Gemini ist nicht ChatGPT.
Stimmt.
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Bei mir gibt's auch keine Hausaufgaben. Generell ist es doch deren Problem, wenn sie sich zuhause nicht mit dem Unterrichtsstoff beschäftigen. Zumindest eine kleine Nachbereitung sollte sein. Es dürfte dann spätestens in der Klassenarbeit klar werden, dass sie zuhause zu wenig gemacht haben.
Genau das meine ich mit "nicht gemachte HA sollten sich selbst sanktionieren".
Welchen Sinn haben HA, wenn das Nicht-machen keine Auswirkung hat, außer sie werden erwischt? Wenn es nur weh tut, wenn sie erwischt werden, dann sind die HA nur Pseudo-Aufgaben und somit überflüssig.
Ich gebe aus bereits bekannten Gründen praktisch nie Hausaufgaben auf. Einzige Ausnahme ist, wenn wir im Unterricht etwas nicht fertigbekommen haben, das wir für die nächste Stunde brauchen. Und da brauche ich nichts kontrollieren, weil ich sofort merke, wer die Aufgaben zu Hause nicht oder nicht selbst gemacht hat. Das ist dann aber keine Kontrolle per se, sondern nur noch die nachgeholte Sicherungs- und Vertiefungsphase der Vorstunde.
Meine SuS sind aber auch mindestens 16, eher älter. Da ist Leistung keine Holschuld mehr. Wer keine Lust hat wird nicht mitgeschleift.
Sind nichtgemachte Hausaufgaben nicht quasi selbstsanktionierend? Oder sollten es zumindest sein?
Und genau das ist doch das Kernproblem im Beamtentum. Du hast null Selbstbestimmung, wo und in welchem Umfang du arbeitest und bist lebenslanger Leibeigener. Würde ich aus der Sicht von heute nicht mehr wollen.
Null Selbstbestimmung? Das Gegenteil ist der Fall. Einzig der Dienstort ist schwierig zu ändern.
Danke für den Hinweis. Ich werde in Zukunft mit den Ärzten sofort abklären, dass ich keine Sätze, die über das 3,5-fache hinausgehen, bezahlen werde. Diese Unsitte scheint besonders in teuren Großstädten beliebt zu sein. Im ländlichen Raum rechnen auch Zahnärzte offenbar kundenfreundlicher ab.
Ich überweise den Behandlern immer exakt den Betrag, den ich von PKV+Beihilfe bekommen habe. Wenn das den Rechnungsbetrag nicht deckt, schreibe ich "abzgl. Kürzung durch PKV/Beihilfe" in die Überweisung.
Bisher hat das immer funktioniert.
Da fällt mir mein Bettnachbar im Krankenhaus, dem sein Raucherbein abgenommen wurde. Ratet, was das erste war, was er gemacht hat, als er aufstehen durfte.
Ich wünschte, das wäre ein Witz.
Ich habe für die Verbeamtung das BL gewechselt, weil ich für Nds. zu alt war. Nach Ende der Probezeit kann man sich in sein altes BL zurückversetzen lassen, was aber lange dauern kann. Kann aber auch schnell gehen. Man bleibt dabei Beamter.
Es gibt BL, die verbeamten bis 50 (z.B. SH) oder sogar 52 (Berlin)
Wichtige Frage bei dieser Entscheidung! Wenn nein (über 50), dann würde ich mir das gut überlegen.
In Sachsen 42 oder?
23 + 05 sind doch 28.
Das könnte auf jeden Fall eine S-Antwort sein und bringt einen Punkt für Kreativität. ![]()
Ist es nicht so, dass die SL im Rahmen der Dienstaufsicht grundsätzlich bei jeder Lehrkraft hospitieren kann, so oft sie möchte?
Man hat vor allem eine Zeugenaussage. Den Zeugen benennt man der Polizei ganz klar. Diese ist dann für die Ermittlungen zuständig. Vorbedingung für eine Strafanzeige kann es gerade nicht sein, selbst erst einmal zweifelsfrei ermitteln zu müssen.
