den Übertritt, dass so reagiert wurde. Wäre für mich in Bayern nicht ungewöhnlich.
Vom Inhalt her dachte ich zuerst an eine 5. Klasse, denn in der Aufgabe kommt Ölwechsel, Versicherung usw. vor, also außerhalb des Erfahrungsbereichs. Das muss man erstmal erklären. Solche Dinge haben wir an meiner Schule so gut wie nicht thematisiert, aber vielleicht haben sie Aufgaben mit solchen Inhalten in der Schule gerechnet.
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Jawoll, danke Caro07 , da spricht die ganze Erfahrung einer GS-LK, danke, danke, danke.
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Aha!

So, und könnten dann jetzt hier mal nur die GS-Pädagogen was zur Art der Bewertung und Aufgabenstellung sagen?
Ne, die Sek2-Lehrer können das doch viel besser beurteilen.

Ich würde auch auf Wiederholung Klasse 4 tippen, müsste mir die Aufgabe für einen konkreten Kommentar zur Bewertung aber genauer anschauen.
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