Das bedeutet, Du würdest keine Anzeige gegen unbekannt, sondern konkret gegen den Schüler erstatten?
Ich habe bisher nichts als die Zeugenaussage.
Dazu müsste man das Video zeigen können.
ich wollte auch nicht in Frage stellen, dass es stimmt, ich würde aber Anzeige gegen Unbekannt stellen und parallel dazu in der Schule was anstoßen.
Die Polizei soll sich bitte mit TikTok und co auseinandersetzen.
Bisher habe ich ja nur die Aussage von heute.
Und warum gegen unbekannt? Der Schüler ist wohlbekannt.
Bisher weiß ich nur, was der Schüler heute zu mir gesagt hat.
Kann man bei TikTok nach dem Realnamen des Erstellers suchen?
Edit: Der Schüler heute hat mir berichtet, dass der Schüler den anderen die Videos gezeigt hat.
AL habe ich heute informiert. Dienstag gehe ich zu ihm.
Hallo liebes Forum. Heute habe ich von einem anderen Schüler, der während des Vorfalls in derselben Klasse war, dass ein Schüler während meines Unterrichte heimlich TikTok-Videos angefertigt hat.
Das ist letztes Schuljahr passiert. Der Schüler hat sich während des ganzen Schuljahres durch Abwesenheit, Verspätung, sich-nicht-an-Abmachungen halten, verbal-aggressives Verhalten gegenüber Lehrkräften etc. aufgefallen.
Wie würdet Ihr das handhaben? Ist eine Ordnungsmaßnahme noch möglich?
Das kannst du nur, wenn die App kurz vorher geöffnet war und die Daten noch im Arbeitsspeicher sind, das ist aber keine lokale Speicherung personenbezogener Daten. Schieß die App einmal ab und starte neu, dann siehst du im Flugmodus nicht mal deinen Stundenplan. (Man merkt auch, dass die App bewusst so programmiert ist, was durchaus manchmal lästig ist, wenn man darin arbeitet, zwischen Wochen und Klassen hin und her springt und die Verbindung mal hakt.)
Und wie gesagt, meine Auskunft kommt von der Datenschutzbeauftragten, ausdrücklich: die App ist unbedenklich, da keine lokale Speicherung personenbezogener Daten.
Ja. Alle Apps beendet, Flugmodus aktiviert, kurz gewartet, Stundenplanwidget angetippt, Stundenplan ploppt auf, Freitag 1./2. angetippt, Unterricht wird angezeigt, alle Einträge sind da. Oben drüber steht "Sie sind offline".
Nachtrag: klappt auch ohne Widget, indem ich direkt Untis Mobile öffne. Im Flugmodus.
Vermute, wir reden aneinander vorbei.
Auch im Flugmodus kann ich die App öffnen und im digitalen Klassenbuch alle bis dahin gespeicherten Daten der SuS aufrufen. Name, Vorname etc.
Also werden die Daten schon auf dem Handy gespeichert.
Ich kann auch Anwesenheiten ändern. Dass diese erst dann mit dem Server gesynct werden, wenn wieder Internetverbindung besteht ist klar. Gespeichert werden die SuS-Daten jedenfalls definitiv auf dem Handy.
Wir reden doch beide vom digitalen Klassenbuch und nicht von der reinen Stundenplan-Funktionalität der App?
Wenn man es möchte, darf man die Untis-App auch auf dem Privathandy nutzen, weil dort keine Daten gespeichert werden, die App ist ein reines Backend, alles bleibt auf dem Server. Nicht mal der Erlass zur Speicherung schülerbezogener Daten ist daher einschlägig.
Ansonsten haben wir aber auch dienstliche iPads, auf denen ich beides nutzen kann, wenn ich denn will.
Sobald das digitale Klassenbuch aktiviert ist, kann man mit der Handy-App fast alles das machen, was man mit dem Webinterface auch machen kann. Den ganzen personenbezogenen Funktionsumfang. Inklusive Speicherung von Klassenbucheinträgen, Abwesenheiten etc.
Ergo: Auf dem Privathandy verboten, sobald das digitale Klassenbuch aktiviert ist. Zumindest in S-H.
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